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Flüchtlinge aufnehmen Wie kann ich in Bayern Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen?

Ukraine Flüchtlinge privat aufnehmen - wie ist das in Bayern geregelt? Welche Unterkünfte oder Zimmer kommen dafür in Frage und wie lange sollte der Zeitraum sein?

Stand: 14.03.2022

 Flüchtlinge aus der Ukraine bei ihrer Ankunft am Hauptbahnhof München. | Bild: dpa-Bildfunk/Sven Hoppe

Flüchtlinge aus Ukraine privat aufnehmen

Wer gerade Flüchtende aus der Ukraine, zumeist sind das Frauen und Kinder, privat bei sich aufnehmen kann und möchte, der kann seinen Wohnraum auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration registrieren. Unter dem Reiter "Wohnraum" können Sie sich in einem Formular anmelden. Dort kommt es derzeit leider immer wieder zu Überlastungen. Unter unterkunft-ukraine.de können Sie ebenfalls Wohnraum für Flüchtlinge anbieten.

Welche Unterkunft kommt für Flüchtlinge in Frage?

Grundsätzlich hilft jedes Bett. Natürlich wäre es von Vorteil, wenn den aufgenommenen Hilfesuchenden ein eigenes Zimmer mit Privatsphäre zur Verfügung stünde. Aber auch eine Schlafcouch oder Luftmatratze im Wohnzimmer helfen. Gehen Sie am besten von sich selbst aus: Was würden Sie sich wünschen, wenn Sie in dieser Situation wären.

Unterkunft für Flüchtlinge anbieten - wie und wo?

Auf den oben genannten und verlinkten Seiten finden Sie Formulare, um sich für die Aufnahme von Flüchtlingen zu registrieren. Sobald Sie angegeben haben, wie viele und welche Schlafmöglichkeiten Sie zur Verfügung stellen können, werden sich die Organisationen - meist telefonisch - mit Ihnen in Verbindung setzen und die nächsten Schritte besprechen.

Kann ich mir aussuchen, wen ich aufnehme?

Die Zuordnung der Schutzsuchenden findet nach den Angaben und dem Bedarf an Betten statt. In den FAQs von unterkunft-ukraine.de ist auch vermerkt, dass Sie zunächst einen Vorschlag bekommen, welche Person oder Personen Ihre Unterkunft gerne annehmen würden. Sie können diesen Vorschlag auch ablehnen.

Flüchtlinge aufnehmen - wie lange?

Je länger, desto besser gilt hier. Die Geflüchteten müssen sich erholen können. Rechnen sie mit mindestens zwei bis vier Wochen. Manche Organisationen, wie zum Beispiel im Landkreis Starnberg, bitten darum, Geflüchtete mindestens für drei Monate bei sich aufzunehmen. Am besten Fragen Sie direkt bei der vermittelnden Hilfsorganisation nach. Manchmal können Sie das auch direkt mit den Unterkunftsuchenden besprechen. Sollte es zu unvorhergesehenen Problemen kommen, kann man die Beherbergung auch frühzeitig abbrechen. In so einer Situation wird aber dazu geraten, sich eigenständig um eine neue Bleibe für die Geflüchteten zu kümmern. Sie können sich aber auch mit der jeweiligen Vermittler-Organisation kurzschließen.

Darf ich in meiner Mietwohnung Flüchtlinge aufnehmen?

Wer in einer Mietwohnung lebt, kann für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen Flüchtlinge aufnehmen, ohne dem Vermieter oder der Vermieterin Bescheid geben zu müssen. Dieser Zeitraum gelte als "erlaubnisfreier Besuch". Darüber hinaus sollte der Vermieter oder die Vermieterin vom Aufenhalt in Kenntnis gesetzt werden bzw. um Erlaubnis gefragt werden. Wer das nicht tut, muss im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen. Der Deutsche Mieterbund hat eine komplette Übersicht rund um die Aufnahme von Flüchtlingen in Mietwohnungen zusammengestellt: Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung.

Darf ich von Flüchtlingen Miete verlangen?

Grundsätzlich wird die Unterkunft kostenlos zur Verfügung gestellt. Man kann aber davon ausgehen, dass die Hilfesuchenden über eigene finanzielle Mittel verfügen. So können Sie mit den Menschen, denen Sie Obdach geben, über eine mögliche Teilung der Kosten sprechen. Viele Kommunen und Gemeinden geben kostenlos Nahrungs- und Hygienemittel zur weiteren Verpflegung der Menschen aus. Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, sofern Bedürftigkeit besteht, Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung. Dazu müssen sie sich in Aufnahmeeinrichtungen oder bei Ausländerbehörden registrieren.

Welche Behörden muss ich informieren, dass ich Flüchtlinge aufgenommen habe? Und wann?

Sie als Helfer haben keine gesetzliche Verpflichtung, die Hilfesuchenden anzumelden oder sonstige Behördengänge zu übernehmen. Bei ihrer Ankunft sollten sich die Geflüchteten registrieren. Zwar können sie zunächst 90 Tage ohne Registrierung in Deutschland bleiben, aber ohne die Registrierung entfällt der oben erwähnte Anspruch auf Sozialleistungen und Co.


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