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Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöht. Auch Mindestlohn-Empfänger haben künftig Anspruch.

    Wohngeld: Das müssen Sie wissen

    Das Wohngeld wird sich ab Januar stark erhöhen. Außerdem werden mehr Bürger als bisher Anspruch auf den staatlichen Zuschuss erhalten. Und es gibt einen Heizkostenzuschlag. Fragen und Antworten zum Wohngeld-Anspruch, der Höhe und dem Antrag.

    Bisher erhalten in Deutschland rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Mit der neuen Wohngeld-Reform werden rund 1,4 Millionen weitere Haushalte auf den staatlichen Mietzuschuss Anspruch haben. So lauten die Berechnungen der Bundesregierung. Außerdem wird das Wohngeld um durchschnittlich 190 Euro im Monat erhöht. Das heißt, die Bezieher erhalten dann monatlich rund 370 Euro.

    Zwei Millionen Wohngeld-Berechtigte: Herausforderung für Behörden

    Die Hälfte der Kosten schultern die Länder. Es kommt ein riesiger Mehraufwand auf die Behörden zu. "Bearbeitung und Auszahlung sind bei einer Verdreifachung der Empfänger mit dem bestehenden Personal beim besten Willen nicht zu schaffen", sagt Bayerns Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann.

    Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, ist damit nicht zufrieden: "Die kommunalen Verwaltungen müssen nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt. Dafür braucht es mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben."

    Wer hat ein Recht auf Wohngeld?

    Den staatlichen Zuschuss erhalten nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die über ein geringes Einkommen verfügen. Wer Arbeitslosengeld 2 oder zukünftig Bürgergeld bezieht, erhält kein Wohngeld, weil das in diesen Sozialleistungen bereits einberechnet ist. Das gilt auch für Studenten, die BaföG bekommen.

    Zukünftig können aber auch Menschen, die den Mindestlohn verdienen, Wohngeld beantragen - oder Rentner mit einer vergleichbar niedrigen Rente. Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, hat ebenfalls Anspruch auf Wohngeld, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies nennt sich dann Lastenzuschuss.

    Wie wird der Wohngeld-Anspruch ermittelt?

    In einer komplizierten Rechnung wird von der Behörde ermittelt, wer einen Anspruch hat. Dabei spielen das Einkommen, die Höhe der Miete, der Wohnort und die Zahl der im Haushalt lebenden Personen eine Rolle.

    Das Gesetz sieht sieben sogenannte Mietstufen vor. Für einen Zwei-Personen-Haushalt bedeutet das je nach Stufe eine Einkommensgrenze von zurzeit zwischen 1.900 und 2.300 Euro brutto. Davon jedoch werden noch bestimmte Beträge abgezogen.

    Wie kommt man an Wohngeld?

    Der Mietzuschuss des Staates fließt nicht automatisch. Er muss beantragt werden. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Kommune. Mit ein paar Angaben ist es aber nicht getan. Das Ausfüllen ist kompliziert. Das sollte einen laut Deutschem Mieterbund aber nicht abschrecken.

    Den Antrag kann jedes Mitglied in einem Haushalt stellen. Er oder sie bekommt dann zumindest ein Teilwohngeld, selbst wenn andere leer ausgehen. Auch Nicht-EU-Staatsangehörige können während ihres Aufenthalts in Deutschland einen Anspruch haben – nicht aber Vermögende. Die Freigrenze liegt in der Regel bei 60.000 Euro für Alleinstehende.

    Wie hoch ist das Wohngeld?

    Wieviel einem Berechtigten im Monat als Zuschuss zur Miete zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der gezahlten Miete. Leicht zu berechnen ist das Wohngeld nicht, es gibt aber Hilfen im Netz, zum Beispiel auf den Seiten des Bundesbau- oder des Familienministeriums. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauswesen hat auch einen vorläufigen WohngeldPlus-Rechner für das Jahr 2023 online.

    Der durchschnittliche Wohngeldanspruch betrug laut Statistischem Bundesamt Ende 2020 rund 177 Euro im Monat. Jetzt wird auf 370 Euro aufgestockt.

    Zuschuss bei den Heizkosten, aber Brutto-Kaltmiete wird angesetzt

    Zusätzlich zum Wohngeld gibt es ab ersten Januar 2023 auch einen Zuschuss bei den Heizkosten. Im Durchschnitt noch einmal 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter Wohnfläche. Pro Person wird diese Zuzahlung 415 Euro ausmachen, 540 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt und für jede weitere Person 100 Euro mehr einmalig.

    Allerdings wird immer nur die Brutto-Kaltmiete berücksichtigt. Falls der Heizkostenzuschuss nicht reicht, müssen gestiegene Heiz- und Stromkosten von den Wohngeldbeziehern selbst finanziert werden. Das war ein Grund, warum Wohngeldbezieher im Entlastungspaket der Regierung einen Einmalbetrag zuerkannt bekamen. Ausgezahlt wird der Zuschuss, der zwischen 135 und 175 Euro liegt, noch in diesem Jahr.

    Wo beantragt man Wohngeld und wo gibt es Hilfe beim Wohngeld-Antrag?

    Einen Antrag auf Wohngeld stellt man bei der Wohngeldbehörde seiner Stadt oder Gemeinde. Oft sind auch die Sozialämter zuständig. Die Formulare gibt es auch online. Empfehlenswert ist, den Antrag aber persönlich abzugeben, damit die Sachbearbeiter nachfragen können. Familien mit Kindern haben oft Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Da die Behörden zurzeit überlastet sind, kann es bis zum Bescheid dauern. Von heute auf morgen wird das Geld nicht auf dem Konto der Betroffenen eingehen.

    Im Netz finden sich eine Vielzahl von Tipps und Adressen rund um das Wohngeld. Sowohl auf der Homepage von den zuständigen Bundes- und Landesministerien wird man fündig, als auch bei "Finanztip Deutschland". Ansprechpartner sind auch die Wohngeldbehörden vor Ort. Sozialverbände bieten auch ihre Hilfe an – aber nicht immer kostenlos. Der Deutsche Mieterbund hilft ebenfalls weiter – allerdings muss man für eine persönliche Beratung Mitglied sein.

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