Schwangere zeigt das 3D-Ultraschallbild ihres ungeborenen Kindes
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Baby-TV wird immer beliebter

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Verbot von Ultraschalluntersuchungen für "Baby-Watching"

3D-Ultraschallbilder von Ungeborenen als reine Erinnerungsfotos sind bald verboten. Ab 2021 dürfen Ultraschalluntersuchungen nur noch für medizinische Zwecke und im Rahmen der Schwangerenvorsorge durchgeführt werden.

Über dieses Thema berichtet: IQ - Wissenschaft und Forschung am .

Eine Ultraschalluntersuchung ist in der Schwangerschaft eine wichtige diagnostische Methode, um die Entwicklung des Ungeborenen zu beobachten und mögliche Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen. Der 3D-Ultraschall erweitert die zweidimensionale Darstellung und zeigt Organe und Blutgefäße noch deutlicher. Durch die räumliche Dimension können Auffälligkeiten, wie Herzfehler oder körperliche Fehlbildungen, bereits in der 20. Schwangerschaftswoche erkannt werden. Wie gut das Herz des Ungeborenen funktioniert und das Blut fließt, werden durch 4D-Aufnahmen sichtbar, ein Ultraschall-Video. Bei einer frühzeitigen Diagnose kann mit entsprechenden Therapie- und Behandlungsmethoden reagiert werden.

Sind 3D-Ultraschalluntersuchungen gefährlich?

Nun stehen Ultraschalluntersuchungen des Ungeborenen zunehmend in der Kritik. Die Bilder sollen immer präziser werden, dadurch wird aber die Strahlenbelastung immer höher. Deshalb reagierte der Gesetzgeber mit einem Verbot. Die Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) findet diese Art der Pränatal-Untersuchung jedoch unbedenklich:

"Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen“, Kai-Sven Heling, Vizepräsident der DEGUM

Verbot von "Baby-Watching"

Mit einem Verbot der 3D-Ultraschallbilder und 4D-Aufnahmen während der Schwangerschaft soll jedoch das reine "Baby-Watching" ab 2021 verboten werden. Nur für medizinische Untersuchungen und im Rahmen der Schwangerenvorsorgeuntersuchung sind Ultraschallaufnahmen weiterhin erlaubt. Eine Verordnung über das Verbot hatte das Umweltministerium bereits im Dezember 2018 verkündet. Neugeborene sollen so vor unnötigen Belastungen geschützt werden und das beliebte Baby-Watching möglichst reduziert werden. Vor diesem Hintergrund wurde die Strahlenschutzverordnung erweitert.

Zum Schutz des Ungeborenen

Der Bundesverband der Frauenärzte sieht dieses Verbot sehr positiv. Die Strahlenbelastung sei während einer Ultraschall-Untersuchung zwar sehr niedrig, doch bei längerer Dauer könne sich das Gewebe bis zu vier Grad erwärmen, argumentieren Frauenärzte des Bundesverbandes. Deshalb sollten Ultraschalluntersuchungen nur von kurzer Dauer sein, also wenige Sekunden.

Baby-TV vor dem Aus
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Screenshot einer 3D-Ultraschall-Aufnahme eines Babys. Das Baby-Kino soll jetzt verboten werden.

Ein Verbot gegen den besten Schnappschuss

Kommerzielle Praxen verkaufen „Babykino“ als reine Unterhaltung. Je nach Lage des Kindes ist das Gesicht aber nicht immer gleich zu erkennen. Um aber den besten Schnappschuss zu bekommen, ist die noch unbedenkliche Zeit schnell überschritten. Dazu sind für noch bessere Bilder stärkere Schallwellen nötig. Noch bedenklicher sind Geräte, die man nach Hause mitnehmen kann und die ein ständiges Baby-Watching ermöglichen. Eine Veränderung der Zellen oder der Organe des Ungeborenen ist dann nicht mehr ausgeschlossen. Ultraschall-Untersuchungen (Sonografien) sollten deshalb prinzipiell von Fachärzten vorgenommen werden und eben nur wenige Sekunden dauern, fordert der Berufsverband der Frauenärzte e.V.

Ultraschalluntersuchungen nur von geschulten Personal

Die Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) steht der kommerziellen Anwendung von Ultraschall ebenfalls kritisch gegenüber. Eine klare Abgrenzung zwischen einer von Ärzten durchgeführten Sonografie zu Diagnosezwecke gegenüber Praxen, die Babyfernsehen anbieten, sei notwendig. Auch könne nicht ausgebildetes Personal mögliche Probleme nicht erkennen.