Frau mit Mund-Nasen-Schutz
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Schutzmasken können - je nach Situation und Gebrauch - gegen die Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 vorbeugen.

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Coronavirus: FFP-Maske, Nase-Mund-Schutz oder selber machen?

Auch in Deutschland kommt möglicherweise die Pflicht, in der Öffentlichkeit oder im Supermarkt eine Schutzmaske zu tragen, um die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 einzudämmen. Welche Masken gibt es, was leisten sie und was nicht?

Über dieses Thema berichtet: IQ - Wissenschaft und Forschung am .

OP-Masken, Halbmasken, selbstgemachte Masken aus Stoff: Viele Menschen tragen inzwischen wegen der Coronavirus-Pandemie in der Öffentlichkeit eine Maske. Es gibt unterschiedliche Arten von Masken für unterschiedliche Zwecke. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterscheidet drei verschiedene Arten von Masken:

  • "Community-Masken" zum Selbermachen
  • Mund-Nasen-Schutz (MNS), auch "OP-Maske" genannt
  • filtrierende Halbmasken

Filtermasken als Schutz für Profis

Von den drei Maskentypen bieten nur die filtrierenden Halbmasken dem Träger tatsächlich Schutz gegen das Sars-2-Coronavirus. Diese Masken müssen diverse Anforderungen erfüllen, festgelegt in der DIN EN 149. Dort sind auch die drei verschiedenen FFP (Filtering Facepiece)-Klassen festgelegt.

  • Masken der Klasse FFP1 dürfen maximal zu 25 Prozent undicht sein und müssen 80 Prozent der Partikel bis zu 0,6 Mikrometer aus der Luft filtern. Das reicht zum Schutz vor Pollen und ungiftigem Staub, aber nicht vor Viren.
  • Masken der Klasse FFP2 dürfen maximal zu 11 Prozent undicht sein und müssen mindestens 94 Prozent der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometer aus der Luft filtern.
  • Masken der Klasse FFP3 dürfen nur zu 5 Prozent undicht sein und müssen mindestens 99 Prozent der Teilchen der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometer aus der Luft filtern.

Als Schutz gegen Sars-CoV-2 kommen nur Masken der Klassen FFP2 und FFP3 in Frage. FFP-Masken gibt es mit und ohne Ventil. Ein Ventil erleichtert das Ausatmen, filtert aber nicht die ausgeatmete Luft. Eine FFP-Maske ohne Ventil schützt also den Träger und die Menschen in seiner Umgebung vor einer möglichen Infektion, eine FFP-Maske mit Ventil nur den Träger.

Sterilisiert mehrmals verwendbar

Neben Masken nach der FFP-Klassifizierung gibt es auch Masken mit der Bezeichnung N95. Dies ist ein chinesischer Standard, der laut eines Tests der Berliner Feuerwehr mit den FFP-Anforderungen vergleichbar ist. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, können FFP-Masken mehrfach verwendet werden. Allerdings muss man sie dazu mindestens 30 Minuten auf 65 bis 70 Grad Celsius erhitzten. Nicht jede Maske hält diese Temperaturen aus.

FFP-Masken sind derzeit ein sehr knappes Gut. Deshalb sollten sie nur diejenigen nutzen, die sie dringend brauchen, weil sie den Kontakt mit möglicherweise oder tatsächlich mit Sars-CoV-2-Infizierten nicht vermeiden können. Insbesondere beim Intubieren von Covid-19-Erkrankten entfalten die FFP-Masken ihren Schutz, wie eine aktuelle Studie zeigt. Im täglichen Leben bringt eine FFP-Maske hingegen keinen zusätzlichen Nutzen.

Mund-Nasen-Schutz als Schutz für andere

Auch ein Mund-Nasen-Schutz schützt. Jedoch in erster Linie nicht den, der ihn trägt. Je nachdem, wie der Mund-Nasen-Schutz sitzt, atmet der Träger im Wesentlichen nicht durch das Vlies ein, sondern saugt laut BfArM die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei an. Ein MNS bietet daher für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber Tröpfchen und Aerosolen. Geschützt werden aber andere Menschen vor möglicherweise infektiöser Tröpfchen, die der Träger des Mund-Nasen-Schutzes ausstößt, zum Beispiel beim Niesen und Husten.

Auch Eigenschutz möglich

Wenn der Mund-Nasen-Schutz fest sitzt, schützt er in Grenzen auch den Träger der Maske, etwa wenn er aus nächster Nähe angehustet wird. Dann kann ein MNS die Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen schützen und davor, Erreger durch direkten Kontakt mit den Händen zu übertragen. Die Schutzfunktionen gelten für MNS, die als Medizinprodukt zugelassen sind und die entsprechenden Normen erfüllen.

Selbstgemachte Masken können sinnvoll sein

Selbstgemachte Masken aus herkömmlichen Stoffen sind keine geprüften Medizinprodukte, daher darf man sie auch nicht mit einer angeblichen Schutzfunktion bewerben.

"Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs zum Beispiel beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für ,social distancing' sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie beziehungsweise ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten." Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Darüber hinaus rät das BfArM beim Tragen solcher Masken unbedingt folgende Regeln zu berücksichtigen:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske enthält potentiell Krankheitserreger. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

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