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Party-Benimmregeln So wird die Weihnachtsfeier nicht peinlich

Kurz vor Weihnachten ist nochmal Ihre gesamte Small-Talk-Kompetenz gefragt: Bei der alljährlichen Firmen-Weihnachtsfeier. Wie Sie das Fest für sich nutzen können und was Sie tunlichst vermeiden sollten.

Stand: 20.11.2017

Richtiges Benehmen auf der Firmen-Weihnachtsfeier | Bild: mauritius-images

Den Chef auf eine Gehaltserhöhung ansprechen?

Auf keinen Fall! Die Weihnachtsfeier als Ort für Gehaltsverhandlungen zu sehen, wäre eine Fehlinterpretation des Rahmens, so Marken Lehky, Beraterin für Führungskräfte. Der Chef könnte das auch als mangelnde Sozialkompetenz verstehen. Besser: Zeigen Sie mit einem lockeren Gespräch ihren Vorgesetzten und Kollegen, dass Sie ein angenehmer Mitarbeiter sind.

Doch auch schüchternen Personen, denen der Schwank aus dem Leben eher schwer fällt, können auf der Weihnachtsfeier punkten. Denn gute Zuhörer werden geschätzt. Maren Lehky hat folgende Tipps: Überlegen Sie sich schon im Vorfeld Gesprächsthemen, wie zum Beispiel die Weihnachtsplanung oder fragen Sie nach den Höhepunkte des letzten Jahres. Fallen Sie lieber durch gute Manieren als durch zu laute Trinksprüche auf.

Ordentlich Zulangen oder Bescheidenheit pflegen?

Auch wenn die freie Verkostung verlockend klingt, übertreiben Sie es nicht mit Cocktails und Lachstartar. Seien Sie sich bewusst, dass Sie beobachtet werden. Denn keiner kann seinen Posten ausblenden. Ihr Vorgesetzter bleibt auch während der Feier Ihr Vorgesetzter und nicht der Andi von Nebenan.

Doch über die Stränge geschlagen?

Dem Kollegen beim fünften Bier mal so richtig die Meinung gesagt? Dann rät Psychologe Rolf Schmiel im Bayern 1-Interview: "Versuchen Sie nicht, es zu vertuschen. Am Besten in einem ruhigen Moment, vielleicht in einer Pause, die Situation ansprechen." Eigene Fehler klar eingestehen und sich entschuldigen, ist also die beste Lösung.

Was auf der Weihnachtsfeier passiert, bleibt auf der Weihnachtsfeier?

Das kommt ganz darauf an, wie Sie sich verhalten, meint Johannes Falch, Anwalt für Arbeitsrecht. "Die Weihnachtsfeier fällt unter die Kategorie Betriebsveranstaltung. Das heißt, sollte es auf der Feier zu einem Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, kann eine Abmahnung, in schweren Fällen auch eine Kündigung drohen."

Gar keine Lust auf den Trubel?

Johannes Falch klärt auf: Zwingen kann Sie niemand! Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Findet die Weihnachtsfeier allerdings während der betriebsüblichen Arbeitszeit statt, können Sie nicht einfach nach Hause gehen, wenn die Kollegen feiern. Das bedeutet allerdings auch, dass es für die Feier keinen Freizeitausgleich oder eine Vergütung gibt. Sollte der Abend also etwas später werden, können Sie den nächsten Morgen nicht bedenkenlos Überstunden abfeiern.


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