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Verdacht der Untreue BR erstattet Strafanzeige gegen ehemaligen Patentanwalt

Der Bayerische Rundfunk hat bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen einen ehemaligen Patentanwalt erstattet, der das Institut für Rundfunktechnik, IRT, seit Mitte der 1970er Jahren in patentrechtlichen Fragen beraten hat. Gegenstand der Anzeige sind korruptive Untreuehandlungen zu Lasten des IRT. Der Beschuldigte wird verdächtigt, sich über Jahre selbst bereichert und das IRT um Erträge im dreistelligen Millionenbereich geprellt zu haben.

Stand: 05.05.2017

Funkhaus in München | Bild: BR/Ralf Wilschewski; Montage: BR

Als Patentanwalt war er über Jahrzehnte für die Verwertung der Patentrechte am Institut für Rundfunktechnik verantwortlich. Das IRT lässt seine Patente seit Mitte der 1990er Jahre von einer internationalen Patentverwertungsgesellschaft verwerten. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, diese Tätigkeit mit hoher krimineller Energie ausgenutzt zu haben, um sich auf Kosten des Instituts selbst zu bereichern.

Konkret besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte für das IRT besonders nachteilige Verträge mit einer internationalen Verwertungsgesellschaft, die das Patentportfolio des IRT verwertet, herbeigeführt hat. Dadurch hat das Institut für Rundfunktechnik im erheblichen Umfang nicht an Erlösen partizipiert, die mit einem Teil der verwerteten Patente erzielt wurden. Unter Ausnutzung seiner Verhandlungsposition soll der Beschuldigte stattdessen eigene Verträge mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen und auf diesem Wege Erlöse von mindestens 100 Millionen Euro für sich vereinnahmt haben. Während die Verwertungsgesellschaft die Verwertungserträge über die Jahre hinweg kontinuierlich in erheblichem Umfang steigern konnte, soll das IRT deshalb weitaus geringere Erlöse erhalten haben, als ihm zugestanden hätten. Ein Teil der Erlöse soll dabei dem Beschuldigten über die Verwertungsgesellschaft zugeflossen sein.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nun wegen des dringenden Verdachts der mehrfachen Untreue in einem besonders schweren Fall, wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall sowie wegen Parteiverrats zu Lasten des IRT.

Neben der Einschaltung der Staatsanwaltschaft hat der Bayerische Rundfunk in seiner Zuständigkeit als Sitzanstalt alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um eine Rückerstattung der dem IRT entgangenen Mittel in vollem Umfang zu erwirken und den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Mit der zivil- und strafrechtlichen Vertretung haben der BR und das IRT zwei renommierte Münchner Anwaltskanzleien beauftragt. Das Vermögen des Patenanwalts wurde bereits mit einer vorläufigen Entscheidung des Landgerichts München I durch einen Arrestbefehl gesichert. Erste strafprozessuale Maßnahmen wurden ebenfalls eingeleitet.

Das renommierte IRT befasst sich als gemeinsames Forschungsinstitut von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutsche Welle, ORF und SRG mit der Medien- und Kommunikationstechnologie der Zukunft und hat etwa mit Videotext, Blue-Screen-Verfahren oder der MPEG-Audiocodierung bereits international Meilensteine in der Rundfunk- und Fernsehtechnik gesetzt. Seit Mitte der 1990er Jahre lässt das Institut seinen Besitzstand an Patenten verwerten. Die Lizenzeinnahmen, die das IRT am freien Markt erzielt, tragen wesentlich zur Finanzierung der Forschungsarbeiten bei.


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