Verspätet sich ein Flug oder fällt er komplett aus , hat ein Reisender das Recht auf Betreuungsleistungen - und das gilt auch bei Streiks. Bei Kurzstrecken trifft das ab einer Verspätung von zwei Stunden zu, bei Mittelstrecken ab drei Stunden und bei Langstrecken ab vier Stunden.
Dafür muss die Fluggesellschaft sorgen und bezahlen:
- Mahlzeiten und Getränke
- Telefonate oder Internet, um Geschäftspartner oder Angehörige von den Verzögerungen zu informieren
- falls nötig ein Hotel und den Transfer dorthin
Wenn das Unternehmen dies nicht organisiert, darf der Betroffene selbst aktiv werden. Er sollte die von ihm bezahlten Rechnungen aufheben und sich dann erstatten lassen.
Kostenlose Umbuchungen
Grundsätzlich ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, auch bei Streiks die Fluggäste schnellstmöglich an ihr Ziel zu bringen - etwa durch kostenlose Umbuchungen auf andere Flüge, auf Bus oder Bahn. Eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - wie üblich bei drastischen Verspätungen - gibt es dagegen eher nicht: Streiks gelten als "außergewöhnliche Umstände".
Reisepreis mindern
Für Pauschalreisende ist der Ansprechpartner grundsätzlich der Reiseveranstalter. Er muss sich um einen Ersatzflug kümmern, wenn ein Flug gestrichen wurde. Wenn sich ein Abflug um vier Stunden oder mehr verspätet, dürfen die Betroffenen nachträglich den Reisepreis mindern. Ab der fünften Stunde kann der Tagespreis der Reise für jede angefangene Stunde um fünf Prozent reduziert werden.