Bayern 2


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Akustisches Kulturgut Geräusche vom Land

Ländliche Geräusche sind in Frankreich seit kurzem nationales Kulturerbe, um sie vor klagewütigen Städtern zu schützen. Aber was ist eigentlich ein ländliches Geräusch? Nur Muh und Mäh? Ein akustischer Streifzug durchs Land.

Von: Elmar Tannert

Stand: 17.04.2023 | Archiv

Der Hahn Maurice von der französischen Atlantikinsel Oléron war einem Rentnerehepaar zu laut. Es klagte wegen Ruhestörung. Zwar wurde die Klage abgewiesen, sie führte aber zu einer weitreichenden politischen Entscheidung. Dazu beigetragen hat ein französischer Dorfbürgermeister, Bruno Dionis de Séjour aus der 400-Seelen-Gemeinde Gajac, 70 km südlich von Bordeaux gelegen. Er zog gegen Neubürger aus der Stadt vom Leder, die offenbar glauben, dass Eier von Bäumen geerntet werden, und forderte, dass die ländlichen Laute zum nationalen Kulturerbe erklärt werden sollten.

Ländliche Geräusche – unantastbares Kulturerbe in Frankreich

Die Initiative von Herrn Dionis de Séjour fand Gehör. Im Januar 2021 beschloss die französische Nationalversammlung, dass die ländlichen Geräusche zum unantastbaren Kulturerbe gehören. Gerichtliche Klagen dagegen sind fortan somit ausgeschlossen. In Deutschland dagegen dürfen insbesondere krähende Hähne weiterhin die Gerichte beschäftigen, mit unterschiedlichem Ausgang.

Klagen gegen krähende Hähne in Deutschland

So etwa fällte das Landgericht München I ein Urteil gegen den ruhestörenden Hahn Blasi, der tagsüber so laut und oft krähte, dass sich der Nachbar auf seiner Terrasse gestört fühlte. Die besondere Lästigkeit des Krähens, befand das Gericht, ergebe sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Durch das Hahnengeschrei verliere das Wohnen an Annehmlichkeit und Gebrauchsfähigkeit. Deshalb stehe dem Kläger eine Unterlassung der Eigentumsstörung zu. In einem anderen Fall entschied das Landgericht München I für den Hahn. Befinde sich dieser nämlich in einem Wohngebiet, das ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurde, so sei dies als ortsüblich hinzunehmen.

Das Landgericht Hildesheim ließ den Schallpegel des krähenden Hahns vorm Schlafzimmerfenster messen. Er betrug 75 Dezibel. Der Schallpegel des Straßenverkehrs dagegen habe deutlich niedriger gelegen. Der Hühnerhalter wurde zur Ergreifung schalldämmender Maßnahmen verpflichtet. Das Landgericht Kleve wiederum entschied, dass der Weckruf eines Hahns auch um drei Uhr morgens in ländlichem Gebiet ortsüblich ist und daher hingenommen werden muss. Schalldämmende Gegenmaßnahmen, wie etwa ein schalldichter Hühnerstall, würden die Nutztierhaltung auf dem Land finanziell unrentabel machen und sie damit erheblich erschweren.

Wann ein krähender Hahn lästig ist

Generell gilt aus juristischer Sicht: Der Lärm, gegen den man klagt, muss lästig sein, und Lästigkeit definiert sich nicht ausschließlich über die Lautstärke. Es genügt also nicht, wenn der Hahn die Lautstärke-Grenzwerte der VDI-Richtlinie 2058 überschreitet. Eine Lästigkeit liegt dann vor, wenn der Hahn mehrmals täglich plötzlich kräht, wenn aus dem Klangspektrum einzelne schrille Töne herauszuhören sind und wenn eine Lautstärke von weit über 70 Dezibel erreicht wird.

Schutz des Justizapparats - und glückliche Bauern

Die französische Maßnahme ist indes insofern fragwürdig, als sie die Definition des immateriellen Kulturerbes unterläuft. Immaterielles Kulturerbe ist laut UNESCO Ausdruck von Kreativität und wird von menschlichem Wissen und Können getragen – also Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste oder Handwerkskünste. Dass man die ländlichen Tierstimmen auf die Liste des Kulturerbes setzt, um sie vor gerichtlichen Klagen zu schützen, ist nur vordergründig tier- und landwirtschaftsfreundlich. Hauptsächlich geschützt wird der Justizapparat, mögen dabei auch positive Nebeneffekte für die betroffenen Landbewohner abfallen. Einer von ihnen ist Johannes Leibold, demeter-Bauer aus Henneberg.

"Das finde ich klasse mit dem Hintergrund, dass bestehende Betriebe und neu hinzugezogene Nicht-Landwirte oder Aussteiger aus der Landwirtschaft dann einfach nimmer meckern können über normale landwirtschaftliche Geräusche. Ich mein, man kann alles übertreiben in alle Richtungen, aber das wär schon klasse, wenn des funktionieren würde."

Johannes Leibold, demeter-Bauer

Auch in der ländlichen Kommunalpolitik stößt das französische Beispiel auf Zustimmung – etwa bei Manfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Reichenschwand im Landkreis Nürnberger Land.

"Ich sehe den Beschluss eigentlich positiv, weil ich denke, es wird immer mehr auf die Gemeinden auch zukommen, vor allem im südbayerischen Raum sieht man das ja schon, wenn dann die Münchner aufs Land ziehen und dann ab Freitagmittag keine Kuh mehr muhen soll oder kein Schaf mehr blöken oder auch die Kirchturmuhr darf nimmer läuten. Aber ich denke, das kann auch bei uns irgendwann einmal auf uns zukommen, weil doch immer mehr von der Stadt aufs Land ziehen, und das Problem kann bei uns auch schon noch auftreten."

Manfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Reichenschwand

Wer ist das Problem: Der Hahn? Oder der zugezogene Städter?

Zu bedenken ist allerdings, dass die ländlichen Geräusche keineswegs nur aus dem bestehen, was sich viele Städter gemeinhin vorstellen.

"Die Maschinen machen wesentlich mehr Geräusche als die Tiere, das ist einfach so. Tiere machen mal Geräusche, wenn sie was brauchen, wenn sie zufrieden sind oder wenn sie mal Rangkämpfe haben, aber sonst gibt‘s keine Geräusche bei den Tieren, die plappern net so viel wie die Leut."

Johannes Leibold, demeter-Bauer

Dass das Problem oftmals weniger der Hahn ist als vielmehr der zugezogene Städter, hat auch Eingang in die Literatur gefunden. Der Roman "Zu Lasten der Briefträger" von Alois Brandstetter, der Anfang der 1970er Jahre erschien, ist eine Abrechnung mit so ziemlich allem Ungemach des Landlebens – inklusive dem ignoranten Fremdling aus der Stadt.

"Die B 14 ist natürlich unser Problem in Reichenschwand, die Lärmbelästigung und natürlich der Verkehr insgesamt. Das geht von in der Früh um fünf Uhr bis abends. Wenn man bedenkt, dass täglich zirka 20.000 Fahrzeuge durch Reichenschwand fahren, ist es natürlich gerade für die Anwohner schon eine starke Belästigung. Ich selbst bin an der B 14 großgeworden, und es ist schon enorm, was da die Bevölkerung mitmacht."

Manfred Schmidt, Bürgermeister der Gemeinde Reichenschwand

Das heißt im Klartext: Der Städter hat in Wahrheit durch seine Lebensform den Lärm, vor dem er aus der Stadt flieht, den Lärm der Infrastruktur, auf das Land exportiert, wo er vergebens Stille sucht. Und auch so manches Huhn, das am Rande der Bundesstraße 14 wohnt, sucht die Stille vergebens. Wenn man sein Gegacker hierzulande zum immateriellen Kulturerbe erklären würde, so wäre es damit keineswegs vor dem Straßenverkehrslärm geschützt.

Der Klang der Kuh- und Schafglocken

Glocken im Deutschen Hirtenmuseum

Wenn man heute dem ganz besonderen ländlichen Klang der Kuh- und Schafglocken nachspüren will, führt der Weg nicht durch Dörfer und Kuhställe, nicht durch Wälder und an Bachläufen entlang, sondern zu einer Institution, die ländliche Klänge konserviert – zum Deutschen Hirtenmuseum im mittelfränkischen Hersbruck. Es dokumentiert unter der Leitung von Ingrid Pflaum das Zusammenleben des Menschen mit seinen Nutztieren und beherbergt zahlreiche Exponate, die den Klang des früheren Landlebens in sich tragen – und die jeder Besucher zum Klingen bringen darf.

"Dem Hirten war das damals ganz wichtig, dass seine Herde gut geklungen hat. Also die Schellen hingen an einem hölzernen Bogen, und diese Schellen wurden von einem Schellenrichter gestimmt, oder der Hirte hat das selbst gemacht, je nachdem, wie geschickt er war, und, wie gesagt, er wollte gern, dass seine komplette Herde einfach gut klingt. Meistens war es ein Dreiklang, der ausgewählt wurde, und der Schellenrichter hat das ganz einfach gemacht, indem er die Schelle, wenn der Ton zu tief war, angefeilt hat am unteren Ende, dann ist der Ton höher geworden. War ihm der Ton zu hoch, dann hat er einfach mit einem Hammer draufgeklopft, dann hatte die Schelle eine Delle, und der Ton war tiefer."

Ingrid Pflaum, Leiterin des Deutschen Hirtenmuseums

Klatsch und Tratsch auf dem Dorf

Ein anderer Aspekt des ländlichen Lebens ist der alltägliche Klatsch und Tratsch. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum Kulturerbe erklärt werden. Dazu muss er nur die feinen Mahlgänge eines fränkischen Dorfs durchlaufen und danach die noch feineren Mahlgänge des Lyrikers Helmut Haberkamm, die ihn zum Kulturgut Gedicht veredeln.

Gedicht "A scheens glanns Dorf"

Des waaß a jeds

Worum bei denna des Lichd brennd scho underm halbn Dooch
Die ganz Nachd durch brenna bei denna die Lichder
Stundnlang brennd bei denna des Lichd bis in der Frieh
Worum bei denna des Lichd brennd, obwoll ka Mensch zunna kummd

Des waaß a jeds

Wos die widder alles schaua denn
Wos die alles dreim denn
Wos die widder machn wern
Wos doo gspilld werd

Des waaß a jeds

Mer sichdsna ja aa oo
Des siggsd an ihr Gsichder
Des siggsd an ihra ganzn Woor
Mer sichds ja aa an die Kinner

Des waaß doch a jeds

Obber sowos bei uns doo
Und des in der heidichn Zeid
Also a bißla wos lassermer scho eigeh
Obber aamoll muß a Ruh sei

Horch, des sachd fei a jeds

Helmut Haberkamm


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