Masern-Impfung Für wen gilt die Masern-Impfplicht
Masern sind eine ernste Infektionskrankheit. Seit 1. März 2020 ist die Impfung für bestimmte Personengruppen Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Impfpflicht jetzt als verfassungskonform eingestuft.

Masern sind eine Kinderkrankheit, weil sie so extrem ansteckend sind, dass man sie meist schon in der Kindheit durchmacht - allerdings sind Masern alles andere als harmlos. In Deutschland erkranken jedes Jahr immer noch mehrere hundert Menschen an Masern, vereinzelt kommt es auch zu Todesfällen.
Bundesverfassungsgericht: Der Schutz der Gemeinschaft geht vor
Die Masernimpfplicht bleibt bestehen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass die Impfpflicht für Kinder verfassungskonform und sinnvoll ist. (Az. 1 BvR 469/20 u.a.) "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", heißt es in der Begründung des Gerichts. Deshalb sei der Eingriff in die Grundrechte der Eltern und der Kinder verhältnismäßig.
Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, wenn 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Nord- und Südamerika, Skandinavien, viele Länder in Osteuropa und einige Staaten im Süden Afrikas sind bereits frei von Masern, berichtet die BZgA.
Masern Impfpflicht - ab wann gilt sie
Für diese Personengruppen gilt die Masern-Impfpflicht seit dem 1. März 2020:
"Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen."
Bundesministerium für Gesundheit
Außerdem müssen sich "Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal" gegen Masern impfen lassen.
Kinder ohne Impfschutz können keine Kindertagesstätten besuchen. Bei Schulkindern ohne Impfschutz droht den Eltern ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.
Masern wie ansteckend
Masern sind sehr ansteckend: Masernviren werden von Mensch zu Mensch durch Tröpfchen-Infektion übertragen - also beim Husten, Sprechen oder Niesen. Bereits drei bis fünf Tage vor Ausbruch der Krankheit ist man ansteckend. Wenn der Masern-typische Hautausschlag auftritt, ist man noch vier Tage lang ansteckend.
Die ersten Anzeichen der Krankheit treten acht bis zehn Tage nach Ansteckung auf - typisch sind hohes Fieber, Bindeshautentzündung, Husten, Schnupfen, Entzündungen im Nasen-Rachenraum. Nach einigen Tagen tritt der Hautausschlag auf, zuerst im Gesicht und hinter den Ohren.
Masern-Erkrankungen: Jeder Zehnte bekommt Komplikationen
Gegen die Infektionskrankheit gibt es keine Medikamente. Bei jedem zehnten Masern-Erkrankten kommt es zu Komplikationen. Wer erst im Erwachsenenalter an Masern erkrankt, erkrankt häufig schwer. Da Masern das Immunsystem über Wochen sehr schwächen, kann es zu Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Letztere können auch tödlich verlaufen.
"Bei zehn von 10.000 an Masern Erkrankten - vor allem Jugendlichen und Erwachsenen - kann es zu einer Gehirnentzündung kommen. Von diesen zehn Erkrankten sterben ein bis zwei. Bei etwa zwei bis drei Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück."
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Da mittlerweile viele Kinder gegen Masern geimpft sind, steckten sich in den vergangenen Jahren sogar mehr Jugendliche und Erwachsene an: "Mehr als die Hälfte der Masernfälle in Deutschland betreffen heute Jugendliche über 10 Jahre und Erwachsene", so die BZgA.
Die StiKo empfiehlt auch Erwachsenen dringend zur Impfung
Normalerweise werden Kinder zweimal mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff geimpft. Die erste Impfung erfolgt im 11. bis 14. Lebensmonat.
Erwachsene brauchen dagegen nur eine Masern-Impfung. Die Ständige Impfkommission (StiKo) rät allen Erwachsenen zur Impfung, die nach 1970 geboren wurden, in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden oder deren Impfstatus nicht klar ist. Und die die Masern nicht durchgemacht haben oder es nicht genau wissen. Nach der Impfung wird von einer lebenslangen Immunität ausgegangen, schreibt das Robert-Koch-Institut.
Impfung nach Kontakt mit Erkrankten
Wer sich nicht sicher ist, ob er einen ausreichenden Impfschutz hat - etwa, weil der den Impfpass verloren hat, kann nach Kontakt mit Masern-Kranken noch geimpft werden. Das sollte möglichst in den ersten drei Tagen nach Kontakt mit dem Masern-Patienten passieren:
"Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine MMR-Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten."
BZgA
Mögliche Impf-Reaktionen
Häufig kommt es zu einer Schwellung rund um die Einstichstelle und Schmerzen. Diese Symptome verschwinden aber nach ein bis drei Tagen wieder, so die BZgA.
Zwei bis fünf Patienten pro 100 Geimpfte haben nach der Impfung mit den lebenden, aber abgeschwächten Viren folgende Impfreaktionen - meist ein bis vier Wochen nach dem Impftermin: Sie machen sogenannte "Impfmasern" durch mit einem abgeschwächten Masernausschlag, Fieber, Gelenkschmerzen. Schwellungen der Hoden oder der Ohrspeicheldrüsen sind auch möglich. Impfmasern sind nicht ansteckend.
Masernimpfung für Menschen mit Hühnereiweiß-Allergie
Auch wer eine Allergie gegen Hühnereiweiß hat, kann sich impfen lassen:
"In der Regel kann auch bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden. Grund dafür ist die andere chemische Zusammensetzung und die geringe Menge des enthaltenen Hühnereiweißes."
BZgA
Masernimpfung und Autismus: Gefälschte Studie sorgte für das Gerücht
Immer wieder hört man das Gerücht, die Masern-Mumps-Röteln-Impfung stehe in Verbindung mit Autismus oder Morbus Crohn. Auslöser für diese falschen Gerüchte war die Studie des Forschers A.J. Wakefield in Großbritannien 1998, die einen angeblichen Zusammenhang zwischen der Impfung und Erkankungen an Morbus Crohn und Autismus beschrieb. "Weitere Studien konnten diese Ergebnisse ebenfalls nicht bestätigen. Wakefield wurde nachgewiesen, dass er bewusst Daten gefälscht hatte. Die entsprechende Publikation wurde zurückgezogen und ihm die Approbation entzogen", so das Bundesgesundheitsministerium.
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