Bayern 1


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Zeche prellen Muss der Letzte die offene Rechnung zahlen?

Wer kennt das nicht: Man ist der oder die Letzte, der im Restaurant zahlt und es sind noch Beträge offen, doch die FreundInnen sind schon weg. Muss man die offenen Beträge dann wirklich zahlen? BAYERN 1 hat beim Experten nachgefragt.

Stand: 27.01.2020 | Archiv

Drei Freundinnen sitzem im Café zusammen. | Bild: mauritius-images

Man kennt das Szenario: Man trifft sich in der Gruppe und geht essen oder was trinken. Nach und nach verabschieden sich dann die Freunde oder Bekannten und man möchte zahlen. Da kommt der Kellner mit einer Rechnung, die auch noch offene Posten der Freunde beinhält.

Der Letzte zahlt die Zeche - stimmt das?

BAYERN 1 hat bei Rechtsanwalt Kay Rodegra nachgefragt, ob wirklich der Letzte die offene Rechnung der anderen bezahlen muss. Und tatsächlich ist dem nicht so. Auch wenn der Kellner insitiert, der Letzte muss die Rechnung der anderen nicht bezahlen.

Das Risiko trägt der Gastwirt. Der muss darlegen und beweisen, wer die Getränke bestellt hat, so Kay Rodegra. Nur weil aus einer Gruppe heraus bestellt wurde, heißt das noch lange nicht, dass der Letzte die Rechnung für alle übernehmen muss.

Wer bestellt, der zahlt

Es sei denn, der Letzte war derjenige, der am Tisch für alle bestellt hat. Dann ist er auch verantwortlich die Zeche zu bezahlen, so Rodegra weiter.

Wenn zu Beginn des Abends um eine gemeinsame Rechnung gebeten wurde á la "Schreiben Sie alles auf einen Deckel. Wir machen das dann unter uns aus", kann sich der Gastwirt an denjenigen halten, der das gesagt hat.


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