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Verdi-Warnstreik Lufthansa

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Welche Rechte Fluggäste bei Warnstreiks haben

Welche Rechte Fluggäste bei Warnstreiks haben

Viele Flugreisende werden unfreiwillig auf dem Boden bleiben - wegen der angekündigten Warnstreiks auf deutschen Flughäfen. So streicht allein die Lufthansa mehr als 800 Flüge. Welche Rechte hat der Kunde? Von Ralf Schmidberger

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Verspätet sich ein Flug oder fällt er komplett aus , hat ein Reisender das Recht auf Betreuungsleistungen - und das gilt auch bei Streiks. Bei Kurzstrecken trifft das ab einer Verspätung von zwei Stunden zu, bei Mittelstrecken ab drei Stunden und bei Langstrecken ab vier Stunden.

Dafür muss die Fluggesellschaft sorgen und bezahlen:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Telefonate oder Internet, um Geschäftspartner oder Angehörige von den Verzögerungen zu informieren
  • falls nötig ein Hotel und den Transfer dorthin

Wenn das Unternehmen dies nicht organisiert, darf der Betroffene selbst aktiv werden. Er sollte die von ihm bezahlten Rechnungen aufheben und sich dann erstatten lassen.

Kostenlose Umbuchungen

Grundsätzlich ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, auch bei Streiks die Fluggäste schnellstmöglich an ihr Ziel zu bringen - etwa durch kostenlose Umbuchungen auf andere Flüge, auf Bus oder Bahn. Eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - wie üblich bei drastischen Verspätungen - gibt es dagegen eher nicht: Streiks gelten als "außergewöhnliche Umstände".

Reisepreis mindern

Für Pauschalreisende ist der Ansprechpartner grundsätzlich der Reiseveranstalter. Er muss sich um einen Ersatzflug kümmern, wenn ein Flug gestrichen wurde. Wenn sich ein Abflug um vier Stunden oder mehr verspätet, dürfen die Betroffenen nachträglich den Reisepreis mindern. Ab der fünften Stunde kann der Tagespreis der Reise für jede angefangene Stunde um fünf Prozent reduziert werden.