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Fahrzeugschein verloren - was tun Das kostet ein neuer Fahrzeugschein

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er gestohlen wurde, ist das ärgerlich. Sie sollten sofort handeln. Wir sagen Ihnen, wie Sie einen neuen bekommen, was er kostet und in welchem Fall Sie zur Polizei gehen müssen.

Stand: 21.07.2023

Frau hält bei einer Fahrzeugkontrolle ihren Führerschein und den Fahrzeugschein aus dem Fenster eines Pkw. | Bild: mauritius images

Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Fahrzeugschein verloren geht, gestohlen wurde oder aus Versehen mitgewaschen wird. Egal, wie er Ihnen abhanden gekommen ist: Sie brauchen schleunigst eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I - so heißt der Fahrzeugschein seit einigen Jahren.

Wenn der Fahrzeugschein gestohlen wurde

Wurde Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen, müssen Sie den Diebstahl bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Sie bekommen einen Beleg von Ihrer Diebstahlanzeige, die Sie für den Neuantrag bei der Zulassungsbehörde brauchen.

Fahrzeugschein verloren - da braucht es eine eidesstattliche Erklärung

Haben Sie den Fahrzeugschein dagegen verloren, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben, dass Sie den Schein tatsächlich verloren haben.

Fahrzeugschein Neuantrag: Diese Unterlagen brauchen Sie

Folgende Unterlagen brauchen Sie für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein. Den neuen Fahrzeugschein beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, bei der das Auto zugelassen wurde. Sie können den neuen Fahrzeugschein gleich mitnehmen, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig sind. Spart Zeit: Viele Behörden bieten die Möglichkeit an, online einen Termin zu reservieren.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief/neu: Zulassungsbescheinigung Teil II (bei manchen Behörden wird der neue Fahrzeugbrief nicht benötigt)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Diebstahlanzeige (falls der Schein gestohlen wurde)
  • eventuell eidesstattliche Erklärung vom Notar

Neuer Fahrzeugschein - Kosten

Nicht jede Behörde in Bayern verlangt die selben Gebühren. Für einen neuen Fahrzeugschein müssen Sie mit Kosten von rund 50 Euro rechnen. Ist der Fahrzeugschein unbrauchbar geworden, kostet das Ersatzdokument um die zwölf Euro. Haben Sie ihn verloren, müssen Sie mit zusätzlichen rund 30 Euro für die Eidesstattliche Erklärung rechnen, wenn Sie sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben. Geben Sie die Eidesstattliche Erklärung vorher beim Notar ab, liegen die Kosten zwischen 19 und 27 Euro plus Umsatzsteuer, also auch im Bereich von 30 Euro.

Fahrzeugschein wiedergefunden - unbedingt entwerten lassen

Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein wiederfinden, müssen Sie diesen bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle entwerten lassen. Grund: Es darf jeweils nur einen Fahrzeugschein je Pkw geben.

Fahrzeugschein-Kopie im Auto - besser nicht

Viele Autofahrer nehmen statt des Originals eine Kopie des Fahrzeugscheins mit. Bei einer Kontrolle durch die Polizei gilt eine solche Kopie aber nicht und Sie müssen ein Bussgeld von zehn Euro zahlen.

Grund: Der Fahrer eines Pkw ist verpflichtet gemäß Paragraf 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I im Original mit sich zu führen, wenn er sein Auto nutzt.

Noch ein Grund, besser keine Kopie vom Fahrzeugschein zu machen: Er gilt rechtlich gesehen als Urkunde - wer eine Farbkopie davon macht, könnte sich der Urkundenfälschung verdächtig machen.


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