Bayern 1


23

Maskenpflicht Wochenmarkt Muss ich auf dem Wochenmarkt eine Maske tragen?

Seit dem 27. April müssen wir in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen in Geschäften eine Maske tragen. Aber was gilt beim Einkaufen unter freiem Himmel - zum Beispiel auf dem Wochenmarkt?

Stand: 04.05.2020

Wochenmarkt | Bild: mauritius-images

Selbst diejenigen, die sich beruflich bedingt täglich mit den Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion mit dem Corona-Virus befassen, sind sich bei der Auslegung der Regeln nicht immer einig. Jüngstes Beispiel: Nürnberg. Das dortige Marktamt hatte mangels eindeutiger Regelung für alle Märkte der Stadt eine Maskenpflicht verfügt.

Auf der Seite des Bayerischen Innenministeriums ist zu lesen: "Die sogenennte 'Maskenpflicht' (Mund-Nasen-Bedeckung) gilt bis auf Weiteres für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen in Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr sowie in Einkaufszentren (einschließlich der Kundenpassagen) und für Verkaufsstellen auf Märkten."

Demnach gilt auf Märkten für Kunden eine Maskenfplicht. Bei einer Anfrage ans Innenministerium revidiert dieses die Aussage jedoch wieder. Es gilt: 

"Auf Märkten im Freien (z. B. Wochenmarkt) gilt grundsätzlich keine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Allerdings dürfen die Gemeinden/Kreisverwaltungsbehörden hier ebenfalls eine solche Pflicht anordnen. Bitte informieren Sie sich hierzu am entsprechenden (Wohn-)Ort."

Bayerisches Staatsministerium des Inneren

Aber auch wenn es im Einzelfall nicht vorgeschrieben sein mag, eine Maske zu tragen: Aus Sicherheitsgründen und aus Rücksicht gegenüber unseren Mitmenschen lohnt es sich allemal.

Das gilt für Wochenmärkte in Nürnberg, Augsburg, Würzburg und München

Für die Märkte in Nürnberg gilt keine Maskenpflicht. Allerdings bitten die zuständigen Stellen bei der Stadt die Bürger darum, freiwillig eine Maske zu tragen.

In München muss auf den Märkten dort eine Maske getragen werden, wo es feste Gebäude gibt - daher auch geschlossene Verkaufsräume, wie etwa auf dem Viktualienmarkt. Bei Verkaufsständen im Freien gibt es keine Maskenpflicht.

In Würzburg gilt für den Bauernmarkt auf dem Bürgerbräu-Gelände eine Maskenpflicht. Für alle Märkte auf städtischem Grund, wie etwa den Grünen Markt oder den Spezialitätenmarkt, gibt es keine Maskenpflicht, aber die Empfehlung, eine Maske zu tragen.

Die Stadt Augsburg hat für das gesamte Stadtmarkt-Gelände eine Maskenpflicht verhängt.

Weitere Fragen zu Ausgangsbeschränkungen in Bayern klären wir hier:


23