Ein geschlossener Behälter mit Mäusen steht in einem Labor des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) vor einer Mitarbeiterin auf einem Tisch.
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Wurden sie bei Tests zur Wirksamkeit einer Krebstherapie unnötig gequält? Mäuse am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg.

    War Tierversuch am Deutschen Krebsforschungszentrum illegal?

    Wegen eines umstrittenen Tierversuchs ist eine Ärztin am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg von Tierschützern angezeigt worden. Der Vorwurf: Tierquälerei. Außerdem soll keine Genehmigung für die Experimente vorgelegen haben.

    Müssen Tierversuche wirklich sein? Immer wieder wird über den Sinn von Experimenten an Tieren in der Medizin diskutiert. Ein neuer Fall, bei dem Wissenschaftler vom Krebsforschungszentrum in Heidelberg (DKFZ) bei Versuchen mit Mäusen nicht korrekt vorgegangen sein sollen, empört Tierschützer und löst erneut eine Debatte über die Notwendigkeit von Tierversuchen aus. Nach einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

    Streit um Tierversuche mit Mäusen

    Bei dem umstrittenen Tierversuch geht es um Experimente mit Mäusen. Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg (DKFZ) hatten die Tiere eingesetzt, um die Wirksamkeit einer Virentherapie zur Behandlung des Ewing-Sarkoms - einer bösartigen Knochenkrebserkrankung, die gehäuft bei Kindern auftritt - zu testen.

    Vorwurf: Tierquälerei und fehlende Genehmigung

    Der Verein "Ärzte gegen Tierversuche" wirft den Heidelberger Wissenschaftlern vor, bei den Versuchen seien Mäuse qualvoll an Tumoren eingegangen. Außerdem wären die Tierversuche ohne Genehmigung durchgeführt worden. Tierschützer hatten die verantwortliche Ärztin der Studie, die bereits vergangenen Sommer veröffentlicht worden war, daraufhin wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt.

    Nach Auffassung von Corina Gericke, stellvertretende Vorsitzende des Vereins "Ärzte gegen Tierversuche", habe das Kontrollsystem in diesem Fall "komplett versagt". Das Heidelberger Projekt sei illegal und nur die Spitze des Eisberges.

    Krebsforschungszentrum: Kein Tier durch Tests gestorben

    Das Krebsforschungszentrum räumt zwar Versäumnisse ein. So hätten die Forscher den vorgeschriebenen Versuchszeitrahmen von fünf Jahren um sechs Wochen überzogen, eine andere Tumorzelllinie als ursprünglich geplant benutzt und einige Mäuse zu spät eingeschläfert. An Tumoren sei aber kein einziges Tier gestorben, Ein Antrag für die Versuche sei selbstverständlich gestellt worden.

    Tierversuche: Pro und contra

    Trotz des Streits hält Andreas Trumpp, Leiter des Instituts für Stammzelltechnologie und Experimentelle Medizin in Heidelberg, Tierversuche auch weiterhin für unverzichtbar. Wer anderes behaupte, verhöhne Millionen von Patienten, denen an Tieren erprobte Medikamente geholfen hätten. Zu den Versuchen mit Mäusen und Ratten am DKFZ gebe es keine Alternative, sagt Stammzellenforscher Trumpp.

    Ganz anderer Ansicht ist dagegen die Tierärztin Corina Gericke vom Verein "Ärzte gegen Tierversuche". Sie hält die aus menschlichen Stammzellen gezüchteten Miniorgane, sogenannte Multiorganchips, für die Forschungsgrundlage der Zukunft und gegenüber Tierversuchen als die bessere Alternative. An ihnen ließen sich Medikamente besser testen als im Tierversuch, sagt sie. "Doch noch immer fließen mehr als 99 Prozent der staatlichen Förderung in die Tierversuch-Forschung und nur weniger als ein Prozent in tierversuchsfreie Methoden."

    Bei Straftat könnten bis zu drei Jahren Haft drohen

    Die Heidelberger Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt, ob es sich bei den Versäumnissen der Heidelberger Wissenschaftler um eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat. Bei einer Ordnungswidrigkeit würde bei einer Verurteilung lediglich eine Geldbuße drohen. Wird die Vorgehensweise der Wissenschaftler allerdings als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geahndet, wäre eine Strafe von bis zu drei Jahren Haft möglich. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Überschreitung des zeitlichen und des inhaltlich beantragten Rahmens eine Verwirkung der Genehmigung für die Versuche zur Folge hat.