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Das ändert sich 2020 Unterhaltspflicht für die Eltern und günstigere Bahnfahrten - das ist neu 2020

2020 bringt einige positive Veränderungen: Von der Einkommengrenze beim Elternunterhalt, über die Fortsetzung der Mietpreisbremse bis zur Lockerung der Vorschriften bei Massagen und Krankengymnastik. Das ist neu 2020.

Stand: 30.12.2019 | Archiv

"2020" hängt als Schild an einer Schnur | Bild: mauritius images

Pflegekosten für die Eltern - Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Einkommen

Nur, wer im Jahr 100.000 Euro brutto und mehr Geld zur Verfügung hat, wird sich in Zukunft an den Pflegekosten für die eigenen Eltern finanziell beteiligen müssen:

"Die 100.000 Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Das bedeutet, dass auch sonstige Einnahmen wie aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapierhandel als Einkommen im Sinne der 100.000 Euro-Grenze zu berücksichtigen sind." Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Experten schätzen, dass sich Angehörige mit der neuen Einkommengrenze in 90 Prozent der Fälle nicht an den Pflegekosten beteiligen müssen. Bisher gezahlter Pflegeunterhalt kann aber nicht zurückgefordert werden, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Einkommenssteuer ändert sich 2020 - Grundfreibetrag steigt

Eine gute Nachricht: 2020 zahlen alle etwas weniger Einkommenssteuer, weil der Grundfreibetrag steigt:

"Der Grundfreibetrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, steigt um 240 Euro auf 9.408 Euro. Auch die Steuersätze sind bei gleichem Einkommen etwas gesunken. Unterm Strich bringt das je nach Einkommen rund 37 Euro bis 183 Euro Steuerentlastung im Jahr."

Stiftung Warentest

Warum Sie auf jeden Fall jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben sollten.

Heilmittelverordnung - mehr Zeit für Krankengymnastik- und Massagerezepte

Die Heilmittelverordnung soll am 1. Oktober 2020 geändert werden. Vorgesehen ist unter anderem, dass man Behandlungen wie Krankengymnastik oder Ergotherapie nicht innerhalb von 14 Tagen beginnen muss, sondern 28 Tage dafür Zeit hat. Damit reagiert man auf die Tatsache, dass man als Patient in bestimmten Bereichen wie der Physiotherapie mancherorts kaum kurzfristige Termine bekommt. Braucht der Patient dringend zeitnah eine Behandlung, kann der Arzt dies auf dem Rezept vermerken.

Die sogenannte Regelfallsystematik soll wegfallen - es gibt also nicht mehr Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls. Der Patient soll unbürokratisch so viele Behandlungen bekommen wie medizinisch notwendig sind.

Kassenbons bei jedem Einkauf

Für jeden Einkauf muss ab 1.1.2020 ein Kassenbon ausgegeben werden. Das soll Steuerhinterziehungen verhindern. Die neue Kassenbonpflicht gilt auch für Restaurants. Etwas Erfreuliches in Sachen Kassenbon: Ab Januar 2020 dürfen Kassenbons nicht mehr die gefährliche Chemikalie Bisphenol A enthalten.

Mindestlohn für Minijobber

Der Mindestlohn steigt von 9,19 auf 9,35 Euro pro Stunde und gilt ab 1. Januar 2020 auch für Mini-Jobber.

Weniger Mehrwertsteuer auf Tampons

Hygieneprodukte wie Menstruationstassen, Tampons und Binden, aber auch E-Books oder digitale Zeitungen und Zeitschriften werden wohl günstiger, weil auf diese Produkte ab 2020 nur noch sieben statt wie bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden.

Günstige Bahntickets

Dank des Klimapakets der Bundesregierung wird auch das Bahnfahren günstiger. Auf Fahrkarten werden ab 1.1.2020 nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer statt 19 Prozent fällig. Bahntickets im Fernverkehr werden ab Jahresbeginn dadurch zehn Prozent günstiger. Die Steuern auf Flugtickets steigen ab 1. April 2020, wenn das Klimapakt wirksam wird. Was das ausmacht:

"Die Steuer soll für Flüge bis 2.500 Kilometer, also alle Inlandsflüge, von 7,50 Euro auf 13,03 Euro angehoben werden. Für Flüge zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern sollen statt bisher 23,43 Euro künftig 33,01 Euro fällig werden, für ganz lange Strecken 59,43 Euro, etwa 18 Euro mehr als bisher."

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Ob die Fluggesellschaften das direkt an die Verbraucher weitergeben, ist noch nicht klar. Sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

Neue Bussgelder für Autofahrer

Das Parken auf Geh- und Radwegen wird teurer: Statt wie bisher 20 Euro werden 55 Euro fällig. Wer länger als eine Stunde dort stehen bleibt oder sogar mit seinem parkenden Fahrzeug andere behindert, zahlt 70 bis 80 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Wer andere mit seinem Parken gefährdet, zahlt 80 bis 100 Euro und bekommt einen Punkt.

Wer keine Rettungsgasse bildet, muss 2020 mit höheren Bußgeldern rechnen.

Wer in Feuerwehrzufahrten sein Auto abstellt, Rettungsfahrzeuge behindert oder widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen oder Stellplätzen für E-Autos parkt, muss mit 55 bis 70 Euro Bußgeld rechnen.

Halten in zweiter Reihe wird mit 55 Euro statt bisher 15 Euro bestraft und kann je nachdem, ob man andere behindert oder gefährdet, kann es bis 100 Euro teuer werden und 1 Punkt.

Fahrzeuge über 3,5 t dürfen inneroirts nur noch in Schritttempo rechts abbiegen. Wer schneller ist, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Rettungsgasse: Härtere Strafen

200 bis zu 320 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot - das droht allen, die keine Rettungsgasse bilden oder die hinter Rettungsfahrzeugen durch die Rettungsgasse fahren.

Alle Neuregelungen auf unseren Straßen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr.

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Rettungsgasse Auffrischung: Zum Ferienstart frischen wir das Wissen um die Rettungsgasse einfach nochmal auf, denn sie rettet Leben: So helfen Sie dem Rettungsdienst, den Unfallort zu erreichen.Gepostet von BAYERN 1 am Donnerstag, 24. Oktober 2019

Das ändert sich 2020: Aus für alte Öfen und Menthol-Zigaretten

Kamin- und Kachelöfen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994, müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Menthol-Zigaretten dürfen ab Mai 2020 nicht mehr verkauft werden. Grund ist eine EU-Richtlinie.

Das ändert sich 2020: Nutri Score und Masern-Impfflicht kommen

Gesunde Lebensmittel einkaufen - ab 2020 können Hersteller einen mehrfarbigen Nutri Score auf ihren Produkten anbringen. Eine fünstufige Skala in Ampelfarben gibt an, wie gesund die Nährwertbilanz des Lebensmittels einzuschätzen ist. Der Nutri Score ist für die Hersteller freiwillig, Verbraucherschützer fordern eine einheitliche und verpflichtende Kennzeichnung in der EU.

Die Masern-Impffplicht kommt ab 1.3.2020 und zwar für diese Personen:

"Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas, in der Kindertagespflege sowie in Gemeinschaftsunterkünften betreut werden, müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein. Auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich müssen ihren Masernimpfschutz oder ihre Masernimmunisierung nachweisen." Verbraucherzentrale Bayern