Bayern 2 - radioWelt


0

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz "VW-Aktionäre sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen"

VW lädt zur ersten Hauptversammlung nach dem Abgasskandal. Für den Vorstand wird es ungemütlich, meint Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Aktionären rät sie, sich wegen möglicher Ansprüche beraten zu lassen.

Stand: 22.06.2016

Daniela Bergdolt, DSW | Bild: picture-alliance/dpa

Bei der heutigen VW-Hauptversammlung könnten nach Einschätzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) viele Aktionäre von einer Entlastung des Vorstandes Abstand nehmen.

"Das wird eng werden. Nach dem, was ich höre, sind auch viele Fonds inzwischen abgerückt."

Daniela Bergdolt

Zum Hintergrund

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) hat nach eigenen Angaben 30.000 Mitglieder. Der Verband setzt sich für die Interessen privater Anleger ein - gegenüber Politik, Banken und Aktiengesellschaften. Die Anwältin Daniela Bergdolt ist Vizepräsidentin der DSW und Landesgeschäftsführerin in Bayern.

Auch wenn die Privataktionäre in der Hauptversammlung nicht die Mehrheit hätten, könne die vorherige Festlegung des Aufsichtsrates, eine Entlastung zu empfehlen, "jetzt zu einem Debakel führen", meint Daniela Bergdolt.
Sie betont, die Vertagung der Entlastung wäre für die Aktionärsvertreterin die bessere Lösung gewesen.

"Das wäre von Seiten von VW ein eleganter Weg gewesen. Den hat man jetzt nicht gewählt und das kann jetzt zu einem Debakel führen."

Daniela Bergdolt

Angesichts der nun bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Ex-VW-Chef Winterkorn und der Anzeige der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den gesamten Vorstand könne man von einer neuen Qualität der Entwicklungen sprechen, erklärt Daniela Bergdolt. "Jetzt ist klar, dass man sich wirklich etwas hat zuschulden kommen lassen. Es trifft den Konzern sicherlich sehr." Man könne jetzt nicht mehr mit Fug und Recht sagen, dass dem Vorstand kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei, sagt sie.

Aktionäre sollten Schadensersatzansprüche gegen VW prüfen

Die Aktionärsvertreterin rät Anlegern, schon bald etwaige Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

"Die einjährige Frist für alle, die vor Juli 2015 gekauft haben, läuft auch wirklich taggenau am 18. September 2016 ab. Deshalb kann ich nur jedem Aktionär raten: Gehen Sie zu einem Anwalt, der spezialisiert ist in Bank- und Kapitalmarktrecht, um zu prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können."

Daniela Bergdolt

Bergdolt betont, sie hätte sich gewünscht, dass Volkswagen von sich aus Schadensersatz anbietet.


0