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Homeoffice Steuerpauschale Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale, was bringt sie mir und wie viele Tage darf ich bei der Steuererklärung 2022 und 2023 ansetzen?

Stand: 23.01.2023

Frau im Homeoffice | Bild: mauritius-images

Die Homeoffice-Pauschale war ursprünglich auf 2020 und 2021 befristet - mit einem Kabinettsbeschluss vom 14. September 2022 wurde sie erhöht und entfristet. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023 dauerhaft.

Was beinhaltet die Homeoffice Steuerpauschale

Die Homeoffice-Pauschale wurde ursprünglich wegen der Corona-Pandemie eingeführt, und sollte vor allem denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute kommen, die kein häusliches Arbeitszimmer hatten und steuerlich absetzen konnten. Da mittlerweile aber immer mehr Menschen von Zuhause aus arbeiten, soll sie nach dem Willen der Bundesregierung erhalten bleiben. Beschäftigte können ab 2023 für jeden Tag im Homeoffice 6 Euro ansetzen - und das für 210 Tage (bis 2022 einschließlich nur an 120 Tagen). Dadurch steigt der insgesamt maximal ansetzbare Betrag von 600 Euro (für 2022) auf 1.260 Euro (ab der Steuererklärung 2023).

Was bringt mir die Homeoffice Steuerpauschale?

Die Homeoffice-Pauschale bedeutet aber nicht automatisch mehr Geld zurück von Steuer, denn: Es gibt sie nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale - sie wird vielmehr in diese miteingerechnet. 2022 lag die Werbungskostenpauschale bei 1.200 Euro; seit Jahresbeginn 2023 gilt eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro. Wer also mithilfe von Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten wie etwa Computer, Schreibtisch etc. nicht über diese Limits für Werbungskostenpauschale kommt, bekommt von der Steuererleichterung nichts zu spüren.

Was kann man beim Homeoffice absetzen

Als Werbungskosten dürfen alle sogenannten Arbeitsmittel angegeben werden, also etwa Computer, Schreibtisch und Drucker, aber auch Fortbildungen. Je nachdem, wie intensiv oder sogar ausschließlich ein Arbeitsmittel für die Arbeit genutzt wird, erkennt das Finanzamt einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten als Werbungskosten an.

Auch die Kosten für Telefon und Internet können angesetzt werden: Bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags sind ohne Nachweis ansetzbar, darüber ist ein Nachweis erforderlich. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen alternativ bis zu 20 Euro an Telekommunikationskosten pro Monat steuerfrei erstatten.

Homeoffice Pauschale wo eintragen bei der Steuererklärung

Eingetragen wird die Homeoffice-Pauschale in die Anlage N bei den Werbungskosten. In Zeile 45 müssen Sie unter Homeoffice-Pauschale die Anzahl der Tage angeben, an denen Sie ausschließlich Zuhause gearbeitet haben.

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