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Prozess um 0,2 Gramm Cannabis: Strafbefehl zurückgezogen

Der Fund von 0,2 Gramm Cannabis bei einer Frau aus Deggendorf hätte in einem Prozess vor dem dortigen Amtsgericht enden sollen. Doch der Strafbefehl wurde kurzfristig zurückgezogen und der Prozess abgesetzt. Das Thema bewegt viele.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Vor dem Amtsgericht Deggendorf hätte sich am Donnerstag eine Frau wegen des illegalen Erwerbs von 0,2 Gramm Cannabis verantworten müssen. Doch nur wenige Stunden vor der Verhandlung wurde der Strafbefehl zurückgezogen und der Prozess abgesetzt. Zu den Gründen, warum der Strafbefehl zurückgezogen wurde, ist bisher noch nichts bekannt.

Wohnungsdurchsuchung wegen "Gefahr im Verzug"

Die Staatsanwaltschaft warf der 46-Jährigen den illegalen Kauf der Droge zu einem unbestimmten Zeitpunkt vor. Deswegen sollte die Frau eine Geldstrafe von 900 Euro bezahlen. Gegen den Strafbefehl hatte sie Einspruch eingelegt. Eine Nachbarin hatte nach einem Streit die Polizei gerufen, da es angeblich aus der Wohnung der Beschuldigten stark nach Cannabis riechen würde.

Wie der Anwalt der Frau, Lito Michael Schulte, auf BR-Anfrage mitteilt, hatten die Polizisten dann mit dem Hinweis auf "Gefahr im Verzug" die Wohnung seiner Mandantin ohne Durchsuchungsbeschluss betreten. Dabei wurden bei der arbeitssuchenden Frau, die von 403 Euro monatlich lebt, 0,2 Gramm Cannabis gefunden. Gegenüber den Beamten hatte sie angegeben, die Droge von einer Bekannten bekommen zu haben. Ihr wird deswegen der Kauf zu einem unbekannten Zeitpunkt vorgeworfen.

Eigenbedarf erlaubt?

Rechtsanwalt Schulte, der auf Prozesse in Bezug auf Cannabis und Drogen spezialisiert ist, hält den Strafbefehl generell für überzogen. Bei einem Besitz von bis zu 6 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf kann in Bayern das Verfahren eingestellt werden. Seine Mandantin ist vor 20 Jahren zwar schon einmal wegen eines Drogendelikts zu einer Haftstrafe verurteilt worden, diese Strafe sei aber schon längst "getilgt" und für die Urteilsbemessung im aktuellen Fall nicht relevant, so Anwalt Schulte im BR-Gespräch.

Legalisierung für "Freizeitgebrauch" kommt?

Unter dem Hashtag "200 Milligramm" kommentieren viele User in den sozialen Medien die Angelegenheit. Die meisten beschweren sich über die überzogene Strafverfolgung angesichts der kleinen Menge Cannabis. Die neue Bundesregierung will den Verkauf von Cannabis schon bald für den "Freizeitgebrauch" erlauben.

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