Feuerwehrzufahrtsschild
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Was gilt beim Schild "Feuerwehrzufahrt"?

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Was gilt beim Schild "Feuerwehrzufahrt"?

Vor der eigenen Haustür ein "Feuerwehrzufahrt"-Schild aufstellen und nie wieder Parkplatzprobleme haben? Mancher Großstädter mag davon träumen. Aber ein bisschen komplizierter ist es dann doch. Wichtige Hinweise.

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Schilder mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt" gibt es im Baumarkt oder im Internet zu kaufen. Ein Hauseigentümer kann es einfach auf seinem Privatgrund montieren. Doch deswegen hat es noch keine besondere Bedeutung. Erst wenn das Schild links unten das Siegel oder den Schriftzug der Gemeinde oder Stadt trägt, also den "Absender" der ausstellenden Behörde, wird das Schild rechtsverbindlich.

Was gilt bei offiziellem "Feuerwehrzufahrt"-Schild?

Vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten dürfen Autofahrer nicht einmal halten und erst recht nicht parken. Es gilt absolutes Halteverbot. Hält dort trotzdem jemand, auch ohne ein Rettungsfahrzeug im Einsatz zu behindern, kann ihn das 10 Euro Bußgeld kosten. Parkt der Fahrzeughalter dort sogar und behindert ein Rettungsfahrzeug im Einsatz, droht ein Bußgeld von 65 Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Polizei kann das Auto auch abschleppen lassen.

"Halten" heißt: Der Autofahrer verlässt das Fahrzeug nicht und bleibt mit dem Wagen nicht länger als drei Minuten stehen.

Schild muss für Autofahrer sichtbar sein

Die Einfahrt in ein privates Grundstück oder zu einem Haus geht meist von einer öffentlichen Straße ab. Das amtliche Schild "Feuerwehrzufahrt" wird dabei auf dem Privatgrund angebracht und muss von der Straße aus erkennbar sein. Liegt zum Beispiel die Einfahrt zurückversetzt, sodass das "Feuerwehrzufahrt"-Schild von der Straße aus nicht mehr zweifellos zu erkennen ist, muss ein zusätzliches Hinweisschild an der Straße angebracht werden. Dass kann ein Zusatzschild "Rettungsweg" oder "Feuerwehranfahrtszone" sein. Es empfiehlt sich in jedem Fall, genau auf die Beschilderung zu achten, da Feuerwehranfahrtszonen und Rettungswege oft auch mit Halteverbotschildern und Pfeilen die Straßenabschnitte eingrenzen, die frei zu halten sind.

Was gilt ohne amtliches Schild?

Auch ohne amtliches "Feuerwehrzufahrt"-Schild kann das Halten und Parken in Grundstückszufahrten verboten sein – dann nämlich, wenn die „Verordnung zur Verhütung von Bränden“ greift. Wenn also z.B. ein Schild mit der Aufschrift "Anfahrtszone für Feuerwehr § 22 VVB" steht, besteht absolutes Halteverbot und das Auto kann auch abgeschleppt werden. Bei privat aufgestellten Schildern, von Hausverwaltungen beispielsweise, liegt es bei der Polizei ob Maßnahmen ergriffen werden. Im Zweifelsfall ist es aber ratsam, um Feuerwehrzufahrten und Rettungswege bei der Parkplatzsuche einen großen Bogen zu machen.