Sollte eine Versicherung nach Verstreichen des Wechselstichtags - 30.November - plötzlich auf die Idee kommen, den Beitrag zu erhöhen, ohne die Leistung zu verbessern, steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung
In solchen Fällen sei die Kündigung wirksam, sobald eine Preiserhöhung in Kraft tritt, so der Bund der Versicherten. Autofahrer müssen also keine Prämienerhöhungen hinnehmen, sondern können sich in solchen Fällen einen günstigeren Anbieter suchen. Auch Änderungen der Versicherungsbedingungen erlauben den Wechsel. Und zwar innerhalb von 6 Wochen, nachdem die neuen Bedingungen zugestellt wurden.
Auch nach Unfall ist Wechsel möglich
Eine weitere Möglichkeit zu kündigen besteht bei Versicherungsfällen: Egal ob ein Schaden reguliert wird oder nicht, haben hier Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Versicherung ihre Entscheidung mitteilt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung sind dann Kündigungen entweder sofort oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich.
Kündigung bei Wechsel des Fahrzeuges
Und noch eine Chance, bei Unzufriedenheit die Kfz-Versicherung zu kündigen, sieht der Bund der Versicherten: Wird ein Fahrzeug etwa während der laufenden Versicherungsperiode abgemeldet und ein anderes neu angemeldet, ist ebenfalls eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen möglich.