Hirntod und Organspende

Bei kaum einer Diagnose sichern sich die verantwortlichen Ärzte so gut ab wie beim "irreversiblen Hirnfunktionsausfall". So bezeichnen Mediziner den sogenannten Hirntod, der nach gängiger Ansicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Fällt unser Gehirn als Schaltzentrale dauerhaft aus, dann können die Ärzte die Körperfunktionen des Patienten nur noch künstlich aufrechterhalten. Dies tun sie zum Beispiel dann, wenn der gerade Verstorbene als Organspender in Frage kommt. An der Grenze zwischen Leben und Tod haben die Ärzte eine besondere Verantwortung – und sie sind immer wieder Kritik ausgesetzt.
Der Text beruht auf einem Interview von Moritz Pompl mit PD Dr. med. Stefanie Förderreuther von der Neurologischen Klinik der LMU München, und mit Prof. Dr. med. Bruno Meiser, Leiter des Transplantationszentrums der LMU München.