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Rundfunkbeitrag Größtmögliche Unterstützung für Kommunen

Der Bayerische Rundfunk sagt den Kommunen weiterhin größtmögliche Unterstützung bei der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zu. Montag bis Freitag sind Beratungstelefone freigeschaltet.

Stand: 07.02.2013

Funkhaus in München | Bild: BR/Ralf Wilschewski; Montage: BR

"Oft werden vorteilhafte Regelungen übersehen. Wir helfen Kommunen gerne individuell", betont Christian Nitsche, Pressesprecher des Bayerischen Rundfunks. Durch Beratung konnte die Zahl der Teilnehmerkonten und damit der Aufwand der Kommunen in den vergangenen Monaten vielerorts bereits drastisch reduziert werden. Augsburg hatte zum Beispiel bisher 128 Konten, jetzt aber nur noch ein einziges. Die 107 Konten der Stadt Regensburg wurden zu zwei Konten zusammengefasst.

Der Bayerische Rundfunk steht seit einem Jahr in engem Kontakt mit den Kommunen und deren Spitzenorganisationen und hatte allen Kommunen und Städten mit über 50.000 Einwohnern seine Hilfe bei der Datenmigration angeboten. Daraufhin wurden mehrere tausend Betriebsstätten in engem Austausch mit den Kommunen in das neue System übergeführt. Der BR hilft, die Beiträge korrekt zu berechnen und den Verwaltungsaufwand für die Zeit nach der Umstellung spürbar zu reduzieren.

BR korrigiert Fehlinformationen in Presse - Friedhofsbagger sind beitragsfrei

Kommunen beachten häufig nicht, dass viele Fahrzeuge nicht beitragspflichtig sind. Das gilt vor allem für Nutzfahrzeuge, wie sie etwa auf Bauhöfen zum Einsatz kommen. "Wie alle zulassungsfreien Fahrzeuge sind auch die derzeit häufig genannten Friedhofsbagger nicht kostenpflichtig. Und auch Container des Grünflächenamtes sind selbstverständlich beitragsfrei. Leider kursieren solche falschen Beispiele noch immer", bedauert Andreas Müller, stellvertretender Leiter der Abteilung Beitragsservice des Bayerischen Rundfunks.

Vielen Kommunen ist auch nicht bewusst, dass sie jeweils ein Fahrzeug auf Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten anrechnen können. Hinzu kommt: Nach der Gesetzesauslegung der Rundfunkanstalten sind sämtliche Fahrzeuge, die von solchen Einrichtungen genutzt werden, auch dann beitragsfrei, wenn sie nicht auf die Einrichtung selbst, sondern auf die Gemeinde zugelassen sind. Bei Anwendung dieser Regeln reduziert sich die Beitragslast in vielen Fällen deutlich.

Alle wichtigen Informationen sind unter www.rundfunkbeitrag.de zusammengefasst, wo auch ein spezielles "Merkblatt für die öffentliche Hand" heruntergeladen werden kann. Die vom BR freigeschalteten Beratungstelefonnummern wurden dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerische Städtetag mitgeteilt.

Viele Geräte waren bisher nicht angemeldet

Fehlerhaft sind allerdings nach bisherigen Erhebungen des Bayerischen Rundfunks viele Kostenvergleiche, die derzeit veröffentlicht werden. Die Zusatzbelastung, die insbesondere größere Kommunen in ihren Gesamtetat einplanen, falle oft weitaus geringer aus als angegeben. Unerwähnt bleiben häufig auch Beispiele kleinerer Kommunen, die entlastet werden.

Ein fairer Vergleich der bisherigen Kosten mit den künftigen Beiträgen ist nur auf Basis der jeweiligen Rechtslage möglich. Die Daten, die bayerische Kommunen übermittelt haben, lassen vermuten, dass in den zurückliegenden Jahren sehr oft vergessen wurde, Autoradios und Internet-PCs anzumelden. Würden die früheren Daten stimmen, hätten im Schnitt zwei Drittel der kommunalen Kraftfahrzeuge kein Autoradio besessen und etwa die Hälfte der Betriebsstätten keinen internetfähigen PC. Eine Stadt in Franken mit über 50.000 Einwohnern hatte zum Beispiel keinen einzigen gebührenpflichtigen Internet-PC gemeldet. 

BR sammelt Beispiele für Evaluierung

Der BR ist weiterhin um einen intensiven und fairen Austausch mit den Kommunen bemüht. "Wir haben hohes Interesse, die Fragen der Kommunen schnell zu beantworten", betont BR-Sprecher Nitsche. Der Sender wird Beispiele einer überproportionalen Belastung von Städten und Gemeinden für die Gesetzesevaluierung in 2014 sammeln. „Uns ist bewusst, dass viele Kommunen häufig auch im Vergleich zu Unternehmen dezentraler organisiert sind und über viele Betriebsstätten verfügen. Solche strukturellen Unterschiede werden im Rahmen der Überprüfung genau zu analysieren sein", so Nitsche.


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