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Online Anzeige erstatten So erstatten Sie online Anzeige bei der Polizei

In Bayern können einige Delikte auch online angezeigt werden. Wie Sie online Anzeige erstatten, lesen Sie hier.

Stand: 26.02.2024

Mann erstattet an seinem Laptop eine Online-Anzeige | Bild: mauritius images / Yuri Arcurs / Alamy / Alamy Stock Photos

Bayern hat eine Onlinewache, bei manchen Delikten müssen Sie nicht persönlich zu einer Polizei-Dienststelle: Dass man seine Strafanzeige online erstattet, ist bei einigen Delikten problemlos möglich, etwa bei Betrug bei Online-Auktionen, Fahrraddiebstahl sowie Sachbeschädigung an Fahrzeugen und Diebstähle aus dem Innenraum eines Autos. Das sind alles Vergehen, bei denen die Polizei nicht sofort tätig werden muss. Es erleichtert jeden Betroffenen, wenn er schnell und problemlos an ein Aktenzeichen kommt und dies an seine Versicherung weitergeben kann.

Online-Anzeige erstatten

Den Link zu Online-Anzeigeerstattung finden Sie auf der Seite der Bayerischen Polizei: In der Mitte der Website in der rechten Spalte unter "Infos & Funktionen" auf "Kontakt" klicken und von dort weiter. Oder auf der Startseite ganz unten auf das Banner "Online Anzeige erstatten" klicken.

Dort unten auf "Weiter" klicken, dann können Sie auf der nächsten Seite die Delikt-Art auswählen. Danach wieder auf "Weiter": Es folgen eine Rechtsbelehrung und eine Datenschutzerklärung. Sie geben Bundesland, Wohnort und Straße an. Und bekommen Ihre zuständige Polizeidienststelle angezeigt - danach schildern Sie das Delikt. Sie können auf dem Portal auch Kaufverträge, Bilder und Belege hochladen, zum Beispiel, wenn Sie bei einer Online-Auktion betrogen worden sind oder Ihr Fahrrad beschädigt wurde.
Wenn Sie das Formular absenden, landet es in der zuständigen Polizeidiensttelle und die dortigen Beamten nehmen dann zu Ihnen Kontakt auf.

Online-Wache Bayern

Bei einem Fahrraddiebstahl könne das Opfer in der Regel nicht mehr als die Rahmennummer an die Polizei weitergeben.

Wichtig: Bei schwereren Delikten müssen Sie auch weiterhin persönlich auf der zuständigen Polizeiwache erscheinen.

Bei Missbrauch gibt es eine Strafverfolgung

Bitte bedenken Sie: Wer falsche Anzeigen verfasst, der kann ermittelt und belangt werden. Die Polizei Bayern speichert die IP-Adresse des Rechners und den Zeitstempel.

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