Ermittlungen dauerten eineinhalb Jahre
Für die beiden Journalisten ist es eine späte Genugtuung; die Ermittlungen dauerten immerhin eineinhalb Jahre. In dieser Zeit hielt die BaFin an ihrer Strafanzeige fest und verwies bei Anfragen immer wieder auf die Staatsanwaltschaft München.
Berichterstattung war "weder falsch noch irreführend"
Die hat nun festgestellt, dass die Berichterstattung der vormals Beschuldigten weder falsch noch irreführend war, wie das Wirecard damals behauptete. Die BaFin teilte gestern Abend noch mit, sie habe nun keine Einwände, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt werde. Für den Verdacht, dass die beiden Reporter der Financial Times konkrete Kontakte zu Leerverkäufern hatten, fanden sich keine Belege. Solche Leerverkäufer wetten auf fallende Aktienkurse und verdienen daran. Auch dass die beiden Journalisten selbst Insiderinformationen weitergegeben haben könnten, habe sich nicht erhärtet.
Ermittlungen gegen mögliche Leerverkäufer werden fortgeführt
Aufhorchen lässt allerdings die Feststellung der Staatsanwaltschaft, dass womöglich Personen aus dem Umfeld der Beschuldigten diese Informationen weitergegeben haben könnten. Die Ermittlungen gegen mögliche Shortseller, also Leerverkäufer, würden fortgeführt.
Die Financial Times selbst erklärte dazu, die Strafanzeige sei unbegründet gewesen, die BaFin hätte sie nie einreichen dürfen und die Staatsanwaltschaft hätte sie viel früher fallen lassen sollen.