Bayern 2 - Das Kalenderblatt


9

20. Februar 1820 Mörderische Büchergier: Der bibliomane Pfarrer Tinius wird verurteilt

Ein Mord. Der Täter: ein Pastor. Das Motiv: unstillbare Büchergier. Oder ist das Urteil über Johann Georg Tinius ein Fehlurteil? Autor: Simon Demmelhuber

Stand: 20.02.2019 | Archiv

20 Februar

Mittwoch, 20. Februar 2019

Autor(in): Simon Demmelhuber

Sprecher(in): Johannes Hitzelberger

Illustration: Tobias Kubald

Redaktion: Frank Halbach

Leipzig, 8. Februar 1813. Um acht Uhr morgens verlässt das Dienstmädchen Johanna Schmidt die Wohnung der Witwe Christiane Kunhardt am Neumarkt. Als sie nach einer Viertelstunde zurückkommt, findet sie ihre 76jährige Brotherrin blutüberströmt auf. Die Schwerverletzte berichtet, ein Fremder habe ihr einen Brief ausgehändigt, plötzlich zugeschlagen und nach ihr Halskette gegriffen. Kurz darauf verliert sie das Bewusstsein, zwei Tage später ist sie tot.

Der war‘s

Dass ein Unbekannter zur Tatzeit und wohl schon etliche Tage vorher im Haus umherschlich, bestätigen etliche Bewohner. Auch Johanna Schmidt hat ihn gesehen. Sie kennt sogar den Aufenthaltsort und den Namen des Phantoms. Aber ihre Vermutung trügt, der Verdächtigte kann sich entlasten. Dafür gerät ein andrer ins Visier: Die Zeugin bezichtigt nun den 47jährigen Pastor Johann Georg Tinius, einen unbescholtenen Biedermann mit bestem Leumund. Und diesmal lässt Johanna nicht locker: Der war's! Ganz sicher!

Tatmotiv Bücher

Obwohl ihn nur das Dienstmädchen eindeutig identifiziert, wird Tinius verhaftet. Er leugnet zuerst, das Haus auch nur zu kennen, räumt jedoch nach und nach ein, zwei Tage vor dem Überfall am Tatort gewesen zu sein. Für die Tatzeit selbst präsentiert er ein Alibi, das die berufenen Zeugen weder beglaubigen noch bestreiten. Als die Gefängniswärter obendrein Kassiber abfangen, in denen Tinius den Empfängern entlastende Aussagen diktiert, ist seine Glaubwürdigkeit gefährlich zerrüttet. Schließlich besiegelt die Durchsuchung des Pfarrhauses das Verhängnis. Im Obergeschoss machen die Ermittler einen überraschenden Fund: Bücher, überall Bücher! An die 30.000 Bände füllen fünf Zimmer und einen überquellenden Schuppen nebenan.

Jetzt ist die Sache klar: Für den Kauf dieses gewaltigen Bücherhorts, für die Befriedigung dieser dämonischen Büchersucht genügte ein Pastorengenhalt nie und nimmer. Dazu musste die Bestie im Priesterrock also rauben und morden! Dass der Pastor das Verbrechen bestreitet, spielt keine Rolle. Er hat sein Etikett weg, er ist der bibliomane Totschläger, das "Monster mit der Raub- und Mordlust einer Hyäne", die ideale Leinwand für alle, denen nach Schwarzmalen und Schreckpinseln ist. "Schaut her", schreit das Rechthaben, "das passiert, wenn Proleten über ihren Stand hinaus wollen, das kommt davon, wenn der Staat die Zügel schleifen lässt und romantische Hirngespinste die Köpfe verwirren."

Der Prozess zieht sich sechs Jahre hin. Es gibt keinen Beweis, kein Geständnis, nur dürre Indizien. Trotzdem wird Johann Georg Tinius am 20. Februar 1820 zu 18 Jahren Zuchthaus wegen Raubmords verurteilt. Er sitzt die Strafe ab, ist nach seiner Entlassung ein Fall für die Armenpflege, beschwört seine Unschuld. Zuletzt sinkt der Pastor ins Grab, und wir bleiben auf dem Zweifel sitzen: Wurde Tinius das Opfer eines erbärmlichen Fehlurteils? War er doch ein Mörder, ein Heuchler und verstockter Lügner? Oder ist das wahre Ungeheuer am Ende eine selbstgefällige Justiz, der alles verdächtig ist, nur die eigene Blindheit nicht? Und so hat einmal mehr Bert Brecht das letzte Wort: Wir seh'n betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.


9