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IRT Taskforce soll Sachverhalt aufklären 

Im Fall der mutmaßlichen Untreue eines ehemaligen Patentanwalts zu Lasten des Instituts für Rundfunktechnik (IRT) sind die Gesellschafter bestrebt, den komplexen Sachverhalt umfassend aufzuklären und die dem IRT entgangenen Mittel zurück zu erlangen. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen mit Hochdruck auch die internen Überprüfungen sowie zivilrechtliche Maßnahmen.

Stand: 24.05.2017

BR-Logo am Funkhaus | Bild: BR/Simon Heimbuchner

Das IRT ist eine rechtlich selbständige Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland (alle Landesrundfunkanstalten der ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle), Österreich (ORF) und der Schweiz (SRG). Die 14 Gesellschafter haben bereits eine "Taskforce IRT" eingesetzt, die sich zwischenzeitlich konstituiert hat. Ziel der Taskforce ist es, den umfangreichen Fall intern aufzuarbeiten und der Gesellschafterversammlung geeignete Maßnahmen für die Zukunft vorzuschlagen. Sie setzt sich aus Fachleuten der Gesellschafter-Anstalten im Bereich Rechtsfragen, Finanzen und Technik zusammen. 

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: 

Der beschuldigte Patentanwalt war seit den 1970iger Jahren für das IRT tätig. Zunächst war er als Angestellter, dann aufgrund eines Beratungsvertrages und ab 2010 auf Basis von Einzelmandaten als freier Patentanwalt für die Verwertung von Patentrechten des IRT zuständig. In dieser sehr komplexen Materie ist es auch üblich, spezialisierte Patentanwälte einzusetzen. Der Beschuldigte genoss hohes Vertrauen am IRT, nutzte seine Tätigkeit jedoch mutmaßlich dafür aus, um sich auf Kosten des Instituts zu bereichern.

Um welche Patente geht es?

Anders als in manchen Presseberichten dargestellt, hält das IRT nicht die Alleinrechte an der Welttechnologie MP3, einem Kompressionsformat für Audiodateien; der größte Teil der dafür essentiellen Patente lag bei einem Pool aus dem Fraunhofer-Institut (FhG) und dem Thomson-Konzern. Im vorliegenden Fall geht es vielmehr um den Standard „MPEG1-Layer II Audio“ (im Folgenden: MPEG-Audio-Patente), auch bekannt als "MUSICAM"-Verfahren, das u.a. in DAB- und DVB-Standards im Rundfunkbereich eingesetzt wird. Hier hält das IRT zusammen mit Philips und Télédiffusion de France (TDF) wesentliche Rechte. Für eine Implementierung von MP3 müssen sowohl die Patente von FhG / Thomson als auch die Patente von IRT / Philips und TDF lizensiert werden. Einen einzigen, die gesamte MP3-Technologie umfassenden Patentpool gibt es nicht.

Worin bestehen die Vorwürfe?

Seine Patente und Schutzrechte lässt das IRT seit 1996 von einer international agierenden Verwertungsgesellschaft verwerten. Aufgrund einer Poolvereinbarung zusammen mit weiteren Schutzrechteinhabern hätte dem IRT in diesem Zeitraum eigentlich ein Erlös von mehr als 200 Mio. EUR aus der Verwertung der MPEG-Audio-Patente zugestanden.

Der Patentanwalt des IRT missbrauchte seine besondere Vertrauensstellung beim IRT und wählte eine vertragliche Konstruktion, durch die die verwerteten Patente des IRT mit jährlichen Pauschalbeträgen abgegolten wurden, die weit unter dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Patente lagen. So erhielt das IRT von 2003 bis 2014 insbesondere aus der Verwertung der MPEG-Audio-Patente lediglich Pauschalvergütungen in Höhe von insgesamt 13,75 Mio. EUR ausbezahlt.

Der Patentanwalt bzw. ab September 1998 eine von seiner Familie gegründete, unter dem Mädchennamen seiner Frau firmierende Vermögensverwaltungsgesellschaft erhielt von dem Rechteverwerter Erlösanteile aus der Verwertung der MPEG-Audio-Patente, die eigentlich dem IRT zugestanden hätten. Auf diese Weise soll der Patentanwalt zunächst selbst, später über die GmbH während des gesamten Tatzeitraums direkt Erlöszahlungen in Höhe von wohl ca. 110 Mio. EUR von der Patentverwertungsgesellschaft erhalten haben.

Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen?

Der BR hat nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten – angezeigt durch das IRT – reagiert und straf- und zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Bei der Staatsanwaltschaft München I wurde Strafanzeige wegen Bestechlichkeit und Untreue jeweils in einem besonders schweren Fall sowie wegen Parteiverrats gestellt. Beim Landgericht München I hat das IRT einen Arrestbeschluss über rund 130 Mio. EUR erwirkt, dadurch ist das bei dem Beschuldigten und der Vermögensverwaltungsgesellschaft vorhandene Vermögen gesichert. Darüber hinaus ist durch weitere zivilrechtliche Maßnahmen die Verjährung gehemmt.

BR-Justiziar Prof. Dr. Albrecht Hesse, der für die Gesellschafter die Aufklärung vorantreibt:

"Derzeit wird mit Hochdruck geprüft, ob Fehler bei der Beurteilung des Potentials der Patente und seiner Verwertung gemacht wurden und ob möglicherweise Kontrollmechanismen nicht zureichend gegriffen haben. Klar ist aber ebenso: Wenn die kriminelle Energie von Einzelpersonen besonders hoch ist, geraten auch Kontrollen an ihre Grenzen."

BR-Justiziar Prof. Dr. Albrecht Hesse

Das IRT wird, wie alle Tochtergesellschaften von ARD und ZDF, regelmäßig intern und extern geprüft. Die Gesellschafter drängen nun auf schnelle und umfassende Aufklärung des Sachverhalts und setzen alles daran, den kompletten Schaden sowohl vom Beschuldigten als auch von der Patentverwertungsgesellschaft ersetzt zu erhalten. Die Ermittlungen laufen.


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