Medizinische Schutzmaske auf aufgeklapptem Ordner
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So lange der Inzidenzwert es erlaubt, findet an den Schulen Präsenzunterricht mit Maske statt.

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Masken an Schulen - Das gilt jetzt in Bayern

Schülerinnen und Schüler müssen in Bayerns Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Muss es eine OP-Maske sein oder reicht ein Mund-Nasen-Schutz aus Stoff? Und was ist mit FFP2-Masken? Das sind die aktuell geltenden Regeln.

Die Maskenpflicht an Schulen sorgt immer wieder für Diskussionen. Zuletzt hatte ein Gericht in Weilheim in einem Beschluss festgelegt, dass ein Kind an einer Realschule im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen keinen Mundschutz tragen muss. Das Kultusministerium sieht dies aber als Einzelfall. Es gebe keine weiteren Auswirkungen auf die geltenden gesetzlichen Regelungen. So sehen die Vorgaben an den bayerischen Schulen aus:

Welche Maske müssen Kinder in der Schule tragen?

Schülerinnen und Schüler können nach den aktuellen Regelungen in Bayern im Schulgebäude Mund-Nasen-Bedeckungen, auch Alltags- oder Community-Masken genannt, nutzen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch medizinische Gesichtsmasken ("OP-Masken"). Diese Einmalartikel entsprechen den Standards für Medizinprodukte und sind auch in Kindergrößen erhältlich.

Wichtig ist, dass die Masken korrekt sitzen. Sie müssen also eng am Gesicht anliegen, sonst kann Luft ungefiltert ein- und ausgeatmet werden. Lehrerinnen und Lehrer müssen übrigens auf dem gesamten Schulgelände eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Sollen Kinder eine FFP2-Maske tragen?

Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren können auf dem Schulgelände freiwillig eine FFP2-Maske tragen. Dabei müssen sie auf die entsprechenden Tragehinweise achten. Dazu zählt beispielsweise die Maske zu wechseln, wenn sie durchfeuchtet ist oder nach 75 Minuten eine 30-minütige Pause einzulegen. Auch Lehrkräfte und andere an der Schule Beschäftigte können freiwillig eine FFP2-Maske tragen.

Inzwischen werden auch kleinere FFP2-Masken für Kinder angeboten. Diese können aber trotzdem zu groß sein oder die Gummis zu eng, was Entzündungen der Haut hinter den Ohren verursachen kann. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes Kinder- und Jugendärzte, hält daher FFP2-Masken für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren für eher ungeeignet. Zudem richten sich die Zulassungsvorschriften für FFP2-Masken nach den Anforderungen des Arbeitsschutzes. Daher gelten sie nur für Erwachsene und sind nicht einfach auf Kinder übertragbar. Das bedeutet aber nicht, dass das Tragen einer FFP2-Maske für Kinder gefährlich wäre. Wie Erwachsene müssen aber auch sie stärker ein- und ausatmen, um den Widerstand der Maske auszugleichen. Das kann als unangenehm empfunden werden und insbesondere bei langem Tragen ohne Pausen zu Beschwerden wie zum Beispiel Kopfschmerzen führen, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulgelände, das heißt in Klassenzimmern und Fachräumen, Lehrerzimmern und Verwaltungsräumen, Fluren, Treppenhaus, Toiletten, Mensa und Turnhalle und auch draußen, etwa auf dem Pausenhof und dem Sportplatz. Auch dort, wo keine Maskenpflicht herrscht, darf das Tragen einer Maske nicht untersagt werden, denn es senkt das Risiko, andere anzustecken.

Wann darf die Maske abgenommen werden?

Zum Essen und Trinken darf die Maske abgenommen werden, insbesondere in den Unterrichtspausen. Pausen muss es auch beim Maske-Tragen geben, zum Beispiel auf dem Pausenhof, wenn dort genügend Platz ist, dass die Schülerinnen und Schüler den Mindestabstand einhalten können. Auch beim Stoßlüften des Klassenzimmers können Schülerinnen und Schüler am Platz die Maske abnehmen.

Wer muss keine Maske tragen?

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können oder für die dies unzumutbar ist. Keine Maskenpflicht besteht ebenfalls, falls das Abnehmen der Maske zur Identifikation notwendig ist oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen. Auch müssen Kinder bis zu ihrem sechsten Geburtstag keine Maske tragen. Falls Präsenzunterricht stattfindet, nehmen auch Schülerinnen und Schüler, die von der Maskenpflicht befreit sind, daran teil.

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