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Gaspreis Gas, Öl, Pellets - diese Entlastungen gibt es

Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten entlasten. Diese Entlastungen für Privathaushalte kommen - mit Energiekostenrechner

Stand: 12.05.2023

Brennende Gasflammen auf einem Gasherd | Bild: mauritius images

Jede zweite Wohnung in Deutschland wird mit Gas geheizt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte deswegen Vorschläge zur Entlastung der Gaskunden vorgelegt. Und die wurden von Bund und Ländern angenommen. Neben der Gaspreis-Bremse wurde auch ein Strompreis-Deckel ab Januar 2023 beschlossen - er soll für Privathaushalte bei 40 Cent/Kilowattstunde liegen.

Hier geht's zum Energiekostenrechner der Bundesregierung.

Gaspreis - welche Entlastung für die Verbraucher

Der Bund übernahm für den Dezember 2022 für alle Gas- und Fernwärmekunden die Monatsrechnung für Haushalte und für Firmen. Eine komplette Abschlagszahlung. Mehr dazu lesen Sie hier: Wie komme ich an Einmalzahlung für die Heizkosten - Gas-Abschlagszahlung Dezember.

Die sogenannte Gaspreisbremse folgte im Januar 2023, zuerst für die Industrie, ursprünglich erst ab März 2023 für Bürgerinnen und Bürger. Dann wurde verankert, dass die Gaspreisbremse auch für Privathaushalte rückwirkend ab Januar 2023 gelten soll. Und im März bekamen die Haushalte die Entlastung dann rückwirkend. Dabei soll der Preis für Gaskunden begrenzt werden auf 12 Cent/Kilowattstunde. Dieser Preis soll aber nur für eine Grundmenge des eigenen Verbrauchs gelten.

Was ist die Grundmenge, für die der günstigere Gaspreis gelten soll?

Die Grundmenge sind 80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs an Gas. Für alles, was über dieser Grundmenge liegt, zahlt man als Privatverbraucher oder kleiner bis mittlerer Betrieb den teuren Marktpreis. Diese 20 Prozent sollen Anreiz sein, Gas einzusparen.

Ab wann gilt die Gaspreis Bremse

Für die Großindustrie gilt die Gaspreisbremse seit Januar, dafür sollen große Betriebe auch keine Einmalzahlung für den Dezember erhalten. Große Industriebetriebe bekommen als Grundmenge mit gedeckeltem Gaspreis auch nur 70 Prozent. Für Privatverbraucher war der Preisdeckel für ein Gas-Grundkontingent ursprünglich ab März 2023 vorgesehen - wurde aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 geltend gemacht.

Diese Entlastungen sollen bis April 2024 befristet sein.

Gaspreis Deckel

Auf rund 96 Milliarden Euro werden die Kosten der Maßnahme zur Entlastung bei den Energiepreisen von Experten geschätzt.

Strompreis-Bremse

Die geplante Strompreisbremse sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Ölpreis und Pelletpreis Entlastung: Anträge auf Härtefallhilfen ab 15. Mai möglich

Auch alle, die mit anderen Brennstoffen wie Pellets, Flüssiggas und Heizöl heizen, sollen entlastet werden. Bis zu einer Verdopplung der Heizkosten gegenüber dem Vorjahr müssen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst zahlen. Bei allen Kosten, die darüber hinausgehen, will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro. Ab dem 15. Mai bis zum 20. Oktober 2023 können in Bayern Privathaushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks heizen "Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger" beantragen. Dafür stehen in Bayern 280 Millionen Euro zu Verfügung. Hier können Sie vorab kontrollieren, ob sich ein Antrag für Sie lohnt. "Antragsberechtigt sind private Haushalte, die eine Feuerstätte für nicht-leitungsgebundene Energieträger betreiben. Mieter erhalten die Entlastung über ihren Vermieter, der einen gemeinsamen Antrag je Wohngebäude stellt. Entsprechendes gilt auch für Wohnungseigentumsgemeinschaften", schreibt das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Lieferung der Energieträger muss innerhalb des Jahres 2022 erfolgt sein, in Bayern gilt auch das Datum der Bestellung, sofern die Lieferung bis Ende März 2023 erfolgte. Sind die Härtefallhilfen ausgeschöpft, werden keine weiteren Hilfen mehr bewilligt.

Weil aber insgesamt alles teurer geworden ist, hatte die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Darunter die Energiepreispauschale, die alle bekommen haben, egal, womit sie heizen.


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