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Malle geschützter Begriff? Eine Freiwillige Feuerwehr soll für die Verwendung eines Wortes bezahlen...

Mehrere Tausend Euro Strafe, weil man zur "Malle"-Party eingeladen hatte? Das sollte eine Freiwillige Feuerwehr aus Unterfranken zahlen. Wir haben einen Experten gefragt, wie es rechtlich mit den so genannten "geschützten" Begriffen aussieht.

Stand: 30.09.2019

Eine Kneipe in El Arenal, voll mit Menschen und Sangria-Eimern | Bild: mauritius-images

Hätten Sie gedacht, dass das kleine Wort „Malle“ Sie mal eben einen vierstelligen Betrag kosten kann, wenn Sie es einfach so verwenden?

So gerade passiert in Wargolshausen in Unterfranken. Da hat die Freiwillige Feuerwehr zu einer „Mallorca-Party XXL“ eingeladen und in einer Online-Einladung das Wort „Malle“ verwendet. Daraufhin gab es Post von einem Anwalt, denn das Wort „Malle“ hat sich ein Unternehmer aus Nordrhein Westfalen schützen lassen.

Wir haben unseren Kollegen Wolfram Schrag aus unserer Wirtschaftsredaktion um Aufklärung gebeten:

BAYERN 1: Was bedeutet das denn genau: „Der hat sich den Begriff schützen lassen“.

Wolfram Schrag: Es gibt beim Deutschen Patentamt und beim Europäischen Markenamt in Alicante in Spanien die Möglichkeit, eine Marke anzumelden. Das ist eine geschützte Bezeichnung, zum Beispiel als sogenannte Wortmarke. In Deutschland hat das Patentamt gesagt: Malle ist eine Ortsbezeichnung. Und Ortsbezeichnungen sind keine Marken. Man kann ja auch nicht die Marke München anmelden oder Wargolshausen.

Aber die Prüfer beim Markenamt in Alicante haben "Malle" als Marke genehmigt. Und der Unternehmer hat sich diese unter anderem für Werbung, aber auch für Partys sichern lassen.

Wie vermeide ich denn, dass ich so ein Schreiben bekomme, wie die Freiwillige Feuerwehr Wargolshausen?

Am besten vorher überprüfen, bevor man einen populären Begriff in einem Flyer oder auf Facebook oder als Partyeinladung benutzt. Das geht beispielsweise beim DPMAregister, der Amtlichen Publikations- und Registerdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamts.

Link zur Überprüfung, ob ein Begriff bereits geschützt ist:

Hier geht es direkt zum DPMAregister (externer Link)! Einfach Begriff eingeben und Suche starten!

Derzeit gibt es eine Abmahn-Welle gibt, was den Begriff „Malle“ betrifft. Woran liegt das?

Letzter Stand waren knapp 90 Abmahnungen. Im vergangenen Jahr gab es ein Urteil des Oberlandesgerichts in München: Da ging es um den Streit, ob der Name Ballermann eine Marke sei, wieder auf Mallorca.

Und genau deswegen könnte es ja auch eine Ortsbezeichnung sein, nämlich eine Gebiet an der Playa de Palma. Doch da hat das Gericht gesagt: Nein, das ist eine Marke. Und deshalb muss nun jeder zahlen, der das Wort "Ballermann" benutzt.

Jetzt kam das Schreiben des Anwalts über ein Jahr nach der Party in Wargoldshausen, bei der der Begriff verwendet wurde - wie muss man sich das denn praktisch vorstellen: Sitzt da einer und durchforstet das Internet nach möglichen Verstößen?

Das übernehmen so genannte Crawler, Computerprogramme, die Webseiten automatisch nach bestimmten Begriffen durchsuchen.

Kann ich mir denn prinzipiell alles schützen lassen? Ich meine, New York wird z.B. gerne als „big apple“ bezeichnet – wenn ich mir das schützen lasse, kann ich ja theoretisch von jeder Seite, auf der was gepostet wird, Geld einstreichen.

Theoretisch ja, es sei denn, es ist eine Ortsbezeichnung. Bei "Big Apple" hätte ich meine Schwierigkeiten, das von New York zu trennen.


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