Bildrechte: picture-alliance/dpa

Postbote auf dem Fahrrad

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Welche Belohnungen und Trinkgelder sind erlaubt?

Weihnachten ist eine Zeit des Schenkens. Doch was, wenn im Büro plötzlich Weihnachtsgeschenke von Geschäftspartnern liegen? Und der Mann von der Müllabfuhr ein gutes Weihnachtstrinkgeld bekommen soll? Welche Geschenke sind erlaubt? Von Walter Kittel

Beispiel: Müllabfuhr. Wer mit der stets pünktlichen und zuverlässigen Tonnenleerung zufrieden ist und das gegen Ende des Jahres honorieren möchte, darf den hart arbeitenden Männern in München nicht mal eine Münze zustecken. Bargeld ist tabu, so der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) in einer Pressemitteilung von Anfang Dezember. Von den Mitarbeitern dürften lediglich Gutscheine oder Sachgeschenke angenommen werden, deren Gesamtwert nicht über 25 Euro im Jahr liegt. "Ich bin sicher, dass ihre persönliche Wertschätzung die schönste Belohnung für unsere Mitarbeiter ist, auch wenn sie materiell nur durch Sachgeschenke und Gutscheine von maximal 25 Euro untermauert werden darf." so Michaela Jüngling, stellvertretende Zweite Werkleiterin AWM.

Kein Bargeld für die Müllabfuhr erlaubt

Die Regeln beim AWM seien keine Benachteiligung der Müllwerker. Auch alle anderen Beschäftigten der Landeshauptstadt dürften kein Bargeld annehmen. In Regensburg sind die Vorschriften noch strenger. Hier ist es den Müllmännern seit diesem Jahr nicht mal mehr erlaubt, kleine Weihnachtsgaben anzunehmen.

Auch Postboten und Paketzusteller dürfen nicht jedes Geschenk einstecken. Es sei aber Tradition, dass zufriedene Kunden ihren Briefzustellern vor Weihnachten ein kleines Trinkgeld geben, teilt die Post auf Anfrage mit. Besondere Regelungen zum Umgang mit diesen Trinkgeldern gebe es nicht.

Strenger geht es beim Paketzusteller Hermes zu: Eine Annahme von Geld und Geschenken ist hier nur bis zu einer Höhe von maximal zehn Euro erlaubt.

Geschenke im Wert von bis zu 50 Euro bei Audi

In der Industrie gibt es viel großzügigere Regelungen. Die Beschäftigten von Audi in Ingolstadt dürfen etwa Weihnachtsgeschenke in einer Höhe von bis zu 50 Euro mit nach Hause nehmen. Geschenke in Form von Einladungen, die Übernachtungen beinhalten, seien grundsätzlich nicht erlaubt, so ein Unternehmenssprecher.

Von Siemens ist zu erfahren, dass jeder Mitarbeiter zunächst selbst die Pflicht und Verantwortung habe zu beurteilen, ob der Wert eines Geschenks angemessen ist oder nicht. Einladungen zum Essen und kleinere Gaben seien in der Regel unproblematisch.

Siemens-Mitarbeiter dürfen selbst entscheiden

Entscheidungen dürften mit Hilfe von Geschenken grundsätzlich nicht "unredlich" beeinflusst werden. Das gelte auch für Geschenke, die Siemens an Mitarbeiter anderer Unternehmen macht. Feste Regeln, bis zu welchem Wert etwas angenommen werden darf oder nicht, gibt es nicht. Für Zweifelsfälle hat Siemens einen "Compliance Manager", der bei schwierigen Entscheidungen hilft. Vor Weihnachten seien die Fragen des richtigen Umgangs mit Geschenken zudem Thema im Intranet des Konzerns.

Kleine Geschenke für den Lehrer

Auch Beamte müssen kleine Geschenke nicht zurückweisen. Zum Beispiel Lehrer. Aus dem bayerischen Kultusministerium ist zu erfahren, dass die Annahme von - nach allgemeiner Auffassung geringwertigen Aufmerksamkeiten - unproblematisch sei. Bei Geschenken im Wert von über 25 Euro werde Lehrkräften aber geraten, die Zustimmung des Dienstherren einzuholen. Die Sprecherin des Bayerischen Kultusministeriums Julia Graf erklärt dazu: "In den Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht ist geregelt, dass die Annahme von nach allgemeiner Auffassung geringwertigen Aufmerksamkeiten sowie von Geschenken aus dem Mitarbeiterkreise der Beamten im herkömmlichen Umfang als stillschweigend genehmigt anzusehen ist. Hierfür gibt es keine festen Wertgrenzen, sodass den Lehrkräften angeraten wird, bei einem Geschenk im Wert von über 25€ die Zustimmung des Dienstherren einzuholen."