Eine Krankenschwester hält die Hand eines Covidpatienten auf der Intensivstation eines Krankenhauses. (Symbolbild)
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Triage wegen Corona? Was man darunter versteht (Symbolbild)

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Triage wegen Corona? Was man darunter versteht

Die fünfte Welle rollt auf Deutschland zu und damit droht in den Kliniken die Triage. Nach einem Urteil des BVG muss die Politik dafür jetzt Kriterien festlegen, damit Behinderte nicht benachteiligt werden. Aber: Was heißt Triage eigentlich?

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Falls das medizinische System in der Corona-Pandemie eines Tages an seine Kapazitätsgrenzen kommt, können Ärztinnen und Ärzte möglicherweise nicht mehr alle Corona-Patienten optimal behandeln, weil nicht genügend Intensivbetten, Beatmungsgeräte oder medizinische Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Wer bekommt eine Chance auf Heilung?

Dann müssen die Medizinerinnen und Mediziner womöglich entscheiden, welchen Patientinnen und Patienten sie eine heilende Behandlung zugute kommen lassen und welchen sie notfalls nur noch eine palliative oder auch gar keine Behandlung mehr ermöglichen können – auch wenn ihr Tod dann wahrscheinlicher wird. Auf dem Höhepunkt der vierten Welle im November war es fast schon einmal soweit.

Aber nach welchen Kriterien soll diese sogenannte "Triage" stattfinden? Bisher haben dafür nur der Deutsche Ethikrat und medizinische Fachgesellschaften Empfehlungen und Kriterien formuliert. Jetzt muss sich aber auch die Politik mit dieser Frage befassen, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

  • Zum Artikel: "Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen"

Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fordert mit seiner Entscheidung den Bundestag auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung im Falle von Triage nicht benachteiligt werden. Auch die Ärztinnen und Ärzte bräuchten Unterstützung, um die schweren Entscheidungen bei einer Triage zu treffen.

Schließlich steht schon in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Damit sind laut Bundesverfassungsgericht auch chronisch Kranke gemeint. Erforderlich sei eine gesetzliche Handhabe, die sicherstelle, "dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird".

Triage: Die Kriterien von Ethikrat und medizinischen Fachgesellschaften

Der Deutsche Ethikrat hat im März 2020 eine Ad-hoc-Empfehlung formuliert. Sieben medizinische Fachgesellschaften wiederum haben Kriterien festgelegt, die Entscheider in kritischen Situationen entlasten sollen.

Die Leitlinien – es sind explizit keine verbindlichen Vorgaben – sind weiterhin gültig und werden regelmäßig geprüft, zuletzt im Juli dieses Jahres. Einer der Verfasser ist Prof. Georg Marckmann, Leiter des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der LMU München. Er sagt, es sei besonders wichtig, nicht unkontrolliert in eine Triage-Situation zu rutschen. Man brauche klar definierte Kriterien und Verfahren, nach denen entschieden wird.

Zentral ist die Überlebenschance

Können nicht mehr alle schwer erkrankten Personen auf der Intensivstation aufgenommen werden, empfehlen die Fachgesellschaften das Folgende: Zentral ist die Einschätzung auf klinische Erfolgsaussicht. Das unterscheidet sich von der sonst üblichen Notfallmedizin, bei der im Regelfall zunächst diejenigen versorgt werden, die am dringendsten Hilfe brauchen und am schwersten verletzt oder erkrankt sind.

Im Fall einer Katastrophe wie der Corona-Pandemie geht es dagegen um die Überlebenschance. Dabei wird berücksichtigt, wie schwer die Grunderkrankung des Patienten oder der Patientin an sich ist, wie sehr weitere Krankheiten die Überlebenschancen mindern und wie es um die Gebrechlichkeit der Person steht. An dieser Stelle aber ist wichtig: Wegen des Gleichheitsgrundsatzes ist hier nicht einfach aufgrund des kalendarischen Alters einer Person zu entscheiden.

Marckmann betont, es solle vielmehr ein Verfahren sein, bei dem kein Patient von vornherein ausgeschlossen werde: "Das ist ganz wichtig. Egal, wie alt er ist, egal, was für einen sozialen Status er hat, egal, ob er wohlhabend oder arm ist, jeder Patient wird gleichermaßen berücksichtigt", sagt Prof. Marckmann.

Intensiv-Patienten: Welcher Grundsatz gilt bei Ungeimpften?

Doch sollte das auch für Ungeimpfte gelten? Diese Frage stellen sich mittlerweile einige, der Druck auf Ungeimpfte nimmt zu. Auch wenn vieles dafür spreche, dass weniger schwerkranke COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen lägen, wenn wir weniger Ungeimpfte hätten, hält Marckmann an dem obigen Grundsatz fest.

"Ich würde es für ethisch unvertretbar halten, den Zugang zur Intensivstation vom Impfstatus abhängig zu machen. Die Gründe, warum jemand nicht geimpft ist, sind vielfältig und liegen nicht immer allein in der Verantwortung des Einzelnen: Beispielsweise hatten sozioökonomisch schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen einen schlechteren Zugang zu Impfungen", sagt der Ethik-Experte.

Julius Nida-Rümelin und Georg Marckmann
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Es geht um die Frage, wer über Leben und Tod entscheidet, wenn Kapazitäten knapp werden. Ein ethisches Dilemma, sagt der Philosoph Nida-Rümelin.

Bei Rauchern werde ähnlich gehandelt

Ähnlich wie die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Alena Buyx, macht Marckmann deutlich, dass kein Schuldprinzip bei lebensrettenden Maßnahmen gelten dürfe: Die Lungenkrebsbehandlung bei einem starken Raucher werde ebenso von den Krankenkassen übernommen wie die Behandlung einer koronaren Herzerkrankung bei einem Übergewichtigen.

"Auch hier wissen wir: Einer der stärksten Einflussfaktoren für ungesundes Verhalten ist Armut in der Kindheit – und liegt damit weitgehend außerhalb der Verantwortung des Einzelnen", betont der Wissenschaftler.

Corona hat keinen Vorrang

Schließlich dürfe Corona auch keinen Vorrang vor einer anderen Erkrankung haben. Ausschlaggebend bleibt letztlich die Überlebenschance. Aber wer muss überhaupt entscheiden? Hier verweisen die Experten auf das Mehraugen-Prinzip: Unter Mitwirkung von möglichst zwei intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten, einem Vertreter der Pflegenden und gegebenenfalls weiteren Fachvertretern soll die Triage vollzogen werden.

Verfahren wie diese gab es bisher meist nur im Krieg oder bei Unglücken wie dem von Bad Aibling. In letzterem Fall musste aber zum Glück keinem Patienten die intensivmedizinische Behandlung verwehrt werden. Sollte sich das in deutschen Krankenhäusern nun ändern, blickt das medizinische Personal trotz der obigen Empfehlungen auf eine rechtlich nicht genau geregelte Situation. Nur ein Teilaspekt des Ganzen, der durchaus noch für Debatten sorgen könnte.

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Triage: Regierung muss neues Gesetz vorlegen
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Triage: Regierung muss neues Gesetz vorlegen