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Fahrradlicht So sieht man Radlerinnen auch im Dunkeln

Wie gefährlich Radeln mit schlechter Beleuchtung ist und warum helle Kleidung einen riesen Unterschied macht, sehen Sie hier im Video. Außerdem: Welches Fahrradlicht ist erlaubt und braucht man unbedingt Katzenaugen?

Stand: 23.11.2023

Der Winter naht und damit wird es auch schnell dunkel. Allerhöchste Zeit, nochmal die Fahrradbeleuchtung zu checken. Denn: Sie macht den Radlfahrer im Straßenverkehr sichtbar und kann somit Leben retten. Zusätzlich zum korrekten Fahrradlicht ist aber auch eine gute Kleidung - am besten mit Reflektoren - sehr wichtig. Was eine ordentliche Beleuchtung für einen Riesenunterschied macht, das zeigen wir Ihnen im obigen Video.

Ab wann Fahrradlicht benutzen?

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) § 17 ist eine Beleuchtung bei "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern" notwendig. Also zum Beispiel bei Regen. Wichtig dabei: Die Lichter dürfen natürlich weder verdeckt noch so verschmutzt sein, dass die Leuchtkraft zu schwach ist.

Welches Fahrradlicht ist erlaubt?

"Alle Beleuchtungselemente müssen vom Kraftfahrbundesamt zugelassen sein", schreibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Das bedeutet, die Lichter und Reflektoren müssen ein entsprechendes Prüfzeichen haben - eine Wellenlinie und ein K mit einer fünfstelligen Zahl.

Mindestbeleuchtung - so funktioniert's

Die Mindestbeleuchtung sieht wie folgt aus: Weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor, rotes Rücklicht und Z-Rückstrahler (nicht dreieckig), sowie gelbe Reflektoren vorne und hinten an beiden Pedalen. Die Reflektoren sind oftmals in das Vorder- und Rücklicht jeweils integriert. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er niemanden blendet, also so, dass das "entfernte Ende des Lichtkegels als deutliche Hell-Dunkel-Grenze auf der Fahrbahn zu erkennen ist", schreibt der ADFC. Eine Fernlicht-Funktion der Scheinwerfer ist inzwischen erlaubt, wenn sie an- und abschaltbar ist. Ebenfalls erlaubt ist ein Standlicht oder zusätzliches Bremslicht als Rücklicht.

Diese Beleuchtung vorne und hinten am Rad reicht aber noch nicht, denn auch von der Seite sollen Radler gut sichtbar sein, deshalb muss auch Beleuchtung an den Reifen vorhanden sein. Dabei kommen jetzt die Speichen-Reflektoren, auch Katzenaugen genannt, ins Spiel.

Sind Katzenaugen Pflicht beim Fahrrad?

In den Reifen müssen Reflektoren verbaut sein, dazu gibt es drei Möglichkeiten:

  • Erstens einen Reflexstreifen auf den Reifen.
  • Zweitens weiß reflektierende Speichensticks an jeder Speiche des Vorder- und Hinterreifens.
  • Drittens: Katzenaugen. Diese gelben Speichen-Reflektoren müssen im 180 Grad Winkel an jedem Reifen angebracht sein.

Ob die Beleuchtung an Ihrem Fahrrad mit einem Dynamo oder durch Batterien bzw. einen Akku betrieben wird, ist übrigens inzwischen egal. Abnehmbare Lichter sind also erlaubt. Wichtig ist: Die Lichter müssen im Bedarfsfall am Rad fest angebracht und einsatzbereit sein, sonst riskieren Sie je nach Gefährdungslage ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro.

Welches Fahrradlicht ist verboten?

Alle Leuchtmittel, die nicht das Prüfsiegel des Kraftfahrtbundesamtes haben, dürfen nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. Zusätzlich müssen sie eine Helligkeit von mindestens zehn Lux haben. Verboten sind vor allem Blinklichter. Wer sie tragen möchte, kann dies am Körper zusätzlich zur vorgeschriebenen Mindestbeleuchtung am Fahrrad tun.

Verboten ist es auch, seinen Scheinwerfer zum Beispiel als Taschenlampe am Helm zu tragen. Das blendet die anderen Verkehrsteilnehmer und verstößt zudem gegen die maximale Anbauhöhe von 120 Zentimetern.

Warum Sie immer einen Fahrradhelm tragen sollen, lesen Sie hier: Fahrradhelm warum?


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