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Corona Schrebergarten Darf ich trotz Ausgangsbeschränkungen in meinen Schrebergarten gehen? 

Viele Kleingärtner sind verunsichert: Darf ich nur für dringende Arbeiten in meinen Schrebergarten - oder auch zum Entspannen? Und warum darf man in vielen Gartenanlagen nicht mehr spazieren gehen? Wir klären wichtige Fragen.

Stand: 17.04.2020

Schrebergarten | Bild: mauritius-images

Das Bayerische Innenministerium stellt auf seiner Website klar: "Kleingärten in Kleingartenanlagen (sog. Schrebergärten) dürfen weiterhin genutzt werden. Hier gelten jedoch die gleichen Regeln wie für den Hausgarten."

Entscheidung der Kommune

Die Kommune entscheidet darüber, ob die Kleingärten in ihrem Gebiet geöffnet bleiben oder geschlossen werden. Daher kann es regional durchaus zu unterschiedlichen Regelungen kommen, falls sich Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen häufen sollten.

Für alle Kleingärtner heißt das: Sie dürfen Ihren Schrebergarten besuchen und dort auch arbeiten. Allein, mit den Menschen, die mit Ihnen in einem Hausstand leben oder auch - ab dem 20. April - mit einer haushaltfremden Person (Abstand einhalten!). Nicht erlaubt ist es, sich mit Nachbarn oder Freunden zusammen zu setzen. Hier gilt wie überall: Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Gespräche über den Gartenzaun mit entsprechendem Abstand sind aber in Ordnung.

Das gilt für den Weg von und zum Schrebergarten

Wenn Sie auf dem Weg von oder zu Ihrem Garten sind gelten die gleichen Regeln wie für einen Spaziergang: Allein, mit den Menschen aus Ihrem Haushalt oder - ab dem 20. April - auch mit einer sogenannten haushaltsfremden Person; achten Sie darauf, Gruppenbildung zu vermeiden und halten Sie den nötigen Abstand zu anderen Menschen.

Warum sind viele Schrebergärten nicht mehr für Spaziergänger geöffnet?

Wegen der allgemein in ganz Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen mussten die Kleingartenvereine ihre öffentlich zugänglichen Anlagen wie Spielplätze oder Wirtschaften (inklusive der Toilettenanlagen) schließen; viele Anlagen sind daher derzeit nicht mehr wie sonst üblich für die Öffentlichkeit geöffnet, also auch nicht mehr für Spaziergänger.

Lesen Sie mehr:

Mehr Informationen zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern finden Sie hier: Was darf ich bei Ausgangsbeschränkungen noch machen?


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