Neue Regelung Jetzt kommt der Drohnenführerschein

Drohnenfliegen geht ab dem 01. Oktober nur noch mit Führerschein - zumindest dann, wenn das Dings über zwei Kilo wiegt. Außerdem braucht ihr ab sofort auch eine Art Nummernschild für euer Spielzeug.

Von: Cosima Weiske

Stand: 30.09.2017 | Archiv

Drohnen-Racing | Bild: BR

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte!“ Diesen Satz bekommt ihr künftig nicht nur auf dem Heimweg vom Nachbarort zu hören, sondern auch, wenn ihr eure Spielzeuge steigen lasst: Ab morgen braucht ihr nämlich für Drohnen, die mehr als zwei Kilo wiegen, einen Führerschein.

Immer mehr Leute lassen Drohnen fliegen und langsam wird es eng in der Luft: Die deutsche Flugsicherung rechnet damit, dass bis zum Jahresende schon über eine Millionen Drohnen unterwegs sein werden. Dass es beim Drohnenfliegen auch zu gefährlichen Unfällen kommen kann, zeigt ein Vorfall im Olympiapark München: Hier ist im November eine Drohne gegen die Scheibe des Olympiaturm-Restaurants geprallt. Dabei ist die Drohne kaputt gegangen und aus 180m Höhe abgestürzt. Durch einen glücklichen Zufall hat das Ding niemanden getroffen. Solche Unfälle sind der Grund, warum es ab sofort ein paar Regeln für den Drohnenverkehr geben soll.

Die künftigen Drohnenpiloten müssen einen Fragebogen ausfüllen. Die Fragen können aber auch mündlich oder online beantwortet werden. Darin wird nach Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb/Navigation gefragt. Wer keine Lizenz hat, dem drohen Bußgelder von mehreren hundert Euro.

Außerdem braucht ihr ab jetzt auch eine Art Nummernschild für eure Drohne: Diese Kennzeichnungspflicht gilt sogar schon für Drohnen ab 250 Gramm. Auf der Drohne müssen Name und Anschrift des Besitzers draufstehen, so das alles auch noch zu lesen ist, sollte sie abstürzen.

Für die Führerscheine gibt es verschiedene Ansprechpartner und Vereine, die unter anderem auch Online-Tutorials zur Vorbereitung anbieten. Das ist nur leider nicht immer ganz günstig und es gibt auch noch nicht viele Stellen, bei denen man den Schein machen kann. Informieren kann man sich beim Luftfahrt-Bundesamt.

Wem das alles zu viel Aufwand ist, der kann seine Drohne weiterhin ohne Führerschein auf einem Modellflugplatz steigen lassen. Aber auch hier braucht die Drohne eine Kennzeichnungsplakette.

Sendung: Plus1 vom 30.09.2017 ab 14 Uhr.