Bayern 2 - Das Kalenderblatt


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21. Februar 1962 Meister Eder und sein Pumuckl starten im BR

Koboldsgesetz! Der Pumuckl ist unsichtbar! Sichtbar wird er nur, wenn er zufällig irgendwo kleben bleibt. Deshalb schwören konsequente Pumuckl-Fans auf die Pumuckl-Bücher oder auf die BR-Hörspiele. Autor: Herbert Becker

Stand: 21.02.2017 | Archiv

21 Februar

Dienstag, 21. Februar 2017

Autor(in): Herbert Becker

Sprecher(in): Ilse Neubauer

Illustration: Tobias Kubald

Redaktion: Frank Halbach

Das Radio ist ein wunderbares Medium! Man denke nur an die Hörspiele. In ihnen sind gewissermaßen die schönsten Eigenschaften des Theaters - beziehungsweise des Films - mit denen des Buches vereint. Da gibt es zwar, wie beim Theater, eine Inszenierung: Stimmen, Geräusche und Musik erzeugen eine bestimmte Atmosphäre, aber wie beim Roman werden keine Bilder mitgeliefert. Die macht sich der Radiohörer selbst.

Beachtet das Koboldsgesetz!

In seinem Kopf entstehen Menschen und Landschaften, Kamelkarawanen und Raumschiffe, Schlösser und Wolkenberge, ja sogar Fabelwesen wie Feen und Zwerge, Gespenster und Kobolde. Wenn tausend Menschen ein und denselben Roman lesen, dann gibt es tausend Vorstellungen von den handelnden Personen: von Senator Buddenbrook, von Oliver Twist, von Winnetou und Old Shatterhand. Und wenn sich tausend Kinder eine Folge von Pumuckl anhören, dann existieren schlagartig tausend Pumuckls - und keiner schaut aus wie der andere!

So gesehen ist es schade, dass die Geschichte von dem Kobold, der in der Werkstatt des Schreinermeisters Eder an einem Leimtopf kleben blieb, überhaupt verfilmt wurde. Denn ziemlich genau zwanzig Jahre lang, vom 21. Februar 1962, dem Tag, an dem der Bayerische Rundfunk die erste Pumuckl-Folge sendete, bis ins Jahr 1982, als Pumuckl zuerst ins Kino, dann ins Fernsehen kam, hatte er unzählige Erscheinungsformen: eine im Kopf eines jeden einzelnen Hörers, egal ob erwachsen oder Kind. Und diese eine war für alle, außer dem, in dessen Kopf sie herumspukte, unsichtbar.

Das hatte seine Richtigkeit, denn der Einzige, der Pumuckl tatsächlich sehen konnte, war Meister Eder: in dessen Werkstatt war er kleben geblieben und deshalb musste er sich laut Koboldsgesetz für ihn sichtbar machen und bei ihm bleiben. Die Zeichentrickfigur mit den roten Haaren, die nunmehr seit Jahrzehnten über Leinwände und Bildschirme zappelt, ist für alle sichtbar.

Das ist nach dem Koboldsgesetz hundertprozentig verboten. Und es hat sich ja auch ganz fürchterlich gerächt, denn diese eine Figur hat die vielen tausend anderen, diejenigen, die in den Köpfen lebten, ausgelöscht. Ratzekahl! Und dass wegen des gezeichneten Pumuckl ein erbitterter Streit um Urheberrechte ausbrach, war ganz bestimmt auch Koboldsrache. Kobolde sind nämlich eng verwandt mit den Klabautermännern, und die lassen sich so was nicht ohne weiteres gefallen! Sogar die Gerichte mussten sich mit der Sache beschäftigen.

Begnadeter Dichter

Das wiederum - jede Wette - fände Pumuckl lächerlich.

"So ein dummes Landgericht  / kennt doch das Koboldsgesetz gar nicht" ...

... würde er vielleicht sagen. Denn Pumuckl ist im Gegensatz zu seinen Klabauter-Vorfahren äußerst kunstsinnig. Wer ihn kennt, weiß, dass er Papier liebt, das knistert, und Gegenstände, die glitzern, und dass er ganz, ganz schöne Gedichte macht. Wenn er sie vorträgt, ist seine Stimme der des 2005 gestorbenen Schauspielers Hans Clarin zum Verwechseln ähnlich, aber das ist bestimmt Zufall. Das war schon er selber, den man immer hören konnte, wenn man das Radio anmachte ... na ja, gut, im Fernsehen klang er nicht anders - aber da würde unser Kobold jetzt sagen:

"Den Pumuckl gibt´s sowieso / in echt doch nur im Radio!"

Und vor lauter Freude über das schöne Gedicht würde er rufen: "Ui! Ui, das reimt sich - und was sich reimt, ist gut!"


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