Gezeichnetes Bild zeigt Mann, der sich mit einem Handy selbst filmt. Im Hintergrund ist das Bild eines Krankenhaus-Flurs zu sehen.
Bildrechte: BR/ Julia Müller/ coulourbox; Collage: BR

Sich selbst in Coronazeiten in einem Krankenhaus zu filmen kann rechtliche Folgen haben.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Unbefugte filmen in Krankenhäusern: Was droht ihnen?

Im Netz verbreiten sich Videos, in denen Menschen sich ohne Maske in Kliniken filmen. Laut den Krankenhäusern wurden die Aufnahmen ohne ihr Wissen und ihre Erlaubnis gedreht. Welche rechtlichen Folgen kann das haben? Der #Faktenfuchs klärt auf.

Es ist zu einer Strategie von Gegnern der Corona-Maßnahmen geworden, in Kliniken zu gehen und dort zu filmen - meist leere Flure, nicht aber auf Covid-Stationen. Die Videos sollen belegen, dass in den Kliniken alles ruhig sei und diese nicht ausgelastet seien. Warum die Bilder ohne Kontext nicht aussagekräftig sind, hat der #Faktenfuchs bereits erklärt.

Aktuell verbreiten sich mehrere solcher Videos, der #Faktenfuchs hat mit den betroffenen Kliniken, Verbänden und Rechtsexperten gesprochen sowie Stellungnahmen der Urheber der Videos angefragt. Mindestens eine betroffene Klinik will jetzt ihre Sicherheitsvorkehrungen verbessern.

In Reaktionen im Netz auf solche Videos tauchen auch immer wieder Fragen dazu auf, wie es denn trotz Besuchsverbot in Krankenhäusern überhaupt möglich sei, in die Kliniken zu gelangen und dort zu filmen - und welche rechtlichen Konsequenzen den Urhebern drohen können.

Verschiedene Stellen können rechtliche Schritte einleiten

Wer ohne Erlaubnis in einem Krankenhaus filmt, könnte von der Klinik, den Behörden und gefilmten Personen belangt werden. Dem Filmenden können Strafen drohen, die von Unterlassungsklagen und Betretungsverbote über Klagen wegen Hausfriedensbruch und auf Schadensersatz bis hin zu Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten reichen.

  • Die Recherche zu den aktuellen Fällen der Krankenhaus-Videos können Sie hier nachlesen.

Was die Klinik unternehmen kann

Wer sich unbefugt in einem Krankenhaus aufhält, verstößt gegen das Hausrecht und wegen der Pandemie auch gegen Corona-Schutzverordnungen der Länder. Wird dann auch noch ohne Erlaubnis gefilmt, verstößt das gegen das Urheberrecht. Man hat nur das Recht, äußere Ansichten von Gebäuden von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus auf Fotos oder Filmen festzuhalten - nicht aber Innenräume.

Das Krankenhaus kann eine Unterlassungserklärung fordern und dass der Filmende eine Vertragsstrafe bezahlt. Wer das nicht macht, den kann das Krankenhaus auf Unterlassung verklagen. Verstößt man gegen ein gerichtliches Verbot, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beantragen. Außerdem kann das Krankenhaus auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung klagen.

Das Allgemeine Krankenhaus Celle sagte, es prüfe rechtliche Schritte, weil das Filmen des Videos gegen die Hausordnung verstoßen habe und Patienten gefilmt worden seien. Das könne ein Hausverbot oder eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch sein, sagte ein Sprecher der Klinik dem #Faktenfuchs. Der Urheber des Videos hat sich auf Anfrage nicht zu dem Fall geäußert.

Besuchsverbot ermöglicht Anzeige wegen Hausfriedensbruchs

Hausfriedensbruch begeht, wer widerrechtlich in eine Wohnung oder einen abgeschlossenen Raum eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich trotz Aufforderung weigert zu gehen. Normalerweise sei es kein Hausfriedensbruch, wenn man sich zum Beispiel im Foyer einer Klinik befinde, sagt Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. Er ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es müsse ein “gewisses Maß an Widerstand” geben - zum Beispiel die verschlossene Tür einer Intensivstation, durch die nur Mitarbeiter gehen dürften.

Was aber zurzeit anders ist: Wegen der Pandemie gilt ein Besuchsverbot. Wenn Kliniken darauf gut erkennbar hinweisen, zum Beispiel mit Schildern an den Türen, und das Gelände auch geschützt ist, etwa mit Security-Personal im Eingangsbereich, begeht man laut der Einschätzung von Achelpöhler Hausfriedensbruch, wenn man sich trotzdem Zutritt verschafft. Wenn die Krankenhäuser eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen, drohen den Tätern Freiheitsstrafes von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Was von Behördenseite droht

Auch Ordnungsbehörden können untersagen, dass man eine Klinik betreten darf, wenn sie darin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sehen. Ein Verstoß hat zunächst keine Geldstrafe zur Folge, aber das Amt kann androhen, dass Zwangsgelder fällig werden, wenn man sich nicht an das Verbot hält. Ein Betretungsverbot für ein Krankenhaus gilt laut Achelpöhler nicht, wenn man selbst zu einer Behandlung ins Krankenhaus muss oder mit Genehmigung einen Angehörigen besucht.

Wer sich nicht an die Maskenpflicht in Krankenhäusern hält, begeht außerdem eine Ordnungswidrigkeit. Wenn das Ordnungsamt davon erfährt, kann es je nach Bundesland ein Bußgeld verhängen. In Bayern kann das bis zu 25.000 Euro betragen (§ 9 und § 28 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung). Im Fall der Videos, die der #Faktenfuchs untersucht hat, teilte eine Klinik mit, sie habe die Behörden bereits informiert. Eine andere behält sich rechtliche Schritte vor, weil sich der Filmende nicht an die FFP2-Maskenpflicht gehalten habe.

Einer der Filmenden streitet in einem Anwaltsschreiben an den #Faktenfuchs ab, dass er gegen Corona-Vorschriften verstoßen habe, da er die Maske angeblich nur kurz abgenommen habe, vorher einen Schnelltest gemacht habe und der Flur leer gewesen sei. Aber auch ein angeblicher Coronatest und die Abwesenheit von anderen Menschen befreien nicht von der Maskenpflicht in Krankenhäusern.

Was gefilmte Personen tun können

Auch Personen, die in einigen der Videos zu sehen sind, können etwas unternehmen. Wer einzelne Menschen ohne deren Einverständnis filmt, dem droht nach Urheberrecht ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die gefilmten Personen, zum Beispiel Klinikpersonal, haben einen Unterlassungsanspruch. In speziellen Fällen könnte der oder die Betreffende auch ein Schmerzensgeld verlangen - zum Beispiel, wenn ein Patient hilflos in seinem Krankenbett gezeigt würde. Eine Krankenschwester, die einen Gang entlang läuft, hat laut dem Anwalt für Urheberrecht Wilhelm Achelpöhler dagegen keine große Aussicht, Schmerzensgeld zu bekommen.

Fazit

Den Urhebern solcher Videos können Klagen von Krankenhäusern und gefilmten Personen drohen. Ordnungsbehörden können Betretungsverbote und Bußgelder verhängen. In besonderen Fällen haben Betroffene die Möglichkeit, auf Schmerzensgeld zu klagen. Zwei der betroffenen Kliniken gaben an, bereits Behörden informiert zu haben oder rechtliche Schritte zu prüfen.

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!