Bayern 2

radioWissen am Nachmittag Der Marshall-Plan und Staatsverschuldung

Mädchen hält Luftballons mit "Marshallplan" | Bild: picture-alliance/dpa

Mittwoch, 22.01.2020
15:05 bis 16:00 Uhr

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BAYERN 2

Der Marshall-Plan
Hilfe zur Selbsthilfe

Wenn ein Staat pleitegeht
Von Schuldenerlässen und Neuanfängen

Das Kalenderblatt
22.1.1986
Storsjön-Ungeheuer offiziell unter Artenschutz gestellt
Von Prisca Straub
Als Podcast und in der Bayern 2 App verfügbar

Der Marshall-Plan - Hilfe zur Selbsthilfe
Autor: Christian Schaaf / Regie: Eva Demmelhuber
1947: Nach dem Zweiten Weltkrieg liegt Deutschland und Europa in Trümmern. Die USA hat sich mit der anderen großen Besatzungsmacht, der Sowjetunion, überworfen. Aus der Furcht heraus, das am Boden liegende Deutschland und Europa könne sich dem Kommunismus zuwenden, beschließen die Amerikaner ein großzügiges Kreditprogramm: Den Marshall-Plan. Viele sahen in ihm den entscheidenden Motor für den rasanten Wiederaufstieg West-Deutschlands nach dem Krieg - das "Wirtschaftswunder". Doch viele Historiker bewerten das heute anders: Die Karriere West-Deutschlands hätte auch ohne Marshall-Plan stattgefunden.

Wenn ein Staat pleitegeht - von Schuldenerlässen und Neuanfängen
Autorin. Maike Brzoska / Regie: Sabine Kienhöfer
Wenn einem Staat das Geld ausgeht, ist das brandgefährlich. Häufig kommt es zu Unruhen, etwa wenn Renten oder Gehälter für Staatsbedienstete nicht ausgezahlt werden. Oder wenn die Landeswährung nur noch so wenig wert ist, dass man kaum mehr Brot oder andere Dinge des täglichen Bedarfs kaufen kann. Historisch betrachtet sind Staatspleiten keine Seltenheit - fast jedes Land war schon einmal Bankrott. Umso mehr verwundert es, dass es kein geregeltes Verfahren dafür gibt. Eine geordnete Staatsinsolvenz könnte einem Land früher einen Neuanfang ermöglichen. Das Land wäre bald wieder ein Handelspartner auf Augenhöhe. So jedenfalls argumentieren die Befürworter einer geordneten Insolvenz. Andererseits müssen Staaten, die dem bankrotten Land Geld geliehen haben, dabei auf Geld verzichten. Und anders als bei Firmen- oder Verbraucherinsolvenzen geht es oft um riesige Summen. In der Vergangenheit hat bei drohenden Staatspleiten häufig der Pariser Club zwischen Gläubigern und Schuldnern vermittelt. Das ist ein internationales Gremium aus 19 Staaten, darunter auch Deutschland. Bislang sträuben sich die Länder allerdings, diese Praxis in internationales Recht zu gießen.

Moderation: Birgit Magiera
Redaktion: Nicole Ruchlak

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