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Flohmarkt Corona Das gilt jetzt für Flohmärkte und Handwerkermärkte in Bayern

Kleinere Handwerker- und Flohmärkte dürfen in Bayern unter freiem Himmel ab sofort wieder stattfinden. Das sind die Regeln.

Stand: 16.07.2020 11:22 Uhr

Mehrere Keramikfiguren und Geschirr stehen auf einem Tisch bei einem Flohmarkt | Bild: mauritius images

Ab sofort sind "Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa kleinere, traditionelle Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte oder Flohmärkte" in Bayern unter freiem Himmel wieder erlaubt. Das hat die bayerische Staatsregierung am 15. Juli beschlossen.

Flohmarkt in Corona-Zeiten - nur kleinere sind erlaubt

Es geht vor allem um kleinere Märkte, denn die Märkte, die stattfinden dürfen, sollen "keine großen Besucherströme anziehen", so das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Auch ein "Feiercharakter" dürfe bei dem betreffenden Markt nicht bestehen.

Flohmarkt und Handwerkermarkt - das sind die Vorschriften

Die Märkte im Freien müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Besucher müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Das muss der Veranstalter durch organisatorische Maßnahmen wie ausreichende Abstände zwischen den Ständen und Besucherlenkung sicherstellen.

Auf den Märkten herrscht Maskenpflicht. Es darf kein Festzelt und keine Partymusik auf dem betreffenden Markt geben.

Die Veranstalter sind verpflichtet, ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und das auf Verlangen auch vorzulegen.


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