Booster-Impfung
Bildrechte: picture alliance / Kirchner-Media | Teresa Kröger

Die Stiko empfiehlt die generelle Auffrischungsimpfung ab 18 Jahren.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Praktische Informationen zur Booster-Impfung

In Bayern ist es möglich, sich fünf Monate nach der Corona-Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung - eine Booster-Impfung - geben zu lassen. Hier die wichtigsten Informationen zu Anmeldung, Impfstoffen und Abstand zur zweiten Dosis.

Rund um die Booster-Impfung sind noch Fragen offen. Eine Ministeriumssprecherin des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks einige beantwortet:

BR24: Die Omikron-Variante ist da. Macht es jetzt noch Sinn, sich boostern zu lassen oder sollte man auf einen angepassten Impfstoff warten?

Ministeriumssprecherin (StMGP): Die Staatsregierung empfiehlt die Auffrischungsimpfung weiterhin für alle Personen ab 18 Jahren. Möglichst schnelle Booster-Impfungen sind dringend erforderlich, um das Pandemiegeschehen einzudämmen. Ein Abwarten auf angepasste Impfstoffe ist nicht sinnvoll.

Derzeit ist die Delta-Variante im Bundesgebiet vorherrschend. Die in der EU zugelassenen Impfstoffe schützen auch bei der Delta-Variante in hohem Maß vor schweren und tödlichen Verläufen einer Infektion. Da im zeitlichen Verlauf die Schutzwirkung der Impfung nachlässt, ist zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Schutzes die Auffrischungsimpfung wichtig.

Zu einer möglicherweise eingeschränkten Wirksamkeit der Impfstoffe gegen die neu aufgetretene Virusvariante Omikron laufen derzeit Untersuchungen. Hierzu werden in den nächsten Wochen Ergebnisse erwartet. Auch die WHO empfiehlt dringend die Impfung mit den verfügbaren Impfstoffen.

Muss man sich für die Booster-Impfung neu im Impfportal anmelden?

Soweit Ihr BayIMCO-Account noch besteht, nutzen Sie diesen. Sollten Sie keinen Account (mehr) haben, melden Sie sich einfach neu an. Die Neuanmeldung geht schnell und einfach, da keine Gesundheitsdaten und Tätigkeiten mehr abgefragt werden.

Keine Speicherung der ersten beiden Impfungen im Portal: Wie beeinflusst das die Impf-Statistik? Werden die Booster-Impfungen im Portal als Erstimpfungen gezählt?

Jede Auffrischimpfung wird als solche per DIM automatisch durch BayIMCO an das RKI gemeldet, dies hat keinen Einfluss auf die bereits an das RKI gemeldeten Erst- und Zweitimpfungen.

Bei der Neuanmeldung im Portal sind keine Angabe zu Vorerkrankungen, Gesundheitsdaten etc. möglich. Warum ist das so?

Ein Abfrage ist gemäß den Vorgaben der Corona-ImpfVO nicht mehr erforderlich, da es aktuell keine Priorisierungen bei der Impfreihenfolge gibt. Gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen nur solche Daten digital erhoben werden, die unabdingbar erforderlich sind. Die Auswahl des Impfstoffs erfolgt durch den impfenden Arzt im Impfzentrum in dessen Verantwortung.

Welchen Impfstoff bekommt man? Kann man wählen?

Laut der Corona-Impfverordnung gibt es an sich keine freie Wahl des Impfstoffes eines bestimmten Herstellers. Das war vor allem in der ersten Phase der Impfkampagne bedeutsam. Da es mittlerweile ausreichend Impfstoff gibt, besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, in den Impfzentren auszuwählen, mit welchem Impfstoff man geimpft werden möchte. Zudem gibt es die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Impfangeboten, bei denen unterschiedliche Impfstoffe verimpft werden, zu wählen. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit unterschiedlicher Impfstoffe. Informationen erhalten Sie bei den lokalen Impfstellen oder der Ärztin oder dem Arzt, bei der oder dem Sie sich gegen COVID-19 impfen lassen wollen.

Welcher Impfstoff ist für die Booster-Impfung empfehlenswert?

Nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten können Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen. Zusätzlich sollen alle Personen, die komplett oder teilweise mit einem Vektorimpfstoff (Vaxzevria von AstraZeneca oder Janssen von Johnson & Johnson) grundimmunisiert wurden, beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 eine einmalige Impfung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Laut Coronavirus-Impfverordnung können grundsätzlich alle Impfberechtigten eine Auffrischungsimpfung im Rahmen der Zulassung des Impfstoffs bekommen. Eine Zulassung durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach der zweiten Impfung liegt für die Impfstoffe Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax (Vaccine Moderna) von Moderna für alle Personen ab 18 Jahren vor. Zudem ist für beide Impfstoffe bei schwer immungeschwächten Personen ab zwölf Jahren eine dritte Dosis zugelassen, die mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht wird. Die mit der Zulassungserweiterung aktualisierten Produktinformationstexte zur Anwendung der Impfstoffe für Booster-Impfungen sind zu beachten. Die Entscheidung über eine Auffrischungsimpfung treffen anspruchsberechtigte Personen gemeinsame mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Anmerkung der Redaktion: In Bayern ist die Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten möglich. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat am 18. November 2021 die Booster-Impfung ab sechs Monate nach der letzten Impfung empfohlen. Das ist nicht zuletzt eine politische Entscheidung. Aus wissenschaftlicher Sicht kann man sagen, dass der Impfschutz nach vollständiger Impfung graduell nachlässt, nicht schlagartig. Wie viel Antikörper man durch die Impfung bildet, ist individuell unterschiedlich. Bekannt ist zum Beispiel, dass ältere Menschen und Menschen mit Immunschwäche im Schnitt weniger Antikörper nach Impfungen bilden als jüngere. Sie sollten deshalb vorrangig eine Booster-Impfung bekommen sowie auch medizinisches und pflegerisches Personal wegen erhöhtem Ansteckungsrisiko. Diese Gruppen und noch Ungeimpfte sollten laut Stiko priorisiert geimpft werden.

Momentan wird die Booster-Impfung in Bayern ab fünf Monate nach Zweitimpfung empfohlen. Ist eine Booster-Impfung unter fünf Monaten ein Problem/sinnvoll?

Die Auffrischungsimpfung kann im Rahmen der ärztlichen Therapierfreiheit schon nach fünf Monaten erfolgen. Eine Unterschreitung dieses Abstandes wird derzeit nicht empfohlen. Entsprechend der Stiko-Empfehlung kann jedoch bei schwer immundefizienten Personen mit einer erwartbar stark verminderten Immunantwort die Auffrischungsimpfung abweichend davon bereits vier Wochen nach Abschluss der ersten Impfserie verabreicht werden. Über den Zeitpunkt einer (weiteren) Auffrischungsimpfung nach der jeweiligen Impfserie von drei Impfungen muss im Einzelfall entschieden werden.

Auch Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis Janssen von Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung empfohlen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Optimierung der Grundimmunisierung, und nicht um eine Auffrischungsimpfung, weshalb im Falle einer Impfung mit Spikevax die volle Dosis verabreicht wird.

Wird der Impfstoff von Moderna noch verimpft? Der Impfstoff ist ja höher dosiert. Ist das in der Kombination mit dem Impfstoff von Biontech ein Problem?

Moderna wird noch verimpft. Der Impfstoff Spikevax des Herstellers Moderna ist für die Auffrischungsimpfung von Immungesunden in der halben Dosis zugelassen. Der Impfstoff Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer ist für die Auffrischungsimpfung in der gleichen Dosierung wie für die Grundimmunisierung zugelassen. Für Personen über 30 Jahre soll unabhängig davon, welcher Impfstoff bei der Grundimmunisierung verwendet wurde, nach Empfehlung der Stiko für die Auffrischungsimpfung einer der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe eingesetzt werden. Für die Auffrischungsimpfung soll möglichst der mRNA-Impfstoff benutzt werden, der bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist. Wenn dieser nicht verfügbar ist, kann auch der jeweils andere mRNA-Impfstoff eingesetzt werden.

Bei unter 30-Jährigen empfiehlt die Stiko, nur noch den mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech/ Pfizer einzusetzen. Dies gilt sowohl für Auffrischungsimpfungen als auch für die Grundimmunisierung - und wenn bereits eine erste Impfstoffdosis Spikevax verabreicht wurde.

Außerdem empfiehlt die Stiko, dass Schwangeren unabhängig vom Alter bei einer Covid-19-Impfung Comirnaty angeboten werden soll.

Ist der Impfstoff von Moderna bei der Verarbeitung (Transport, Lagerung, Anwendung) empfindlicher ist als der von Biontech?

Die Bedingungen für Transport und Lagerung der Impfstoffe Comirnaty (Biontech) und Spikevax (Moderna) sind inzwischen grundsätzlich vergleichbar. Hinsichtlich der Gebrauchsfertigmachung ist festzustellen, dass der Impfstoff Comirnaty vor Verimpfung noch verdünnt werden muss, was bei dem Impfstoff Spikevax entfällt.

Kann man "überimpft" werden?

Nein. Fälschlicherweise nehmen viele Menschen an, dass bei hohem Antikörperspiegel nach der Grundimmunisierung gegen Covid-19 oder einer SARS-CoV-2-Infektion keine (Auffrischungs-) Impfung verabreicht werden sollte. Das ist jedoch nicht korrekt.

Muss man mit Impfreaktionen rechnen? Wenn man bei der Zweitimpfung bereits Impfreaktionen hatte, muss man dann mit noch stärkeren rechnen?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Häufigkeit und Art möglicher Nebenwirkungen nach der Auffrischungsimpfung vergleichbar mit denen nach der zweiten Impfung. Wie bei jeder Impfung können auch nach der Covid-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und klingen innerhalb weniger Tage ab.

Wo kann man sich in Bayern boostern lassen?

Auffrischimpfungen werden von Hausärztinnen und Hausärzten sowie in vielen fachärztlichen Praxen angeboten. Daneben bieten die kommunalen Impfzentren Auffrischimpfungen an. Darüber hinaus können Impfangebote vor Ort wahrgenommen werden. Eine Übersicht der bayerischen Impf-Aktionen findet sich hier.

Was ist mit denen, die sich nicht boostern lassen - gilt der Impfnachweis trotzdem für ein Jahr?

Zur notwendigen Anzahl der Impfdosen gehört derzeit keine Auffrischungsimpfung. Eine zeitliche Terminierung der Gültigkeit der Impfnachweise ist derzeit nicht vorgesehen.

Information: Dieser Artikel wird laufend ergänzt.

Eine Impfung.
Bildrechte: BR
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Eine Impfung.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!