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21.01.1781 Friedrich der Große verbietet Kaffee-Rösten

Ein Beitrag von: Kohn, Brigitte

Stand: 21.01.2015 | Archiv

Um Videos oder Audios abzuspielen, benötigen Sie einen Browser, der HTML5-Video abspielen kann oder eine aktuelle Version des kostenlosen Adobe Flash Players sowie aktiviertes JavaScript. Hindu-Gottheit Ganesha | Bild: picture-alliance/dpa

Abtasten und Abriechen der Damen war erlaubt. Die königlichen Kaffee-Schnüffler kannten keine Gnade, wenn sie nach Kaffee-Sünderinnen fahndeten. Am 21. Januar 1781 hatte Friedrich der Große ein Kaffee-Röstverbot erlassen. Autorin: Brigitte Kohn

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