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Stellungnahme zu VPRT Gutachten bestätigt: Frequenzumwidmung rechtens

Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks, Prof. Dr. Albrecht Hesse, tritt den Aussagen des vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) heute vorgelegten Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Christoph Degenhart mit Nachdruck entgegen.

Stand: 06.05.2014

Prof. Dr. Albrecht Hesse | Bild: BR/Ralf Wilschewski

Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Bayerischen Rundfunks ist das Bayerische Rundfunkgesetz. Danach hat der Bayerische Rundfunk den Auftrag, die gesamte Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen zu versorgen. Dies hat die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag noch einmal ausdrücklich betont. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, muss er sein Angebot zeitgemäß fortentwickeln können. Diesem Zweck dient die Bestands- und Entwicklungsgarantie, die Verfassungsrang hat und in Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Rundfunkgesetzes noch einmal bekräftigt wird. Die geplanten Maßnahmen dienen dem Ziel, auch ein jüngeres Publikum zu erreichen und dem drohenden Generationenabriss entgegen zu wirken.

Vier der fünf UKW-Programme des BR sprechen ein Publikum an, das älter als 50 Jahre ist. Bayern 3 erreicht als einziges UKW-Programm noch mehrheitlich Menschen unter 50, kann aber ebenfalls nicht die Zielgruppe der 14- bis 29-jährigen in großem Umfang ansprechen. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, um dem einsetzenden Generationenabriss zu begegnen und den gesetzlichen Auftrag weiter zu erfüllen. Das Duale System bedeutet nicht, dass nur kommerzielle Anbieter nennenswert junge Leute erreichen dürfen.

Die Umwidmung der UKW-Frequenzen von BR-KLASSIK für PULS ist nach Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Rundfunkgesetzes zulässig: Die Anzahl der analogen Hörfunkprogramme vergrößert sich nicht, und es entstehen insgesamt keine Mehrkosten. Die Bestimmung des Bayerischen Rundfunkgesetzes geht als jüngeres und spezielleres Gesetz der Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag vor. Der Rundfunkstaatsvertrag wird durch ein Zustimmungsgesetz des Bayerischen Landtags in bayerisches Landesrecht umgesetzt und steht daher regelungstechnisch auf derselben Stufe wie das Bayerische Rundfunkgesetz. Nach alledem bewegt sich der Bayerische Rundfunk mit den geplanten Maßnahmen – entgegen anderslautender Behauptungen – auf dem Boden geltenden Rechts.

Das bestätigt auch ein in dieser Frage aktuell erarbeitetes Rechtsgutachten des renommierten Juristen Prof. Dr. Joachim Wieland. Er kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass der geplante Frequenztausch erforderlich ist, um der Gefahr eines Generationenabrisses entgegen zu wirken, der es dem Bayerischen Rundfunk unmöglich machen würde, seinen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen. Wenn der Bayerische Rundfunk nicht auch in Zukunft einen erheblichen Teil der 14- bis 29-jährigen Bewohner Bayerns erreicht, verfehlt er seinen verfassungsrechtlichen Auftrag, so die Auffassung von Prof. Dr. Wieland. Entscheidend ist vielmehr die verfassungsrechtlich gewährleistete Bestands- und Entwicklungsgarantie, die voraussetzt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in technischer und programmlicher Hinsicht so entwickeln kann, dass er sein Publikum auch tatsächlich erreicht. Verfassungsrecht hat in jedem Fall Vorrang vor einfachem Gesetzesrecht.

Was die vom VPRT kritisierte Versorgungssituation mit DAB+ angeht, so weist der Bayerische Rundfunk darauf hin, dass im Jahr 2016 die digital-terrestrische Abdeckung 97,3 Prozent der Einwohner Bayerns erreichen wird. Damit wird die UKW-Abdeckung von BR-KLASSIK übertroffen, die heute lediglich bei 95,7 Prozent liegt. Auf den Autobahnen liegt der DAB-Empfang schon im Jahr 2015 bei 99 Prozent und ist damit deutlich besser als über UKW mit 96,9 Prozent. Der Bayerische Rundfunk treibt den Ausbau der digitalen Verbreitung in DAB+ zügig voran. Insgesamt errichtet der BR bis Ende 2015 zu den bereits bestehenden 22 zusätzlich 21 neue DAB-Senderstandorte. Die Empfangbarkeit setzt eine entsprechende Geräteabdeckung voraus. Für jede Empfangssituation gibt es preisgünstige Lösungen. Mit geeigneten Aufklärungs- und umfangreichen Werbemaßnahmen wird der BR alles daran setzen, die Hörer über die für ihre Empfangssituation geeignete Lösung aufzuklären.


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