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Gegner des Widerstandsrechts

Das Recht auf Widerstand Gegner des Widerstandsrechts

Stand: 04.01.2017

Apostel Paulus, Statue an der Fassade vom Dom Syrakus, Sizilien | Bild: picture-alliance/dpa

Widerstandsgegner führen gern den Apostel Paulus ins Feld. "Jedermann sei Untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widersetzt sich Gottes Ordnung und wird über sich ein Urteil empfangen" (Römerbrief 3'12 in Römer 13.1). Laut Paulus gibt es kein höheres Recht auf das sich Widerständler berufen können.

Nicolò Macchiavelli (1499-1527), ein Denker des aufgeklärten Despotismus, befürwortet den absoluten Staat mit einem kraftvollen Fürsten an der Spitze. Nur er bestimmt, was als gut und böse zu gelten hat.

Bellum omnium contra omnes?

Der englische Philosoph Thomas Hobbes (1588-1679), ein Befürworter der absoluten Monarchie, geht davon aus, dass im Naturzustand der Menschheit Anarchie herrscht. Dann schließen die Bürger einen Gesellschaftsvertrag und geben die individuelle Macht ab. Uneingeschränkte Befehlsgewalt hat nun der Staat, er sorgt für den Erlass von Gesetzen und deren Einhaltung. Jeglicher Widerstand dagegen ist Vertragsbruch. Entscheiden sich die Menschen dennoch zur Revolte, kehrt der Naturzustand zurück und es herrscht wieder Krieg aller gegen alle.

Immanuel Kant gestattet zwar öffentliche Kritik an Entscheidungen der Staatsführung, doch oppositionelles Handeln wie beispielsweise Gehorsamsverweigerung hält er für unzulässig. Ein Recht auf Widerstand würde jede Verfassung ins Wanken bringen, da sie ihren Charakter als oberste Instanz verliert.

Auch der Rechtspositivismus, der im 19. Jahrhundert viel Zustimmung erfährt, rüttelt am Recht auf Widerstand. Rechtspositivisten setzen im Gegensatz zu Naturrechtlern das Recht mit den in einem Staat tatsächlich geltenden Rechtsnormen gleich. Recht wird unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit durch die Macht des Staates gerechtfertigt. Für ein Aufbegehren der Bürger unter Berufung auf ein höheres Recht bleibt da kein Platz.

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