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Beschluss des BR-Rundfunkrats Anpassung des Verweildauerkonzepts auf DasErste.de

Drei-Stufen-Test: Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks genehmigt das Telemedienkonzept "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept".

Stand: 02.02.2017

Rundfunkrat Tisch und Stühle | Bild: BR

Der BR-Rundfunkrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Intendanten vorgelegte Telemedienkonzept "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept" genehmigt. Vor dem Beschluss haben der Rundfunkrat und seine Projektgruppe Telemedien im Rahmen eines sog. Drei-Stufen-Test-Verfahrens das Vorhaben über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten intensiv beraten.

Geprüft wurde, ob das Telemedienkonzept den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt, und welcher finanzielle Aufwand erforderlich ist.

Aufgrund zurückliegender Beschlüsse gelten bisher auf DasErste.de für bestimmte fiktionale Formatkategorien kürzere Verweildauern als jene, die das einheitliche ARD-Verweildauerkonzept für die Telemedienangebote der einzelnen Landesrundfunkanstalten vorsieht. Mit dem vorgelegten Konzept sollen diese Abweichungen im Hinblick auf die veränderten Nutzerbedürfnisse und -erwartungen beseitigt und die Verweildauer für die betreffenden fiktionalen Formatkategorien auf DasErste.de entsprechend dem ARD-Verweildauerkonzept verlängert werden.

Im Einzelnen vorgesehen sind folgende Änderungen bei der Verweildauer:

  • für tägliche Unterhaltungsserien (Bsp.: "Rote Rosen", "Sturm der Liebe"): von bisher sieben Tage auf bis zu drei Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge,
  • wöchentliche Unterhaltungsserien (z.B. "In aller Freundschaft", "Großstadtrevier", "Um Himmels Willen") von bis zu sechs Wochen auf bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge,
  • für "sonstige Unterhaltungsserien, die besonders geeignet sind, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zu fördern und zur freien individuellen Meinungsbildung beizutragen" (z.B. "Weissensee", "Lindenstraße"): von bis zu drei Monate auf bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge,
  • für nicht angekaufte Reihen (z.B. "Tatort", "Polizeiruf 110"): von bis zu drei Monate auf bis zu sechs Monate.

Der Bayerische Rundfunk verantwortet innerhalb der ARD die Telemedienangebote von DasErste.de federführend. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die "Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept" daher unter Beteiligung der Gremien der übrigen ARD-Landesrundfunkanstalten und des ARD-Programmbeirats durchgeführt.

Als nächster Schritt steht nun die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an. Nach erfolgter Prüfung wird das genehmigte Telemedienkonzept im Amtlichen Verkündungsblatt veröffentlicht. Die Übereinstimmung des tatsächlichen Angebots mit dem genehmigten Telemedienkonzept wird durch die ständige Kontrolle des BR-Rundfunkrats sichergestellt.

Die begründete Entscheidung des Rundfunkrates und das marktökonomische Gutachten sind abrufbar unter www.br.de/rundfunkrat. Dort ist auch die Angebotsbeschreibung veröffentlicht.

Für Rückfragen:

Bayerischer Rundfunk, Geschäftsstelle Rundfunkrat, E-Mail: gremienbuero@br.de


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