Bayern 2 - Das Kalenderblatt


10

24. September 1806 Bayern reformiert Biersteuer

Da hat man sich das Feierabendbier hart erarbeitet, schwer verdient - und auf einmal soll die Maß extra und noch mehr kosten. Biersteuer! Und nur, weil der bayerische Staat den Hals nicht voll bekommt! Autor: Ulrich Trebbin

Stand: 24.09.2015 | Archiv

24 September

Donnerstag, 24. September 2015

Autor(in): Ulrich Trebbin

Sprecher(in): Andreas Wimberger

Illustration: Tobias Kubald

Redaktion: Susi Weichselbaumer

Was haben Regenten und Monarchen sich nicht alles einfallen lassen, um ihren Untertanen das Geld aus der Tasche zu ziehen! Steuern auf Fenster haben sie erhoben! Auf Zündhölzer, Bärte und Perücken! Spatzensteuer musste zahlen, wer mancherorts nicht alljährlich eine gewisse Anzahl erlegter Sperlinge ablieferte, denn die Tierchen machten sich gar zu gierig übers Saatgut her! Unverheiratete Frauen zwischen 20 und 40 mussten im Berlin des 18. Jahrhunderts gar Jungfernsteuer entrichten, weil sie dem Vaterland keine neuen Untertanen schenkten.

Ober sticht Unter… Unter zahlt

Meist zahlt der Untertan die Steuer - wenn auch murrend; nur hie und da versucht er, sich der Last zu entziehen. Was ihm gelegentlich empfindliche Strafe einbringt, denn wenn's ums Geld geht, lässt der Staat durchaus nicht mit sich spaßen. Doch auch das Spaßverständnis des Untertanen kennt Grenzen: Macht sich die Obrigkeit nämlich daran, Grundrechte zu beschneiden, unanständig hohe Steuern auf wirklich wesentliche Güter des Daseins zu erheben und den Menschen so in Jammer und Unglück zu stürzen, ja dann kann sich schon einmal Volkszorn entzünden! Eine - darum verständlicherweise - oft für Unruhen sorgende Steuer war … die Biersteuer. Infolgedessen ist in der Geschichte die Liste der Bierkrawalle, Bierstreite, Bierkriege oder gar Bierrevolutionen lang. Bayern war selbstredend Schauplatz gleich mehrerer solcher Ereignisse, und sogar seine Könige mussten das Haupt vor Volkes geweckter Erbitterung bisweilen beugen - wenn auch immer nur kurzzeitig.

Eimerweise

Die Tradition der Bierbesteuerung reicht bis zu Karl dem Großen zurück. Lange besteuerte man in Bayern noch die Menge des goldenen Saftes: also pro Eimer - das waren 64 Liter. Dann aber ließ man sich am 24. September 1806 einfallen, die Menge des dazu verwendeten Malzes zugrunde zu legen!

Das war unerfreulich - denn je stärker das Bier desto höher die Steuer! Doch damit nicht genug: Der König hat in den folgenden Jahrzehnten die Biersteuerschraube immer wieder ein paar Umdrehungen angezogen. Diente doch der munter strömende Quell dazu, die erklecklichen Staatsschulden zu tilgen - oder wenigstens deren Zinsen damit zu bestreiten.

Offenbar konnten die bayerischen Monarchen sich nicht vorstellen, dass ihre Untertanen das erfrischende Nass dringend benötigten, um nach schwerer Tagesplage den Staub in der Kehle hinunter zu spülen, Ärger und Kummer zu lindern und sich wenigstens eine kleine Freude im Leben zu gönnen! Die Regenten scheinen vielmehr allen Ernstes geglaubt zu haben, die Bayern wollten mit ihrem stattlichen Bierkonsum eine vaterländische Pflicht erfüllen! - Doch alles Aufbegehren half nichts: Die Biersteuern sprudelten und sprudelten immer mehr. 1913 machten sie an den gesamten bayerischen Steuern über 35 Prozent aus - mehr als 50 Millionen Mark.

Der Erste Weltkrieg und sein unglückliches Ende setzten diesem königlich-bayerischen Labsal allerdings ein Ende. Denn die Last der Reparationen war so drückend, dass die Weimarer Republik ihre Pranke auf die bayerische Biersteuer legte. Glücklicherweise wurden die Karten nach dem Zweiten Weltkrieg noch einmal neu gemischt: Seither ist die Biersteuer die einzige Verbrauchssteuer, die nicht dem Bund zugute kommt sondern den Ländern. Versteht sich, dass kaum eines davon so profitiert wie Bayern.


10