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Das Widerstandsrecht wird festgeschrieben

Das Recht auf Widerstand Das Widerstandsrecht wird festgeschrieben

Stand: 04.01.2017

Das Bild nach einer Lithografie von Currier und Ibes aus dem Jahr 1876 zeigt John Hancock, einer der Mitglieder des Kontinentalen Kongresses, nach der Unterzeichnung der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung am 4. Juli 1776 in Philadelphia | Bild: picture-alliance/dpa

Von der Antike bis ins Mittelalter ist das Widerstandsdenken stark personalisiert. Gerade im Lehnswesen existiert eine enge Bindung zwischen Herrn und Vasall. Verstößt ein Lehnsherr gegen den auf wechselseitiger Treuepflicht basierenden Herrschaftsvertrag, droht ihm zuweilen gewaltsamer Widerstand.

Als das Lehnswesen vom Ständestaat verdrängt wird, flammt die Widerstandsdebatte erneut auf. In England zwingt der Adel dem König 1215 die Magna Charta Libertatum (lat. großes Freiheitsgesetz) ab, unterstellt den Monarchen der Justiz und legt in Artikel 61 ein Widerstandsrecht der Barone fest.

In Bayern tobt der Machtkampf zwischen Landständen (Adel, hohe Geistlichkeit, Städte) und den Herzögen, die, um an Steuereinnahmen zu gelangen, Zugeständnisse machen müssen. Die Ottonische Handfeste für Niederbayern aus dem Jahr 1311 gilt als Magna Charta der Ständebewegung in Deutschland und enthält ein Widerstandsrecht gegen vertragsbrüchige Herren.

USA - Recht auf Revolution

Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung (1776) glänzt mit einem Bekenntnis zu unveräußerlichen Rechten wie Leben, Freiheit und Streben nach Glück. Regierungen werden zur Sicherung dieser Rechte eingesetzt; sie leiten ihre Macht aus der Zustimmung der Regierten her. "Wenn immer", heißt es in der Declaration of Independence, "irgendeine Regierungsform sich als diesen Zielen abträglich erweist, es das Recht des Volkes ist, sie zu ändern oder abzuschaffen und eine neue Regierung einzusetzen".

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Ein Junge wehrt sich und hält sich die Arme schützend vor das Gesicht | Bild: picture-alliance/dpa zum Thema Das Recht auf Widerstand Wer sich nicht wehrt ...

Vermutlich seit es Regeln für das menschliche Zusammenleben gibt, spätestens aber seit Herrschende ihre Ansprüche durchsetzen, wird über das Widerstandsrecht diskutiert - und "Selbsthilfe" der Bürger praktiziert. [mehr]