Rote Schneeschaufel die Schnee wegschiebt
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Schneeräumen: Wer muss wann und wie oft Schnee schippen?

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Schneeräumen: Wer muss wann und wie oft Schnee schippen?

Wann muss morgens der Gehweg geräumt sein? Darf nachts geräumt werden? Was darf ich streuen? Wer haftet bei Dachlawinen? Damit Sie bei diesen Fragen nicht ins Rutschen kommen, haben wir für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Hausbesitzer müssen bei Schneefall und Vereisungen dafür sorgen, dass der Gehweg, der Weg zur Haustür und zum Briefkasten geräumt und gestreut sind. Falls kein Bürgersteig vorhanden ist, muss dafür entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen freigeräumt werden.

Zeitraum: Ab wann und bis wann muss man Schneeräumen?

Ab 7.00 Uhr werktags müssen die Wege sicher begehbar sein. Sonn- und feiertags darf man etwas länger schlafen, denn da muss der Gehweg "erst" ab 8.00 Uhr freigeräumt sein. Das Ganze kann schon sportlich sein, denn die Bürgersteige müssen bis zu einer Breite von 1 bis 1,50 Metern freigeräumt werden. Das hängt von der Kommune ab. Für Wege zur Haustür und zum Briefkasten reicht etwa ein halber Meter. Mit einmal Freischaufeln ist es allerdings häufig nicht getan. Grundsätzlich gilt: Nachdem es aufgehört hat zu schneien, steht der Griff zur Schaufel an. Bei anhaltendem Schneefall muss in regelmäßigen Abständen geräumt werden. Ab 20.00 Uhr ist dann Schluss – bis zum nächsten Morgen.

Bei Glätte muss man zusätzlich mit "abstumpfenden Streumitteln" streuen oder das Eis entfernen. Das sind zum Beispiel Splitt, Sand oder Asche. Diese Streumittel muss man dann nach der winterlichen Pracht wieder zusammenfegen und entsorgen. Streusalz ist in vielen bayerischen Gemeinden für Gehsteige nicht erlaubt, weil es Pflanzen und Bäume schädigt.

Schnee und Eis: Was droht, wenn jemand ausrutscht und sich verletzt?

Kommt es auf ungeräumten Gehwegen zu einem Unfall, kann es teuer werden. Wenn sich ein Fußgänger beim Ausrutschen verletzt, können Schmerzensgeld und Verdienstausfall fällig werden.

Mieter oder Vermieter? Wer ist fürs Schneeräumen zuständig?

Die Räumpflicht muss nicht unbedingt der Hauseigentümer vornehmen. Er kann sie auch auf seine Mieter abwälzen (das bitte im Mietvertrag regeln) oder einen Dienstleister in Anspruch nehmen. Denn schließlich muss ein freier Gehweg auch gewährleistet werden, wenn man selbst zum Beispiel bei der Arbeit ist.

Auch für ältere oder schwächere Menschen ist es sinnvoll, sich an einen netten Nachbarn zu wenden oder einen professionellen Räumdienst zu engagieren. Das Gute: Man kann das steuerlich geltend machen. Denn ältere Menschen sollten auf keinen Fall selbst Schnee räumen, denn die Kombination von körperlicher Anstrengung und Kälte kann ein großes Risiko für das Herz sein - vor allem bei Herzkranzverengungen, die im Alter häufiger auftreten. Wer dennoch schippt, riskiert Herzrhythmusstörungen und Kammerflimmern - das kann auch lebensbedrohlich werden.

Schneeräumen: Ruhezeiten außer Kraft gesetzt

Schlechte Karten für Langschläfer: Schnee darf rund um die Uhr geräumt werden. Dabei ist es egal, ob man als Privatmann den Bürgersteig freischaufelt oder ob der kommunale Winterdienst im Einsatz ist. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erlaubt nämlich ausdrücklich "den Betrieb von im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall notwendiger Geräte oder Maschinen".

Verbote, die die Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe regeln, greifen in dem Fall nicht. Wenn der Hausmeister also um 4.30 die Fräse anwirft, kann man ihn zwar fragen, ob das wirklich schon um diese Uhrzeit notwendig ist, untersagen kann man es ihm aber nicht.

Schnee nicht zum Nachbarn schieben und auftürmen

Wenn richtig viel Schnee fällt, türmt sich das Geräumte zu Bergen. Wohin man als Privatmann das ganze Weiß schieben soll, ist dann nicht ganz klar. Eines aber ist sicher: Der Gehsteig muss passierbar sein. Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Rollator müssen durchkommen können.

Ist der Gehweg zu schmal für die Schneehaufen, kann der Schnee am Straßenrand aufgetürmt werden – und zwar so, dass der Verkehr nicht behindert wird. Zudem sind Radwege, Gullys und Hydranten freizuhalten. Man kann aber auch ein Eck in seinem Garten oder auf dem Gemeinschaftsparkplatz vereinbaren, wo man die Schneeberge auftürmt - auch wenn sich das Ganze dann umso aufwendiger gestaltet.

Auf keinen Fall sollte man den Schnee vor Nachbars Garage abladen. Mit diesem Sachverhalt haben sich bereits die Gerichte beschäftigt und Urteile gesprochen, die unbedachte Schneeschaufler zu Schadenersatz verdonnerten, weil der Nachbar durch die blockierte Garage einen Termin versäumt hat.

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Im Notfall den Schnee mit einer Schubkarre an einen geeigneten Platz fahren.

Dachlawinen: Aufpassen, sonst Mitschuld

Rutscht Eis und Schnee vom Dach, kommt der Hausbesitzer für Schäden auf. Das stimmt zwar in den meisten Fällen, aber nicht immer in vollem Maße. Bei Tauwetter ist mit unliebsamen Schneemassen vom Dach generell zu rechnen.

Dachlawinen: Tipps für Hausbesitzer

  • Rüsten Sie Ihr Dach mit Schneefanggittern aus, wenn das baupolizeilich gefordert wird.
  • Stellen Sie Warnschilder bei Tauwetter auf.
  • Bei Schadenersatzforderungen von durch Dachlawinen geschädigten Fußgängern schützt eine Haftpflichtversicherung. Besitzer von Mehrfamilienhäusern können zudem eine spezielle Versicherung, eine "Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer" abschließen.
  • Eine Elementarschadenversicherung haftet bei Schäden, die durch die Schneelast zum Beispiel am Dach entstehen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
  • Grenzt ein Haus an mehrere Straßen, müssen alle Wege vom Hausbesitzer geräumt und gestreut werden.

Im Video: Wenn Schneeräumen zur Sisyphusarbeit wird

Schaufel vs Schneepflug
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Schaufel vs Schneepflug

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Dieser Artikel ist erstmals am 2.12.2021 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.

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