Bayern 2

Zeit für Bayern Akustische Reisen durch Bayerns Regionen

Ein Sühnekreuz | Bild: picture-alliance/dpa

Sonntag, 26.11.2017
12:05 bis 13:00 Uhr

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BAYERN 2

Friedhofs-Ordnung muss sein
Was sich auf bayerischen Begräbnisstätten gehört und was nicht
Von Thibaud Schremser

Sühnemäler
Von Barbara Bogen

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Friedhofs-Ordnung muss sein
Was sich auf bayerischen Begräbnisstätten gehört und was nicht
von Thibaud Schremser

Friedhöfe sind gerade in der Stadt oft grüne Oasen. Man kann dort wunderbar spazieren gehen, herrlich joggen und in aller Ruhe zu sich kommen. Fehlt nur noch, dass jemand die Picknickdecke auspackt und den Sonntagnachmittag mit Grill und Familie zwischen den Gräbern verbringt! Denn vergessen wir auf unseren Streifzügen durch Friedhöfe nicht manchmal, dass sie ursprünglich keine Orte sind, an denen Lebendige zur Ruhe kommen sollen, sondern Orte der ewigen Ruhe?

Dabei gibt es eigentlich schon eine ganze Reihe von Vorschriften, die regeln, was auf dem Friedhof erlaubt ist und was nicht: die Bayerische Verfassung, das Gesetz, die kommunale Friedhofsordnung. Die Vorschriften reglementieren die Bepflanzung, untersagen sportliche Aktivitäten, und auf einigen Friedhöfen verbieten sie sogar das Spazierengehen. Ob das wirklich die Totenruhe stört? Thibaud Schremser ist für die Zeit für Bayern auf verschiedenen Friedhöfen in Bayern unterwegs und fragt sich und andere, was sich an diesen besonderen Orten ziemt und was nicht.

Sühnemäler
Von Barbara Bogen

Im ausgehenden Mittelalter, etwa ab dem Jahr 1300, war es an vielen Orten weltweit üblich, sogenannte Sühnekreuze zum Gedenken an Personen aufzustellen, die durch ungewöhnliche Weise, durch Mord, Totschlag oder durch Unfall zu Tode gekommen waren. Der Glaube der Menschen legte nahe, dass das Seelenheil der Verstorbenen, die kein Sterbesakrament erhalten hatten, gerettet werden könne, indem die am Steinkreuz Vorübergehenden eine Fürbitte für den Toten sprächen. Errichtet wurden diese Mahnmäler meist vom Täter selbst oder den Angehörigen. Siebentausend dieser Stein- oder Sühnekreuze gibt es bis heute in Europa, viertausend allein in Deutschland. Viele von ihnen stehen inzwischen unter Denkmalschutz, andere sind durch Prozesse der Verwitterung oder Unachtsamkeit kaum mehr identifizierbar.

Auch in Franken gibt es zahlreiche solcher Kleindenkmäler, platziert an Straßen oder Wegkreuzungen, auf Anhöhen oder an Waldrändern, steinerne, mitunter stumme, manchmal jedoch auch beredte Zeugen einer Vergangenheit, um die sich Geschichten ranken, zumeist allerdings in Form von Sagen und Legenden, da sich die Ursprünge und Gründe, die zu ihrer Errichtung führten, nur in seltenen Fällen konkret rekonstruieren lassen. Ab 1530 wurden in protestantischen Gegenden keine Sühnekreuze mehr errichtet. Vor allem die Einführung einer ordentlichen Gerichtsbarkeit durch Kaiser Karl V. setzte dieser Tradition ein Ende.

(Wiederholung vom 20.11.2016)

Akustische Reisen durch Bayerns Regionen

Zeit für Bayern zeigt das Land im Herzen Europas in seiner ganzen Vielfalt. Eine unterhaltsame Heimatkunde für alle, ob alteingesessen oder neuzugezogen, ob aus Kempten oder Köln, Nürnberg oder Neapel, Berlin, Bagdad oder Berchtesgaden. Denn Heimat ist da, wo man sich kennt und auskennt. Zeit für Bayern bietet die Gelegenheit, die Landstriche und die Menschen Altbayerns, Frankens und Schwabens näher kennen zu lernen und neu zu erfahren - bayerisches Leben und bayerisches Lebensgefühl abseits aller Klischees.

"Zeit für Bayern" ... sollte jeder haben!