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Urheberrecht Keine gesperrten Videos mehr auf YouTube

Sieben Jahre lang hat sich die Google-Tochter mit der Gema gestritten, teils auch vor Gericht. Jetzt gibt es eine Lösung. Unter der könnten am Ende aber vor allem die Nutzer leiden.

Von: Jenny Stern

Stand: 01.11.2016 | Archiv

Gema vs. Youtube | Bild: picture-alliance/dpa|Sven Hoppe

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar." Jahrelang sind wir auf YouTube schier ausgerastet, wenn dieses traurige rote Smiley auf dem Display aufploppte und uns darauf aufmerksam machte, dass der Clip wegen fehlender Musikrechte leider gesperrt sei. Doch das Trauerspiel hat endlich ein Ende. YouTube hat sich nun mit der Gema, der Verwertungsgesellschaft für Musikrechte, auf einen Lizenzvertrag geeinigt. FAZ.net hat zuerst über den geheimen Deal, der seit Dienstag gültig ist, berichtet.

"Ab heute geht’s los. Also habt bitte einen Moment Geduld, wenn noch nicht alle Videos sofort verfügbar sind", schreibt die Google-Tochter Youtube in einem Blogeintrag. Die Gema bezeichnet den Vertrag als Meilenstein für die Gesellschaft und ihre Mitglieder. Darin ist geregelt, dass YouTube Abgaben an die Gema zahlt, abhängig von der Zahl der Klicks für einen Clip. Schon bald sollen wieder alle Videos der rund 70.000 Musikverleger, Songwriter und Komponisten laufen, die von der Gema vertreten werden. Über die Summe, die pro Videoabruf fällig wird, schweigen beide Seiten. Sie sollen aber rückwirkend seit 2009 gezahlt werden.

Streit seit sieben Jahren

Gema gegen YouTube | Bild: Marcus Brandt zum Artikel Kommentar Warum Künstler aus anderen Ländern neidisch sind auf die GEMA

Der tägliche Hass: Musikvideo auf Youtube suchen, klicken, ärgern - das Video ist in Deutschland nicht verfügbar. Wir regen uns dann immer über die GEMA auf, weil sie Videos sperrt. Und in den USA? Da beneiden sie uns um die GEMA. [mehr]

Sieben Jahre lang gab es keine Lizenzvereinbarung zwischen den zerstrittenen Parteien. Die Frage war, ob YouTube als Musikdienst einzustufen und dadurch für seine Inhalte verantwortlich sei oder lediglich als eine Plattform für haftbare Nutzer. Im Januar hatte das Oberlandesgericht München eine Schadensersatzklage der Gema gegen YouTube zurückgewiesen. Wäre die Klage durchgegangen, hätte YouTube 0,375 Cent pro Abruf eines Videos zahlen müssen.

Einen Haken hat der Deal aber trotzdem noch: "Unbefriedigend ist, dass wir auf freiwillige Zahlungen angewiesen sind, weil nach aktueller Urteilslage eigentlich die Uploader und nicht die Plattformen die Vergütung schulden. Das muss sich ändern", zitiert FAZ.net den Gema-Justitiar Tobias Holzmüller. Holt sich YouTube das Geld also bald von den Verbrauchern zurück? Auszuschließen ist das nicht.

Warum gerade jetzt?

Darüber lässt sich im Moment nur spekulieren. Die Entscheidung könnte aber mit dem Start der Musikplattform YouTube Red in Deutschland zu tun haben. Die Gema hat schon zugesagt, das Bezahlangebot zu "unterstützen". In den USA läuft der Dienst seit ein paar Tagen.

Auf der aktuellen Startseite von YouTube können die User unter dem Hashtag #YTMehrMusik die Songs in eine Playlist einfügen, die bisher in Deutschland nicht verfügbar waren. "Gangnam Style" von Psy zum Beispiel oder Songs von Justin Bieber und Avril Lavigne. Auf ein paar Songs hätten wir dann doch ganz gut verzichten können.


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