Bayern 2

     

radioWissen 70 Jahre Grundgesetz

Darstellung: 70 Jahre Grundgesetz | Bild: picture-alliance/dpa

Montag, 20.05.2019
09:05 bis 10:00 Uhr

  • Als Podcast verfügbar

BAYERN 2

Das Grundgesetz
Die Geschichte eines Exportschlagers

Die Mütter des Grundgesetzes
Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Das Kalenderblatt
20.5.1515
Endlich wieder ein Nashorn auf europäischem Boden
Von Birgit Magiera

Als Podcast und in der Bayern 2 App verfügbar

Das Grundgesetz - Die Geschichte eines Exportschlagers
Autorin: Katharina Kühn / Regie: Sabine Kienhöfer
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet, wodurch die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland schlug. Monatelang hatten die Delegierten des Parlamentarischen Rats zuvor diskutiert, gestritten und gekämpft. Immer dabei: Besatzungsoffiziere der westlichen Besatzungsmächte. Eigentlich sollte das Grundgesetz nur ein Provisorium sein, ein Übergang, nicht wie eine Verfassung einen endgültigen Charakter haben. Doch dieses Provisorium übersteht die Nachkriegszeit, stärkt das Selbstbewusstsein der jungen BRD; schafft es sogar, die Diskussion über eine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung Deutschlands zu überstehen - und wird so, ohne dass es vom Volk ratifiziert wird, zur gesamtdeutschen Verfassung. Obwohl dieses fehlende Referendum immer wieder als Makel des Grundgesetzes kritisiert wird, inspiriert es andere Staaten: Neue Demokratien in Südamerika und Asien, in Süd- und Ostmitteleuropa nehmen es sich zum Vorbild. Heute wird es immer noch gefeiert, das Grundgesetz, das in Deutschland den Rechts- und Sozialstaat festschreibt - und die Grundrechte der Bürger an die ersten Artikel stellt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Mütter des Grundgesetzes - Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Autorin: Gerda Kuhn / Regie: Susi Weichselbaumer
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ heißt es im 2. Absatz im Artikel 3 des Grundgesetzes. Eine Selbstverständlichkeit, wie die überwiegende Mehrheit der heute lebenden Deutschen meint. Und doch - so selbstverständlich ist der Artikel nicht. Es bedurfte des energischen Einsatzes von vier Frauen, damit er heute so im Grundgesetz steht. Denn die Mehrheit im Parlamentarischen Rat, der zwischen September 1948 und Mai 1949 in Bonn an einer neuen deutschen Verfassung arbeitete, stemmte sich heftig gegen die Aufnahme der fünf Worte. Doch schließlich gelang es Elisabeth Selbert und Friederike Nadig von der SPD gemeinsam mit Helene Weber von der CDU und Helene Wessel von der Zentrumspartei den Verfassungsartikel durchzusetzen. Das Grundgesetz hat also nicht nur Väter, sondern auch Mütter. Eine Tatsache, die häufig vergessen wird. Gerda Kuhn stellt in ihrem Feature die Mütter des Grundgesetzes vor - streitbare Juristinnen, die sich nicht nur für den Gleichberechtigungsparagraphen eingesetzt haben.

Moderation: Michael Zametzer
Redaktion: Thomas Morawetz

Unter dieser Adresse finden Sie die Manuskripte von radioWissen:
http://br.de/s/5AgZ83

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