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Spielzeugauto vor Geldschein

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Wechsel der KFZ-Versicherung auch jetzt noch möglich

Die Jagd nach einem besonders günstigen Kfz-Versicherer endet normalerweise am 30. November. Bis zu diesem Stichtag können Autofahrer in der Regel ihre Versicherung wechseln. Doch auch danach gibt es Möglichkeiten. Von Walter Kittel

Über dieses Thema berichtet: LÖSCHEN Wirtschaft und Börse am .

Sollte eine Versicherung nach Verstreichen des Wechselstichtags - 30.November - plötzlich auf die Idee kommen, den Beitrag zu erhöhen, ohne die Leistung zu verbessern, steht den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung

In solchen Fällen sei die Kündigung wirksam, sobald eine Preiserhöhung in Kraft tritt, so der Bund der Versicherten. Autofahrer müssen also keine Prämienerhöhungen hinnehmen, sondern können sich in solchen Fällen einen günstigeren Anbieter suchen. Auch Änderungen der Versicherungsbedingungen erlauben den Wechsel. Und zwar innerhalb von 6 Wochen, nachdem die neuen Bedingungen zugestellt wurden.

Auch nach Unfall ist Wechsel möglich

Eine weitere Möglichkeit zu kündigen besteht bei Versicherungsfällen: Egal ob ein Schaden reguliert wird oder nicht, haben hier Kunden ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Versicherung ihre Entscheidung mitteilt. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung sind dann Kündigungen entweder sofort oder bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich.

Kündigung bei Wechsel des Fahrzeuges

Und noch eine Chance, bei Unzufriedenheit die Kfz-Versicherung zu kündigen, sieht der Bund der Versicherten: Wird ein Fahrzeug etwa während der laufenden Versicherungsperiode abgemeldet und ein anderes neu angemeldet, ist ebenfalls eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen möglich.