Das Testament Den letzten Willen hieb- und stichfest machen
Im Testament können Sie Ihr Hab und Gut verteilen, wie Sie wollen. Damit es auch gültig ist, gibt es allerdings einige formale Dinge zu beachten. Und finden sollten die Erben das Testament auch!

Wenn Sie selbst bestimmen wollen, was mit Ihrem Vermögen nach dem Tod passiert, dann müssen Sie ein Testament machen. Darin können Sie Ihr Hab und Gut verteilen, wie Sie wollen. Ganz enterben können Sie Ihre Verwandtschaft wegen der Pflichtteile zwar nicht, sonst aber haben Sie freie Hand. Wenn Sie Streit unter den Erben vermeiden wollen, sollten Sie Stolpersteine schon vorher aus dem Weg räumen und ein paar formale Dinge beachten.
Das eigenhändige Testament
Ein Blatt Papier und ein Stift - das ist alles, was Sie für ein Testament brauchen. Sie können es einfach so mit der Hand herunterschreiben. Wichtig ist dabei: Sie müssen es von der ersten bis zur letzten Zeile mit der Hand schreiben. Es reicht nicht, den Text auf der Maschine oder dem Computer zu tippen und nur die Unterschrift per Hand darunterzusetzen. Ein solches Testament ist ungültig und dann war die ganze Arbeit umsonst - es gelten dann wieder die gesetzlichen Erbregeln. Vergessen Sie nicht, mit ihrem vollständigen Namen zu unterschreiben und denken Sie an den Ort und das Datum. So können Sie Verwechslungen vermeiden.
Das öffentliche Testament
Sollten Sie aus irgendeinem Grund Ihr Testament nicht selbst schreiben können, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu einem Notar zu gehen. Dem tragen sie ihren letzten Willen vor, er bringt ihn zu Papier und lässt sie unterzeichnen. Dabei berät er Sie über alle Fallstricke, die zum Beispiel zu Streit zwischen ihren Erben führen können. Ein weiterer Vorteil des öffentlichen Testaments ist: Der Notar kann ihre Testierfähigkeit feststellen, also bezeugen, dass Sie bei klarem Verstand waren, als sie ihren letzten Willen formuliert haben. Sollten enttäuschte Erben trotzdem die Zurechnungsfähigkeit des Verstorbenen anfechten, muss ein Gericht entscheiden. Die Arbeit des Notars gibt es allerdings nicht umsonst. Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Bei einem Erbe von 50.000 Euro bekommt der Notar 140 Euro.
Sonderfall Berliner Testament
Alleinerben
Was ist ein Berliner Testament?
Die Ehe- oder Lebenspartner wollen sich gegenseitig absichern, beispielsweise damit sie nicht das Haus verkaufen müssen, um die Kinder auszubezahlen. In einem Berliner Testament setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erben erst, wenn beide Eltern gestorben sind. Das regelt die Jastrowsche Klausel.
Formalia
Wie muss es aussehen?
Es gibt keine speziellen Formvorschriften für das Berliner Testament. Es gelten die gleichen wie für das normale Testament. Allerdings müssen es natürlich beide Partner unterschreiben.
Jastrowsche!
Pflichtteil verwirkt
Mit der Jastrowschen Klausel soll verhindert werden, dass eines der Kinder seinen Pflichtteil fordert. Die Klausel bestimmt, dass Nachkommen, die ihren Pflichtteil verlangen, später - wenn der Partner stirbt - auch nur noch den Pflichtteil bekommen. Man nennt das auch Pflichtteilsstrafverwirkungsklausel.
Ändern
Flexibilität einplanen
Ein Berliner Testament kann nur von beiden gemeinsam geändert werden, nach dem Tod eines Partners überhaupt nicht mehr. Außer, sie räumen sich gegenseitig im Testament eine Änderungsmöglichkeit ein. Die sollte dann aber genau beschrieben werden.
Steuerfalle
Der Fiskus freut sich
Bei größeren Vermögen freut sich vor allem der Staat über ein Berliner Testament. Denn es macht aus einem Erbfall zwei. Und jedes Mal sind Erbschaftssteuern fällig. Ohne das gemeinschaftliche Testament würden der Partner und die Kinder erben, und jeder hätte seinen Freibetrag. Beim Berliner Testament wird zunächst alles dem Partner vermacht, was womöglich seinen Freibetrag übersteigt. Das gleiche droht den Kindern beim Tod des zweiten Partners.
Ausland
Wahlheimat im Ausland
Wer ins Ausland dauerhaft zieht, akzeptiert erst einmal die erbrechtlichen Regeln der neuen Wahlheimat. Das gilt auch, wenn es bereits ein Testament in Deutschland gibt. Dann kann es zu Widersprüchen kommen. Denn Frankreich, Italien und Spanien erkennen das Ehegattentestament nicht an. Ehepaare sollten daher ihr Testament ergänzen. Ein handschriftlicher Zusatz, von beiden Ehepartnern unterzeichnet, dass das deutsche Erbrecht für ihren Nachlass gelten soll, reicht aus.
Aufbewahrung
Sie können ihr Testament überall aufbewahren: in einem Ordner, in der Küchenschublade oder unter die Matratze. Allerdings laufen sie dann Gefahr, dass es nicht gefunden wird und ihr letzter Wille nicht erfüllt werden kann. Also am besten den Erben vorher Bescheid sagen, wo sie das Testament finden. Sie können es aber auch beim Amtsgericht hinterlegen. Der Vorteil: So kann es nicht verloren gehen. Das öffentliche Testament wird übrigens immer beim Amtsgericht hinterlegt.
Änderungen im Testament
Können Sie sich nicht so recht entscheiden, wem sie was vererben wollen und ändern ihr Testament, dann ist es am einfachsten, das alte zu zerreißen. Dann können sich ihre Erben nicht streiten, welches Testament denn das aktuelle ist. Es reicht aber auch, ein "ungültig"" draufzuschreiben. Haben Sie ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegt, dann ist eine Änderung etwas mühsamer. Sie müssen das alte Schriftstück persönlich beim Gericht abholen. Das ist aber jederzeit möglich.
Inhalt des Testaments: Erben genau bestimmen!
Sie können relativ frei entscheiden, was Sie in ihr Testament reinschreiben. Sie können auch außerhalb der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben einsetzen und ihre gesamte Verwandtschaft enterben und das Vermögen einer karitativen Einrichtung oder der besten Freundin vermachen. Um die Pflichtteile kommen Sie aber nicht herum - die muss der Erbe auszahlen.
Erbe und Vermächtnis
Es sollte immer erkennbar sein, wer Erbe wird. Wenn Sie einzelne Gegenstände vermachen, kann dies sonst zu Unklarheiten oder gar Streit führen. Wenn Sie ein Vermächtnis anordnen, wenden Sie Nachlassgegenstände oder bestimmte Geldbeträge bestimmten Personen zu: z.B. "Meinen goldenen Ring, mit vier Diamanten besetzt, soll mein Pflegekind Constanza bekommen, und 8.000 Euro von meinem Konto bei der XY-Bank soll meine Freundin Irmgard bekommen, weil sie immer für mich da war". Die Vermächtnisnehmer sind keine Erben, haben aber gegenüber dem Erbe bzw. den Erben einen Anspruch, die Gegenstände aus dem Nachlass zu erhalten.
Nacherbe und Ersatzerbe
Sie können weitere Vorsorgemaßnahmen treffen, zum Beispiel sogenannte Nacherben bestimmen - zum Beispiel, wer das Haus bekommt, wenn ihre Kinder sterben. So können Sie verhindern, dass der Familiensitz in fremde Hände gerät. Sie können außerdem Ersatzerben bestimmen - für den Fall, dass die Erben vor ihnen sterben. Schließlich können Sie einen Testamentsvollstrecker ernennen. Diese soll die Anforderungen aus Ihrem Testament erfüllen.
Vererben im Ausland
Die EU-Erbrechtsverordnung bestimmt, dass grundsätzlich die Erbrechtsregeln des Staates gelten, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Es gibt allerdings ein Wahlrecht. Wer also im Ausland wohnt und dennoch nach den deutschen Regeln vererben will, kann das im Testament bestimmen. Ein handschriftlicher Zusatz reicht aus. Darin erklären Sie, dass Sie ihr Wahlrecht ausüben und bestimmen, dass das deutsche Erbrecht für Ihren Nachlass gelten soll.
Das Wichtigste zum Nachlesen
Ein Testament ist für Laien nicht leicht zu verfassen. Deshalb können Sie sich unsere Checkliste herunterladen und das Wichtigste nochmal nachlesen: