Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus.
Bildrechte: picture-alliance/ dpa | Frank Leonhardt

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Vogelgrippe: Jetzt Sicherheitsmaßnahmen in ganz Bayern

Weil sich die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, in Bayern "dynamisch entwickelt", müssen laut Umweltministerium ab sofort alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.

Von

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern aus: Immer mehr Landkreise haben jetzt Allgemeinverfügungen erlassen, die unter anderem strenge Hygienevorschriften sowie ein Fütterungsverbot für Wildvögel beinhalten.

Zuletzt gab es Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Haßberge und Landsberg am Lech und letzte Woche erstmals einen Ausbruch der Seuche in einem Stall im Landkreis Bayreuth.

Ab sofort strenge Hygienevorschriften in ganz Bayern

Jetzt hat das Umweltministerium angeordnet, dass nicht nur in betroffenen Gebieten, sondern in ganz Bayern Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten sind. Betroffen sind alle Geflügelhalter, egal ob sie fünf Hühner im Hausgarten halten oder tausende von Legehennen oder Masthähnchen im Stall. Normalerweise müssen nur Betriebe mit mehr als 1000 Tieren Biosicherheitsmaßnahmen erfüllen.

Ställe müssen gesichert werden

Damit die für Hühner und Puten tödlichen Vogelgrippe-Viren nicht in Ställe gelangen, müssen ab sofort alle Geflügelställe gesichert werden. Unbefugten ist der Zutritt verboten, betriebsfremde Personen dürfen nur mit Schutzkleidung oder Einwegkleidung in den Stall. Außerdem gibt es strenge Vorschriften zum Reinigen und Desinfizieren des Stalls und des Betriebsgeländes.

Keine Stallpflicht in ganz Bayern

In Landkreisen, in denen die Vogelgrippe bereits aufgetreten ist, gilt weiterhin eine sogenannte Stallpflicht. Tiere, die normalerweise im Freien gehalten werden, müssen im Stall bleiben. Das betrifft auch Biobetriebe, bei denen eigentlich Freilandhaltung vorgeschrieben ist. Diese Stallpflicht gilt derzeit aber noch nicht in ganz Bayern.

Fütterungsverbot für Wildvögel in ganz Bayern

Angeordnet wurde aber jetzt für ganz Bayern ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel. Singvögel im Garten sind davon nicht betroffen. Als Wildvögel gelten gemäß Geflügelpest-Verordnung frei lebende Hühnervögel, Gänse, Greifvögel, Eulen, Regenpfeifer, Lappentaucher und Schreitvögel.

Der Grund für das Fütterungsverbot: Futterplätze gelten als Hotspots, an denen viele Wildvögel zusammentreffen und sich gegenseitig durch direkten Kontakt oder durch Kontakt mit Kot infizieren können und die Ausbreitung des Virus damit beschleunigen.

Keine Geflügelmärkte

Weil sich laut Umweltministerium die Vogelgrippe in ganz Europa, Deutschland und Bayern dynamisch ausbreitet, gibt es nun zudem auch eine Empfehlung an alle Kreisverwaltungsbehörden Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen zu verbieten.

Geflügelpest ist anzeigepflichtige Tierseuche

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird deshalb staatlich bekämpft. Jedes Jahr im Spätherbst, wenn Zugvögel unterwegs sind, droht die Gefahr der Vogelgrippe, denn die Viren verbreiten sich vor allem in der kalten Jahreszeit. Wenn es im Frühjahr wärmer wird, flaut das Seuchengeschehen meist schnell wieder ab. Menschen sind durch die Vogelgrippe nicht gefährdet.

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!